Anzeigen bringen nichts ein?

2 Antworten

Solche Sachen bekommt man auf zivilrechtlichem Wege viel besser in den Griff als allein durch den Gang zur Polizei. Die Polizei kann nicht viel machen außer die Anzeigen aufnehmen, ermitteln und an die Staatsanwaltschaft schicken. Die stellen das ein, oder verfolgen es weiter.

Bei gewissen Leuten werden solche "Kleinigkeiten" dann von der Staatsanwaltschaft gern eingestellt, weil die noch deutlich dickeren Ärger an der Backe haben. Beispiel: Wird jemand gerade wegen schweren Raubs angeklagt, interessiert niemanden eine Beleidigung. Denn die würde das Strafmaß der Verurteilung wegen schweren Raubs nur sehr geringfügig beeinflussen, dafür aber den Aufwand deutlich erhöhen. Eingestellt wird das Verfahren auch, wenn es nicht strafbar war. Wenn er das 1000. Mal an deiner Tür geklingelt hat, aber keine Beleidigung begeht, kann das zur Stalking sein, die Voraussetzungen für Stalking sind aber sehr hoch, sodass das vielleicht aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht ausgereicht hat. Verfahren können auch eingestellt werden, wenn man die Täterschaft nicht nachweisen kann. Zum Beispiel wenn du aus guten Gründen annimmst, dass er die Pizzas bestellt hat, aber dafür keine Beweise gefunden werden können.

Ein Anwalt wird dir helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen und dich auf die Fälle zu konzentrieren, bei denen man ihm ein rechtswidriges Verhalten nachweisen kann. Auch wenn sein Verhalten nicht strafbar ist, kann es rechtswidrig sein (zur Verdeutlichung: Die Kündigung deines Arbeitsvertrags kann rechtswidrig sein, ist aber nicht strafbar). Gegen rechtswidriges Verhalten kann man zivilrechtlich vorgehen. Zum Beispiel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Der Vorteil ist, dass man nicht auf die Staatsanwaltschaft und die Polizei angewiesen ist, sondern weitestgehend selbst frei entscheiden kann, welche der zur Verfügung stehenden Mittel man ausschöpft. Der Nachteil sind natürlich die Kosten. Das mit der fehlenden Rechtsschutzversicherung ist schlecht. Aber wenn du nur ein geringes Einkommen hast, kannst du Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Aibra996 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 13:35

Also gehe ich mit allem was ich über die Jahre abbekommen habe zum Anwalt, sag dem dass ich mittlerweile Angst habe in den Park zu gehen weil er bei guten Wetter dort seine Bierflaschen für mich schon bereit sammelt und da kommt eher was raus?

icv will ja nichtmal Schmerzensgeld oder so. Ich will einfach, dass er es lässt. Und das habe ich schon so oft diplomatisch probiert. Ich bin echt ungern der Typ der auf Polizei schimpft. Aber heute durfte ich ihn nicht anzeigen, weil kein Straftatbestand herrscht, dass er mit meinem Namen, meinem Bild in meinen Facebook Gruppen unterwegs ist und Mannschaftskameraden als „die fetten“ beschimpft. Da wir ja hier keinen finanziellen Schaden haben…

ich kann das alles nicht nachvollziehen. Der Typ, fährt schwarz ohne Führerschein, bricht ein, schlägt Frauen und Kinder, dealt und und und. Die Hälfte wird aufgedeckt, da dealt er ein wenig mehr und bricht Garagen auf, zahlt die Geldstrafe die er einmal in zwei Jahren bekommt und lebt seelenlos glücklich weiter. Ich ährenddessen sitzen alle Geschädigten auf ihre Kosten oder Probleme sitzen und es Krippenspiel in der Selbstjustiz..

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Wikifreak  12.07.2024, 14:17
@Aibra996

Die Nutzung deines Fotos mit einem Fakeprofil ist sehr wohl strafbar, § 22 KUG. Und wenn er in deinem Namen andere Leute beleidigt, kann das Verleumdung sein.

Auf dem zivilrechtlichen Weg kann man solchen Leuten schon ganz gut beikommen. Dazu brauchst du einen etwas motivierten Anwalt, dann klappt das auch. Und Geduld.

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Aibra996 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 17:26
@Wikifreak

der Polizist hat wirklich gesagt „das ist zwar nicht schön, aber keine Straftat“ „sie sind ja in einem öffentlichen Verein. Da muss man mit solchen Kommentaren rechnen“

ich fragte auch ob man wirklich mit einer fremden Identität im netz machen darf was man möchte.

„egal was der macht und das auch mit ihren Namen und Bild, solange sie keinen finanziellen Schaden davon tragen, ist da alleine Straftat. Wenn er jetzt etwas über ihren Namen bestellt, ist das was anderes“

ich dachte wirklich, dass ich hier den letzten Glauben verliere…

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Wikifreak  12.07.2024, 18:08
@Aibra996

Manche Polizisten sind nicht die flinksten im Kopf. Und manchmal erzählen sie leichtgläubigen Bürgern auch irgendeinen Mist. So sind nicht alle, aber sowas gibt es.

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Aibra996 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 18:12
@Wikifreak

Vielen Dank für deine Hilfe.

Montag ist gleich der erste Weg zum Anwalt.

andere frage. Anwälte kosten natürlich. Und ich habe da echt nur das Laien wissen. Aber angenommen er wird verurteilt von allem was ich gesagt habe. Bekomme ich da die Kosten für Anwalt und Gerichtskosten zurück?

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Wikifreak  12.07.2024, 18:14
@Aibra996

Theoretisch ja. Wenn er natürlich kein Geld hat, sieht es da schlecht aus. Deshalb am besten über Rechtsschutzversicherung oder mit Prozesskostenhilfe finanzieren.

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eine Erfahrung: Staatsanwaltschaften sind massivst überlastet und fast keine Anzeige hat konsequenzen für den angezeigten. Ich hatte mehrfache anzeigen wg. Eingehungsbetrug... die wurden eingestellt weil der Täter ja zum Kaufzeitpunkt gedacht haben könnte das Geld zur fälligkeit 2 Wochen später zu haben (alle tituliert.... seit über 15 Jahren uneintreibbar), diebstahl (wurde eingestellt weil gegen den täter noch viele weitere anzeigen laufen und es nicht weiter ins gewicht fallen würde - aka Mengenrabatt auf Straftaten.... Identitätsbetrug bei dem ich den täter zu 99,999999999% identifiziert habe..... angeblich nicht eindeutig genug und noch so ein ding.

Ich stell schon gar keine Strafanzeigen mehr, bringt eh nichts. Wir haben in DE einen massiven Täterschutz, das nervt. Mich wundert es nicht dass die Leute zur Selbstjustiz greifen, auf die deutsche kann man sich ja nicht verlassen.