Wie schnell sollte die heizung einen raum heizen können?

Hallo,

wir haben ein problem mit der heizung in unserer Wohnung- wir sind der meinung das die zeitweise nicht richtig funktioniert- bzw. dort heizzeiten einprogrammiert wurden die gegen jedliche vernünftige einstellung sprechen-

wir wohnen im 3og altbau die beiden wohnungen unter sind leider schon langer nicht mehr bewohnt. im haus sind momentan nur 4 wohnungen vermietet ( 2x 3raum/ 2x einraumwohnung im DG) manchmel funktioniert die heizung nicht- da vermutlich irgendwann mal heizzeiten einprogrammiert wurden in denen die heizung nicht geht - eigentlich immer dan wenn man es braucht... gestern ging sie zw 17:45 und 18:45 nicht (das heißt man sitzt ca 1 stunde im kalten wenn man gerade dann nachhause kommt) es sind über den tag offenbar mehrere solche heizlöcher vorhanden, die auch tag und wochenweise variieren und da es ein altbau ist und nicht sonderlich isoliert- heizen wir nur wenn wir zuhause sind- da es einfach zu schnell auskühlt.

wir haben das letztes jahr schonmal gemeldet und es soll auch was passiert sein aber irgendwie ist es immer noch nicht richtig- habe heute 17:00 die heizung angemacht bei einer raumtemperatur von 16,4 grad -jetzt 20:00 sind gerade mal 19 grad ... es heißt also verdammt langsam - oder erwarte ich zuviel?

ich kann mich doch nicht die ganze zeit neben die heizung setzten um herauszufinden wann die geht und wann nicht- bisher hat es uns nicht so arg gestörrt aber wir erwarten im januar unser erstes Kind und da muss die heizung ja funktionieren...

Was sollten wir tun?

LG

Temperatur, Vermieter, Heizung
Vermieter verlangt plötzlich eine Putz-Pauschale, weil niemand putzt, wir würden aber putzen...Siehe Detail?

Hallo,GuteAntworter

Wir leben seit einen Jahr in einen 4-Parteien-Haus anliegend an drei Objekten,ählicher Grösse.Es gibt auch einen Innenhof in dem auch geparkt werden kann. Alles ist in privatem Besitz (Also kein Unternehmen/Verwaltung).Bisher war die Grossmutter des jetztigen Vermieters die Besitzerin aber nun gehört ihm alles. Er selbst lebt auch an dem Ort im Haus gegenüber. Wir selbst sind die neuesten Mieter, alle anderen leben seit Jahren dort,seit wir da einzogen. Alle leben eher zurückgezogen und gehen auch fast alle im Alltag lange arbeiten man sieht sich kaum.

Es existiert ein Putzplan, bei dem jede Mietpartei im wöchentlichen Wechsel das den Hauseingang wie den Kellerbereich reinigen soll, wie jede Woche der Treppenabschnitt vor der eigenen Stockwerk-Wohnung zu putzen ist.

Grundsätzlich eine vernünftige wie faire Zuteilung, was auch im Mietvertrag so festgehalten ist. Über die Zeit haben wir aber festgestellt, das kaum bis nie eine andere Mietpartei ihren Putz-Pflichten nachkam, wir infolgedessen auch den Plan nicht ernstnahmen. Wir haben dann meistens nur Verunreinigungen beseitigt, die durch uns entstanden.

Es gibt zwar einen Aushang, der auf Konsequenzen bei Nichteinhalt hinweist wie auch in jüngster Zeit entsprechende Ansprachen vom Vermieter gab. Er kündigt an, das er (Als Umlage) von jedem Mieter eine monatlche Pauschale von 60 Eur verlangen wird, weil er eine Reiningunsfirma beauftragen will,die den Hof wie das Treppenhaus wöchentlich betreuen soll und das er eben die Kosten umlegen muss, da sich bisher nichts ändert.

Wir haben ihm mitgeteilt,das wir uns unter diesen Umständen wieder an den Putzplan halten. Wir aber bei jeden Vorgang eine kurze SMS schicken wollen,damit die Möglichkeit (ob genutzt oder nicht) besteht, unsere Reinigungsarbeit kontrollieren zu können. Wir aber nicht einsehen, für die Nachlässigkeit der anderen Mieter haften sollen. Meine Frau aber gegen Vergütung sich regelmässig kümmer kann.

Er lehnte dies ab und besteht weiter darauf, das ALLE bezahlen. Sonst würde ja der ,,Nächste" kommen,etc. und er sich auch NICHT mit weiteren Komplikationen befassen will. Abschliessend berufte er sich noch auf das Umlagerecht.

Der Vermieter geht einen Hauptberuf nach und kommt überwiegend bedingt nur seiner Rolle als Verwalter nach. Es gibt sonst keine gravierende Streitigkeiten was uns als Mieter betrifft. Das Verhältnis zur restlichen Gemeinschaft kennen wir nicht.

Fragen >>> - Kann der Vermieter dies in der Form umgehend so umsetzen? - Sind die Kosten von 60EUR im Monat gerechtfertigt? - Wäre eine Mieterversammlung mit dem Mieter ansprechbar?

Abschliessend erwähne ich noch, das er herbei seine Erlaubnis zurück nimmt, das wir unseren Kinderwagen im Flur abstellen. Es hat sich auch niemand bisher beschwert und er hierbei auf die Einhaltung von Fluchtwegen berief, da der Kinderwagen das Kellertreppenhaus etwas versperrt. Vielleicht zieht auch Rainer Calmund bei uns ein.

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Reinigung, Wohnrecht, Familie, Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, mieten
Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?

Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt. Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde. Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.

Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:

Hallo Frau...,

aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig. Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen. Das Türschloss ist ausgetauscht worden.

Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.

Darauf hin: [am 16.10.2016]

Hallo Frau...,

aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren. Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten. Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur Neuvermietung zu tragen. Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage...

Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???

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Dachwohnung & Frostwächter. Wer haftet Mieter oder Vermieter?

Hallo Zsm,

Wir wohnen in einer Dachwohnung (3. Zimmer). Also Dachgeschoss eines Hauses. Unsere Waschmaschine ist ebenso im Dachgeschoss allerdings im Nebenraum (Nicht bewohnbar nur als Abstellplatz), der von der Vermieterin für uns zur Verfügung gestellt wurde, weil wir keinen Keller haben. Der Vermieter verlangt von mir, dass ich einen Frostwächter besorgen muss, da es im Winter -0° fallen kann. Und von diesem Nebenraum (nicht bewohnbar) verlaufen die Wasserleitungen.

Wenn die Wasserleitungen einfrieren und vereisen, dann wissen alle was passiert. !!!

Ich solle einen Frostwächter besorgen und den an meiner Stromleitung (mit einem Verlängerungskabel vom Bad) anschließen. Es wurde extra Leitung verlegt für meine Waschmaschine. Ich habe mitbekommen, das so ein Frostwächter ganz schön viel Strom frisst. (Stellt euch vor 2-3-4 Wochen lang ist es unter 0° und das Gerät immer im Betrieb)

Die Vermieterin sagt, dass das Dach neu gemacht wurde eigentlich nichts passieren wird aber im Winter mit Schnee etc. ist ganz schön kalt. Und wird bestimmt unter 0° fallen.

Meine Frage ist wer muss für die Kosten aufkommen ? Vermieter oder Mieter ? Im Falle eines Schadens, trotz eines Frostwächters platzen die Leitungen trotzdem, da es zu kalt wie auch immer. Wer haftet für den Schaden ?

Ich habe dort nur meine Waschmaschine (Neu von Siemens 650€) und 2-3 Kartons. Übrigens, als wir eingezogen sind haben wir nichts vertraglich sowas vereinbart.

Vielen Dank schon mal

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