Spülmaschine kaputt - wer bezahlt Reparaturen oder Austausch?

Hallo, Ich habe ein Problem mit der Spülmaschine. Vor 4 Wochen bin ich in meine neue Wohnung gezogen und von Anfang an hat die Spülmaschine nicht funktioniert. Sie zog kein Wasser. Ein Elektriker kam, blieb auch extra lange, weil im Vertrag steht, dass bis zu 100 Euro für Kleinreperaturen zu zahlen sind. Das war ich aber nicht bereit zu zahlen, weil dieser Mangel schon von Anfang an bestand! Jetzt ist es aber so, dass das Geschirr ziemlich trüb/dreckig ist und selbst ein Topf mit Salz-Nudelwasser nicht sauber wird. Tabs, Klarpüler und Salz sind aufgefüllt, die Arme und das Sieb sauber. Ich habe dann einfach mal die Maschine aufgemacht und siehe da, sie wäscht kalt! Eiskalt. Der Vermieter meint, dass er keine Reperatur mehr bezahlt und ich mich um Ersatz kümmern soll. Es steht angeblich so im Vertrag. Nun ist natürlich die Frage, ob ich das muss. Die Spülmaschine ist im Mietvertrag aufgeführt. Die Einbauküche ist nicht mitvermietet, Reperaturen zahlt der Mieter komplett auf eigene Kosten. Allerdings ist bei einem Auszug alles in einem funktionsfähigen und unbeschädigten Zustand zu übergeben. Für mich ist die Spülmaschine nicht funktionsfähig. Es wurde gesagt, dass ich abwaschen oder zu Mutti gehen soll und da mein Geschirr waschen lassen soll. Außerdem wurde mir gesagt, dass die Spülmaschine Luxus ist, ein normaler Unterschrank wäre noch vorhanden und den könnte ich nehmen, um die Lücke in der Küche zu schließen. Einen Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst im Januar. Liebe Grüße

Küche, Vermieter, Reparatur, Spülmaschine
Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?

Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

  • kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
  • bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
  • Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
  • Luftzug an Türen und Fenstern
  • Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
  • Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
  • erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
  • Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
  • Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
  • Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Vertrag, Sanierung, Vertragsrecht, Vertragsbruch
Kühlschrank kaputt - wer soll für Reparatur bzw. Ersatz bezahlen?

Mein Kühlschrank ist kaputt gegangen. In dem Vertrag steht nicht, dass ich eine Küche habe (obwohl Kühlschrank, Kochplatte und Mikrowelle vorhanden). Diese gehören mir jedoch nicht und sind von dem Vermieter mir zur Verfügung gestellt also werden als Mietsachen (meiner Meinung nach) betrachtet. In dem Vertrag gibt es eigentlich keine Liste mit Gegenständen bzw. Geräten (ich habe noch ein Stuhl, Tisch, Schrank und Bett mit Matratze - alles von dem Vermieter, ich habe mir nur einen zusätzlichen Stuhl gekauft), deshalb bin ich mir überhaupt nicht Sicher wie es rechtlich damit aussieht.

In dem Vertrag steht folgendes zum Thema Reparatur von Mietsachen:

Bagatellschäden/Kleinreparaturen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf den Verschulden bis zu der nachfolgen angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas und Heiz- und Kocheinrichtungen sowie [...]. Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80 EUR, maximal 320 EUR zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt).

Kühlschrank ist (meiner Meinung nach) eine Kocheinrichtung. Das Ding ist uralt und hat vermutlich einfach die Seele ausgehaucht. Ich bin erstaunt, dass der KSchrank so lange funktioniert hat. Ich habe schnell online nachgeschaut und die Reparaturkosten gehen i.d.R. über die 100 EUR. Was muss ich jetzt tun? I.d.R. falls es mein Schuld wäre, dass der KSchrank kaputt gegangen ist, hätte ich diese Frage überhaupt nicht gestellt. Soll ich selbst einen Fachmann anrufen, so dass er sehen kann was da los ist oder muss der Vermieter das erledigen? Da es sich um einen Kühlschrank handelt, kann ich offensichtlich nicht wochenlang darauf warten (draußen ist momentan -7 Grad, also kann ich meine Sachen dort kurzfristig lagern, aber die Temperatur ist halt zu niedrig). Ein Kühlschrank zu kaufen ist auch jetzt finanziell nicht ganz optimal muss ich sagen. Ich plane bis spätestens Mitte nächstes Jahr die Wohnung (Zimmer + Bad) zu verlassen. :-/ Ich habe das Problem gleich am selben Tag meinem Vermieter mitgeteilt (Problem ist gestern Vormittag aufgetaucht und bis heute funktioniert der KSchrank nicht), aber wer was es wie lange der Typ brauchen wird um mir eine Antwort zu schicken bzw. ob er die Kosten übernehmen werde, sogar falls er das tun soll.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Mietrecht, Vermieter, Reparatur
Vermieter im Recht balkon beschädigt seit einem jahr?

Ich wohne jetzt seit etwa einem Jahr hier mit meiner kleinen Tochter. Vor Einzug hieß es Balkon wird repariert und es wird sowieso renoviert 2016.

Ich habe am Balkon ein Glasdach, was an einer Stelle einen grossen Riss hat, kaputt ist,große Stelle.... und da kommt immer so viel Wasser durch das der halbe Balkon unter Wasser steht. Habe ihn mehrmals drauf aufmerksam gemacht im letzten Jahr das es auch sehr gefährlich ist wenn meine Tochter darunter läuft wenn das runter fällt, besonders wenn noch Gewicht drauf kommt durch Schnee das sehr gefährlich ist und er was machen muss. Sept.August hab ich wegen dem Wasser und auch wegen der Gefahr( jeder der das sah war entsetzt) die schon vorhandenen Markise unter dem Glasdach ausgefahren und nicht mehr reingeholt da so das Wasser zum Grossteil darüber ganz nach vorne läuft und nicht so viel nass ist. Und auch da so weniger Gefahr besteht wenn meine Kleine darunter ist.

Als er das dann sah meinte er ich soll bitte die wieder rein machen die geht ja kaputt sie würde schief hängen und das das teuer wird dann. Ich habe ihm ganz klar gesgat das ich das nicht tun werde,wäre mir zu gefährlich. Und ich bezahle ja auch für den Balkon,der groß ist mit, Ohne die Markise wäre er nicht nutzbar. Er sagte dann er überlegt sich was. Ist NICHT geschehen, erst als ich ihn nun anschrieb wegen einem anderen unerledigten Problem (gibt ein paar wo er nichts tut) sagte er nochmal ich soll sie auf machen. Wisch meinen Fragen aber eher aus nach Abhilfe. Es hieß dann (wie er vor einzug shcon sagte,) das das dach sowieso weg kommt weil ja oben an wohnung ein balkon dran kommt und das so lange offen bleibt.... nunja...muss ich doch nicht dennoch hinnehmen das ich bis dahin das loch akzeptiere!? Ausserdem meinte er ja im monat vom einzug schon das er das jetzt nicht extra machen lassen will weil ja eh renoviert wird(was ja nun ewig her is)

und wenn er dann tatsächlich irgendwann mal was macht muss ich das hinnehmen lange ohne dach leben zu müssen und auch das er da wahrscheinlich ja dann mir das ganze licht wegnimmt mit dem balkon oben drüber?! hab gelesen das es wenn der balkon 3 monate nicht nutzbar ist keine möglichkeit auf mietminderung gibt?! ich bezweifel das er das sschnell von statten gehen lässt.

übrigens ist KEIN abfluss am balkon, da ist drumherum direkt am boden aus fliessen so eine wand wie bei einem wintergarten mit glas und kein ablauf! das wasser sammelt sich immer und sickert dann langsam am rand irgendwie durch,wodurch auch moos wächst usw,,,,

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Balkon, Mieterbund, Mieterverein

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