Anzeigen bringen nichts ein?

Hallo, ich habe seit 2 Jahren jemanden der mich durchweg belästigt. Es fing an, mit Bestellungen auf meinen Namen und meiner Nummer von verschiedensten Firmen, Fakeprofilen in sozialen Medien, Beleidigungen, morddrohungen bis hin zum stalking, Vandalismus, Einbruch, Körperverletzungen an frisch operierten Körperteilen, Tücken von Messer und und und. Jetzt war eine lange Zeit Ruhe. Natürlich habe ich alles angezeigt. (Der Täter ist Polizeibekannt und der drogensüchtige expartner meiner Schwester der irgendwie mir damals auf das e nerven ging)

ich werde mittlerweile von Menschen angesprochen, dass er über mich viel spricht und Unwahrheiten Ober Verschuldungen oder das ich derjenige bin, der das alles gegenüber ihm anstellt. Und da ich nur eine Reaktion kenne und zwar zur Polizei zu gehen, provoziert ihn das allem Anschein am meisten.
auch belästigt und bedroht er meine Kinder. Zwar selten und so schnell, dass er wie immer innerhalb von 10 Minuten weg ist und gegenüber der Polizei nie Stellung nehmen kann.

nun geht das alles wieder von vorne los…

nun kommen immer wieder Briefe zwecks der Anzeige rein, „mangels öffentlicher Interesse…“ die Polizisten sagen, ich soll ne einstweilige Verfügung beantragen. Allerdings habe ich das durch meine Schwester erfahren, dass die hier ansässigen Polizisten das nichtmal aufnehmen, wenn er eine hat und wirklich im Hausflur erwischt wurde. zudem kostet das auch wieder Geld und wie ich sagte, habe ich wenig Vertrauen darin.
auch den Gang zum Anwalt vertrau ich nicht so. Da ich Pflegekinder aufgenommen hatte und nun seit über 8 Monate nun endlich das Geld dafür bekomme möchte ich das nicht sinnlos ausgeben.

wie hoch ist die Aussicht, dass ich da finanziell nicht als verliere raus gehe.
meine rechtschutz habe ich aufgrund von finanziellen Mitteln auch der Pflegekinder vor langer Zeit aufgeben müssen…

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Mit 16 vor meinen Eltern nach Schottland flüchten?

Also folgendes:

Ich bin 16 Jahre alt und betreibe E-Commerce (mache gut über 30.000 Euro Netto im Monat damit..).

Ich werde bald die 10. Klasse abschließen (also extrem bald: Ferien stehen ja an) und meine Eltern wollen UNBEDINGT, dass ich bis zur 12. Klasse "durchmache" und dann an eine Universität gehe ... Ich möchte das nicht.. Ich will mit E-Commerce weitermachen und weitere Online-Stores eröffnen -> Da es ja recht Zeit-Intensiv ist, würde ich die Schule gerne abbrechen und meine eigene erste Wohnung mieten. Ich will quasi meine gesamte Zeit ins Business investieren, doch meinen Eltern scheint es egal zu sein.

Nun überlege ich mir seit einiger Zeit, ob ich (in den Ferien, wenn meine Eltern gar nicht zu Hause sind), nach Schottland "abhauen" kann (mit einer Airline, die ein verbindliches Mindestalter von 16 hat, ohne Zustimmung der Eltern (oder kein Mindestalter.) :

Im Gegensatz zu Deutschland ist man in Schottland bereits mit 16 erwachsen.

Nun stellt sich die folgende Frage: Da ich ein Minderjähriger Deutscher bin, haben meine Eltern die "Macht" darüber ob die Schotten mich zurück nach Deutschland schicken? Also mit 16 ist man ja "vollständig" Erwachsen in Schottland und somit sollten meine Eltern ja kein Entscheidungs-Recht mehr über mich innerhalb von Schottland haben (Schottland ist auch außerhalb der EU ; Finanziell "unabhängig" , bin ich ja auch)

Könnte das Ganze nicht aufgehen, weil ich ein Minderjähriger Deutscher bin, oder ist es egal, für die Schotten, da man vom Gesetz her mit 16 erwachsen ist?

Ich bitte um Antwort 🙏👍.

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Rechtslage | Gesetze; § 267 StGB Urkundenfälschung?

Hallo,

in StGB lautet es im § 267 "Urkundenfälschung":

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3.
durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Frage 01:

Was genau ist eine Urkunde und woran kann eine Urkunde erkannt werden? Bzw.: die Echtheit einer Urkunde nachgewisen werden? Haben Urkunden so etwas wie ein Wasserzeichen oder sind diese irgendwo eingetragen? Sodass nachgehalten werden kann "Urkunde XY" ist echt nd "Urkunde XX" ist gefälscht.

Frage 02:

Wer darf eigentlich eine Urkunde ausstellen?

Frage 03:

Was genau ist eine Urkunde (handelt es sich dabei um ein so wichtiges Dokumment)?

Gesetz, Strafrecht, Straftat

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