Räumungsschutzantrag trotz Verzicht auf Räumungsschutz?

Ich habe eine ganz prekäre Situation. Anfang des Jahres lief eine gerichtliche Verhandlung bzw. Einigung mit unserm Vermieter. Es ging unter Anderem um die Räumung der Wohnung. Die Wohnung wurde wirksam zum 31.03.2017 gekündigt. ANMERKUNG: Der Vermieter musste bei der Kündigung keinen Grund angeben, weil das Haus nur 2 Wohnungen hat, und eine davon vom Vermieter selbst bewohnt ist. Somit ist die Kündigung leider rechtens.

Bei der Einigung wurde uns Räumungsfrist bis zum 30.06.2017 gewährt unter der Voraussetzung, dass wir ab dem 01.07.2017 auf unseren Räumungsschutz verzichten - soweit gesetzlich zulässig. Dem haben wir gezwungener Maßen zugestimmt. Nun sind wir seid einiger Zeit auf Wohnungssuche und erhalten eine Absage nach der Anderen. Dies dürfte wohl an unserer eidesstattlichen Versicherung liegen, da neuen Erkenntnissen zufolge jeder potenzielle Vermieter bei Schuldnerverzeichnissen bzw. den zuständigen Behörden nur mal eben Anrufen braucht um das zu erfragen und es wohl Gang und Gebe ist, dass die Behörden alles raus plappern.

Nun finden wir also ums Verrecken keine Wohnung und uns rennt die Zeit davon. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, dass wir Räumungsschutz erwirken können? Ein paar Randinfos: Wir haben 3 Kinder im Alter von 6 Jahren, 3 Jahren und 9 Monaten, meine Frau ist erneut Schwanger und es sieht nach einer intakten Schwangerschaft aus (und bevor wir als Assoziale betitelt werden: Wir haben ein Gesamteinkommen von ca. 4000€ im Monat, eine anständige Wohnung sollte sich davon ja wohl bezahlen lassen und wir sind und waren bisher nicht vom Amt abhängig) zum Zeitpunkt des gerichtlichen Vergleiches hatten wir keine Kenntnis davon, dass eine Wohnungssuche wegen einer eidesstattlichen Versicherung so massiv scheitern würde, daher wurde das auch nicht bei Gericht erörtert.

Kann jemand Tipps geben, waíe wir uns verhalten sollen bzw. was wir tun können und ob wir noch Möglichkeiten haben, einen wirksamen Räumungsschutz zu erwirken?

Ich bitte höflichst von Antworten Abstand zu nehmen, die darauf aus sind, unsere schlimme Situation zu Analysieren/zu Bewerten, uns unsere Dummheit oder wie auch immer man es nennen möge, vor zu halten oder die Aussagen "hätten wir mal", "wärt ihr lieber" ... etc, diese sind

A: NICHT hilfreich B: sind solche Antworten hier schlichtweg fehl am Platz und C: beantworten solche Antworten nicht die Frage

Dass wir bemüht sind, die eidesstattliche Versicherung löschen zu lassen, das sollte klar sein, gleichwohl wissen wir nicht, wie lange das dauern wird.

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Kinder, Schwangerschaft, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Eidesstattliche Versicherung, Räumungsklage
Respektlos mit Vermieter umgegangen - Entschuldigung erforderlich?

Liebe Community,

ich wohne bei einem Ehepaar in einer Jugendvilla in einer Einliegerwohnung im dritten Stock. Ich muss durch den Wohnbereich meiner Vermieter um in meine Wohnung zu kommen. Ich zahle dafür 450 Euro Warm (Miete + NK + BK + Internet). Heute habe ich einen sehr schlimmen Arbeitstag gehabt und als ich nach Hause kam fragte mich mein sehr alter Vermieter ob ich ihm den CD-Player einstellen könnte. Das habe ich sehr gerne getan und ihm viel Spaß damit gewünscht. Dabei habe ich meinen Schlüssel (Autoschlüssel, Hausschlüssel, usw.) unten liegen lassen. Als ich in meine Wohnung kam, die auch von außen mit Klinke zu öffnen ist, habe ich mich sofort nackt gemacht und bin ins Bad. Habe mich frisch gemacht und als ich dann aus dem Bad kam, stand mein Vermieter mitten in meinem Zimmer und mit meinem Schlüssel in der Hand. Ich habe ihn sofort herauskomplimentiert und ihm gesagt, dass sowas hier überhaupt nicht geht. Er sagte daraufhin er habe schon mal einen nackten Mann gesehen woraufhin ich meinte, dass das nicht der springende Punkt ist. Ich will nicht dass mein Vermieter mich nackt sieht und vor allem will ich nicht, dass mein Vermieter seine Wohnung genau dann sieht, wenn ich sie aufgrund von Stress total unaufgeräumt lasse. Jedenfalls ging er mit dem Kopf abgeduckt nach draußen aber ich habe jetzt das Gefühl, dass ich etwas zu hart mit ihm umgesprungen bin.

Sollte ich mich morgen früh entschuldigen und erklären oder fandet ihr die Reaktion angemessen? Ich bin nicht laut geworden, aber ich war schon sehr aufgeregt und habe ihm deutlich die Meinung gesagt wie ich das gerade finde - übrigens war ich dabei die ganze Zeit nackt, weil ich nichts hatte mit dem ich mich bedecken konnte.

Vermieter, Entschuldigung, Respekt
Mein Vermieter erpresst mich. Was kann ich dagegen tun?

Hallo miteinander,

ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich teilte ihm Anfang Januar telefonisch mit, dass ich umziehen möchte, dass ich einen Nachmieter hätte und ob es daher bereits zum 31.1. möglich sei. Der Nachmieter würde gerne auch zum 1.2. einziehen - es wäre also kein Mietausfall oder Ähnliches.

Mein Vermieter meinte, dass er auch einen Bekannten hat, welcher in diesem Zuge gerne in meine Wohnung ziehen würde. Für diesen entschied mein Vermieter sich nun auch.

Ich habe eine eigene voll funktionsfähige Einbauküche, welche perfekt in die Wohnung passt. Ich sagte seit meines Einzugs 2011 von Anfang an, dass diese Küche bei meinem Auszug gerne entgeltlich übernommen werden kann. Dies empfand mein Vermieter natürlich positiv und freute sich.

Also fragte ich ihn nun, ob er die Küche für 500,- € übernehmen wolle und er sagte, dass er entschieden hat, dass der Nachmieter die Küche kaufen muss.

Auf diese Aussage verließ ich mich also und begann mit meinem Umzug, meldete alle laufenden Verträge um bzw. kündigte Strom, Internet, Telefon, ... zum 31.1.

Vor ein paar Tagen bei einem Treffen mit dem Vermieter, bestand der Vermieter nun plötzlich darauf, dass ich ihm die Küche umsonst überlassen soll. Ich ging noch mit dem Preis herunter. Aber er wollte 0,- € zahlen. Also sagte ich ihm, dass ich nichts zu verschenken habe und die Küche ausbaue und mitnehme. Heute Morgen schreibt er mir, dass ich nun doch nicht zum 31.1. raus darf und meine 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Es sei denn ich schenke ihm die Küche...

Das grenzt doch an Erpressung. Er kommt mir, jetzt wo alles gekündigt und bereits umgezogen habe, und setzt mir das Messer auf die Brust. Er nutzt in meinen Augen meine Lage aus und erpresst sich somit die Küche. Weil er weiß dass es für mich fast kein Zurück mehr gibt.

Hätte er von Anfang an gesagt, dass ich nicht zum 31.1. ausziehen kann, sondern 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss, dann wäre das ja i.O. gewesen. Aber jetzt 4 Tage vor Monatsende, ist das doch nicht richtig...

Ich weiß dass ich eine 3 monatige Kündigungsfrist habe und nur Whatsapp Nachrichten, aber sitzt der Vermieter hier echt am längeren Hebel?

Ich würde mich über einen Rat sehr freuen...

Vielen Dank!

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Erpressung, Kündigungsfrist
Verbraucht unser Durchlauferhitzer zu viel Strom (Durchlauferhitzer, Stromkosten, Vermieter)?

Guten Tag liebe Community,

wir haben bei uns in der Wohnung den Verdacht, dass unser Durchlauferhitzer zu viel Strom verbraucht, da wir für ein zwei Personen Haushalt so durchschnittlich 14 KW pro Tag verbrauchen. An manchen Tagen kommen wir sogar auf 20KW und das können wir uns nicht so ganz erklären, da wir keine Stromfresser in der Wohnung haben. Das haben wir auch schon mit einem Messgerät überprüft. Wir haben einen 12 Jahre alten Stiebel Electron Durchlauferhitzer, der mit 21 KW läuft. Die Seriennummer ist 074033. Ich habe bereits ein paar Tests gemacht und beispielsweise den Wasserhahn auf warmes Wasser aufgedreht, ungefähr die Temperatur, mit der man sich die Hände so wäscht. Dabei wurde laut Stromzähler 1 KW in ca. 3 Minuten verbraucht. Beim duschen komme ich auf ca. den selben Wert. Rechnet man das auf eine Stunde hoch, wären dies ungefähr 18-19 KW. Natürlich wird nur ca. 10 Minuten pro Person geduscht, also insgesamt 20 Minuten. Weiterhin auffällig ist, dass das Gerät nur heißes Wasser abgibt, wenn man es voll aufdreht. Also auf Regler ganz hoch aufgedreht und das auf dritter Stufe. Auf anderen EInstellungen bleibt das Wasser eher so lauwarm. Ist das Normal? Ich habe auch mal beim Hersteller angerufen, aber da habe ich schon zwei unterschiedliche Versionen gehört. Einmal sagte mir ein Herr am Telefon, dass beim Test mit den Wasserhahn pro Stunde nur ca. 6-7 KW verbraucht werden darf (also nicht 18-19 KW wie bei uns), ein anderes Mal teilte mir ein anderer Mitarbeiter mit, dass das Gerät nicht defekt sein kann und der Verbrauch normal sei. Das ist jetzt natürlich etwas schwierig zu sagen, was davon stimmt. Ein anderes Problem ist, dass wir zwar ein gutes Verhältnis zu unserem Vermieter haben, dieser aber sich ein wenig weigert einen Elektriker zu holen, der das mal alles genau abcheckt. Er sagt, dass wir dann die Kosten eventuell tragen müssten. Weiß jemand wie es hier genau ausschaut? Muss der Vermieter so ein Gerät mal alle paar Jahren kontrollieren lassen? Müssen wir den Elektriker bezahlen? Wissen langsam nicht so ganz weiter, denn wir können uns diesen Stromverbrauch in unserer Wohnung nicht wirklich erklären, da wir auch nicht immer da sind und wie bereits erwähnt, kaum Elektrogeräte besitzen, die viel Strom fressen. Den Kühlschrank haben wir seit Monaten schon ausgestöpselt, eine Waschmaschine haben wir nicht in der Wohnung, sondern im Flur, welches über einen gemeinschaftlichen Stromanschluss läuft.

Wäre für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar!!!

Liebe Grüße.

Wasser, Wohnung, Strom, Mietrecht, Vermieter, Kosten, Stromverbrauch, Nebenkosten, Durchlauferhitzer

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