Hallo, in unserer Mietwohnung ist der Einbaukühlschrank defekt. Im Mietvertrag ist eine Küche mit Einbauküche aufgeführt. Soweit ich weiß, muss der Vermieter das Gerät reparieren oder falls es irreparabel ist, ersetzen. Muss er es durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen ( Größe, Nutzinhalt, etc. ) oder kann es ein beliebiges Gerät sein?

Vielen Dank für ( fundierte, nachgewiesene, rechtskräftige ) Antworten!