Finanzamt - Drittschuldnererklärung

Hallo,

wir wurden vom Leipziger Finanzamt (FA) angeschrieben, da unserer Englischer Hausbesitzer und Vermieter schulden beim FA haben. Diese verlangen nun, dass wir eine Drittschuldnererklärung abgeben.

Da das FA es nicht für nötig hält, irgendwelche Informationen zum Aktenzeichen heraus zu geben und mir als Mieter einer Wohnpartei im Haus die Arbeit überlässt, hätte ich ein paar Fragen.

Ich bitte um Antworten mit den ich arbeiten/ argumentieren kann.

Kurz zum Hintergrund: Da der englischer Grundstücks- und Hausbesitzer mindestens 2 Wohnhäuser mit mehreren Wohnparteien hat, ist es mit vollkommen unschlüssig warum ich für die ganze Summe diese Drittschuldnererklärung unterzeichnen soll, da (zumindest in unseren Haus) alle Mieter vom Finanzamt wegen ein und der selben Summe angeschrieben wurden. Nehmen wir also mal an, alle Mieter zahlen nun, die netto Kaltmiete an das FA, kommt es definitiv zu einer Überzahlung. Diese würde lt. FA dann an den englischen Hausbesitzer abgeführt werden.

Informationen, wann der Hausbesitzer angeschrieben wurde. Oder ob es die tatsächliche Summe ist die gefordert wird. Von wie vielen diese Summer gefordert wird etc. bekomm ich nicht, ganz einfach mit der Begründung: Sie bekommen nur die Informationen die für sie wichtig sind. Aber ich sehe nicht ein aus blauen Dunst heraus so etwas zu erklären und dann hab ich ein haufen Arbeit, die sich das FA nicht machen will. Renne ggf. meinen dt. Verwalter und wenn es schlimm kommt mein Geld hinterher.

Daher ein paar Fragen dazu: 1. Bin ich in diesen Fall überhaupt ein Drittschuldner? Bzw. warum bin ich dass? Angemerkt ist hier, dass ich an den Hausbesitzer und Vermieter keine Mietschulden habe. Auch habe ich in meinen Mietvertrag sicher keine Bürgschaft unterschrieben.

  1. Kann ich die Forderung mit (mir gegenüber) nicht begründet, nicht anerkennen, ohne das, dass FA mir im Folge weitere Wege und damit Verbunden eventuelle Umkosten in Rechnung stellt?

  2. Wenn es besser ist die Forderung anzuerkennen, ist es besser einen Teilbetrag anzuerkennen, oder die ganze Forderung (noch einmal: uns ist nicht bekannt wie viele Wohnungsmieter vom FA angeschireben wurden)?

  3. Wenn ja, muss ich wirklich alles akzeptieren ohne auch nur eine Information über das Aktenzeichen? (Man bekommt nicht mal die Info. wann der englische Vermieter das letzte mal angeschrieben wurde.)

  4. Wenn ich diese ablehnen kann: Kann das FA in Folge, mir irgendetwas in Rechnung stellen?

  5. Kann ich das Anschreiben per Kosten für das FA zurück senden (am besten mit Nachweis)?

  6. Gibt es eine Möglichkeit, für mich natürlich ohne Umkosten, dass das FA seine Arbeit selbst macht?

  7. Ist das "Kalte" Anschreiben des FA an die Mieter überhaupt rechtens?

Ich hoffe ihr könnt mir die Fragen beantworten, ist wirklich sehr dringend.

vg

Vermieter, Finanzamt