Fristverlängerung bei Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf verlangt wird?

Bildern: https://goo.gl/photos/BYPkQFt5noUcbYsT7. Ich habe versucht diese hier hochzuladen, hat aber irgendwie nicht geklappt (?!).

Hallo zusammen,

Immer wieder Probleme mit dem Vermieter (gut, dass ich mindestens nicht der einzige Mieter bin, der Probleme mit ihm hat). Mitte Dezember 2016 habe ich folgendes per Email erhalten:

Sehr geehrter Herr MIETER,

anbei ein Schreiben auf Ankündigung Eigenbedarfs in 2017. Genügt Ihnen dies so oder soll ich es parallel per Post versenden?

Freundlich Grüße, VERMIETER

Anhang kann zu dieser Nachricht kann im Bild NachrichtVermieter1 gesehen werden. Antwort von meiner Seite war noch am selben Tag nämlich:

Hallo wieder,

Ich plane nächstes Jahr die "Wohnung" auch zu verlassen. Es genügt, dass Sie mich per Email informiert haben.

Mit freundlichen Grüßen, MIETER

Das ist ja auch tatsächlich so. Ab 1.Oktober habe ich mit meiner Masterarbeit angefangen und der Plan war (und ist immer noch) möglichst schnell nachdem ich diese abgeben habe (Ende März 2017) mit der Suche nach einer neuen Wohnung anzufangen. Zu dem Moment habe ich einfach die Sachen so gelassen, besonders weil:

  • er hat selber geschrieben "rein informativ und keinerlei rechtliche Grundlage" und
  • ich bis Ende 2017 Zeit habe.

Oder so habe ich mir gedacht...Am 15. Februar habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr MIETER,

wir planen einige Umbaumassnahmen und müssen Handwerker bestellen. Bis wann können wir mit Ihrem Auszug rechnen?

Vielen Dank. Gruß, VERMIETER

Da ich damals (und immer noch) wegen Thesis und noch weiteren Problemen gestresst war, habe ich nicht geantwortet. Ich fand es auch echt frech, wenn man vorher "Du hast halt Zeit bis Ende des Jahres" gesagt hat und plötzlich 2 Monate später fragt "Nun, wann ziehst du denn aus?".

Vor 5 Tagen (also am 6.März) habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr VERMIETER,

leider haben wir von Ihnen bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Bis wann werden Sie ausziehen?

Die Räumlichkeiten werden ab Mitte 2017 benötigt.

Vielen Dank. Gruß

Heute habe ich ein Brief (kein Email) mit Unterschrift in meinem Postfach erhalten (anscheinend am 9.März versendet) also weniger als 1 Woche nach der letzten Nachricht. Inhalt kann man im Anhang NachrichtVermieter2 sehen.

Ich habe wirklich keine Zeit mich damit zu beschäftigen. Wie schon erwähnt - Thesis muss nach ca. 2 1/2 Wochen abgegeben werden, über Op werde ich mit meinem Orthopäde hoffentlich nächste Woche sprechen. Zusätzlich ist ein Freund von mir im Krankenhaus wegen Unfall und ich fange ab 1.April auf einem neuen Arbeitsplatz. Da bin ich mir wirklich nicht sicher, dass ich in der Lage sein werde so schnell eine Wohnung zu finden.

Ich habe recherchiert und anscheinend kann man Kündigungsfrist unter Umständen verschieben. Ich möchte das nicht tun, aber...

Ich werde höchstwahrscheinlich bis Mitte April mir einen Rechtsanwalt aussuchen aber möchte gern zuerst hier nach Rat fragen. Ich bin mir auch 99.9% sicher, dass es sich hier nicht um Eigenbedarf handelt.

Vielen Dank im Voraus!

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Eigenbedarf, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Vermieterverein hilft nicht und will mich nur in Prozeß treiben?

Nun habe ich aufgrund der zahlreichen Probleme mit meiner Mieterin einen Vermieterschutzverein Deutschland und dann einen Vermieterverein München gefunden und in Anspruch genommen. Der 1. hat die Methode höchst umstich Telefontermine zu vereinbaren, die dann wiederrum nicht eingehalten oder mehrfach aufgeschoben wurden, dadurch war ich wieder gezwungen alles alleine zu machen, ich habe dann noch all meine Unterlagen nach Düsseldorf geschickt und nochmals höflich um Hilfe und Rückruf gebeten, Erfolg - Null. Nun habe ich diesen fristlos gekündigt und möchte meinen Beitrag zurück. Schadenersatz habe ich mir vorbehalten, da durch die Zeitverzögerung unnötige zusätzliche Probleme mit der Mieterin entstanden sind. Der zweite Verein in München hat nun eine Beitrittserklärung online gefordert, diese umfasst eine zweiährige! Mitgliedschaft, einen mündlichen-perönlichen Termin erhielt ich sofort, diesen ich auch umgehend wahrgenommen habe. Meinen Mietvertrag plus Anhang scannte ich ein und schickte ihn auf Verlangen. Beim Termin nun ließ man mich 20 Minuten warten, dann begegnete ich einem sehr lauten Anwalt, der mir in einem Redeschwall klar machte, dass die Kündigungsgründe momentan nicht ausreichen, er mir jedoch eine Rechtschutzversicherung empfiehlt um dann in drei Monaten einen Räumungsprozeß führen zu können. Ich machte ihm klar, dass die Versicherungen immer fragen, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, ist dieser bereits ursächlich vor der Wartefrist (und dem ist so) eingetreten, wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Ich hätte ergo lediglicht weitere Kosten für die Versicherungsprämien. Er riet mir fernerhin einen Untermieter (dies wollte ich eben nicht), der mir vorgestellt wurde für die Mietpartei zu akzeptieren, diesem einzureden, er solle nur 1/3 der Miete an die Mieterin bezahlen (um diese wegen Zahlungsverzugs dran zu kriegen) und ihm in Aussicht stellen, dass er dann, wenn wir sie los haben, die Wohnung ganz bekäme. Ist dies nicht Anstiftung zur Straftat? Ich möchte die Mitgliedschaft widerrufen und ich lasse mich nicht auf solche Vorschläge ein, diese sind kriminell. Geholfen hat mir dieser sehr laute Anwalt dann schließlich auch nicht. Was sagt ihr dazu, ausser - hättest dir halt gleich einen Anwalt genommen - ja das hätte ich getan, hätte ich gewusst, dass es schon wieder nur geldgierige Schlawiner sind. Ich habe auch weder SaTZUNG NOCH mITGLIEDERVERZEICHNIS noch sonst etwas bekommen. Schriftverkehr wird von dem Verein auch nicht geführt, ergo hab ich die A- Karte. Danke fürs Lesen bis hierhin und eine freundliche Antwort - Sarkasmus bitte stecken lassen.

Rechtsanwalt, Vermieter, Amtsgericht, Jura
Was kann man bei Schikanen von Vermieter unternehmen?

Hallo Leute, weiter geht es mit den Schikanen unseres Vermieters… Wir haben seit Juli 2016 einen neuen Hauseigentümer. Ohne das er sich einmal vorstellte, bekamen meinen Nachbarn (beide 70 und krank) und ich im Juli den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Da Vermieter aber noch nicht im Grundbuch eingetragen war, musste er die Kündigung zurückziehen. Im September 2016 hat der Vermieter sein noch bestehendes altes Haus zum Verkauf angeboten. Seit Dezember 2016 soll nun sein bisheriges Haus verkauft sein. Vermieter kann aber noch nicht mit seiner Familie (Eltern und Bruder) in unser Haus einziehen weil zwei der vier Wohnungen ja noch von uns bewohnt sind. Zum 1. Dezember 16 kam dann ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, mit einer ordentlichen Eigenbedarfskündigung zum 28.02.17. (bis hierhin im 5. Jahr wohnhaft…3 Monate Kündigungsfrist). Ich hatte bis zum 31.12. Widerspruch eingelegt. Mein Mietvertrag datiert vom 29.02.2012. FRAGE: Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)? Und ab dem 1. März 17 bin ich ja schon im sechsten Jahr des Mietverhältnisses! FRAGE: Wenn Vermieter die 14 tagesfrist nicht einhält, wird er neue Kündigung aufsetzen müssen, dann mit 6 Monate Kündigungsfrist? Ich möchte erwähnen, dass ich nicht die Absicht habe diese Wohnung zu besetzen. Ich suche schon seit Juli 2016 nach neuer Wohnung, nur gibt es ständig absagen. Pro angebotene Wohnung ca. 90 Bewerber!

Unser Haus wird seit November 2016 von Handwerkern umgebaut. Handwerksunternehmer ist Freund vom Vermieter. Beide versuchen schon seit geraumer Zeit uns mit Schikanen mürbe zu machen. Vor kurzem sind meine Nachbarn vom Unternehmer so dermaßen angeschnauzt worden, (zieht endlich aus damit wir weiter arbeiten können), das sich die alten Herrschaften nicht mehr aus der Wohnung trauen. Ich selbst stehe kurz davor diesem Typen zu erwürgen! Ständig werden uns die Kabel (TV, Telefon und Internet) von diesen Handwerkern im Keller „versehentlich“ gezogen. Zudem wird oft Heizung abgestellt. Zwei Tage vor Weihnachten wurden meinen Nachbarn eine weiße Plane, am Baugerüst, vor allen fenstern gehängt… Nur, von Weihnachten bis 6. Februar 17 war kein Handwerker vor Ort!! FRAGE: Kann man was gegen diesen Unternehmer unternehmen, ohne dass man gleich ein Gerichtsverfahren durchführen muss? (Hausverbot würde ja nur für meine Wohnung gelten). Zumindest habe ich alles einmal fotografiert…

Danke für Antwort

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter

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