Was wäre die Strafe, wenn man ein fremdes Fahrrad ankettet?

6 Antworten

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Guten Tag!

Ein fremdes Fahrrad mit einem eigenen Schloss anzuketten, damit der Betroffene am Fahren gehindert wird, könnte eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB darstellen. Die Gewalthandlung ist hierbei das Anketten. Es muss nicht zwangsläufig Gewalt gegen Personen vorliegen, sondern kann auch gegen Sachen eingesetzt werden, wenn es geeignet ist, das Opfer zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen (vgl. BGH JuS 2021. 1082). In diesem Fall muss das Opfer die Tathandlung dulden. Die Nötigung sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor.

Man könnte noch an ein unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs nach § 248b Abs. 1 StGB nachdenken. Allerdings wäre das Anketten mit dem eigenen Schloss kein Gebrauch im Sinne der Vorschrift, sodass eine Strafbarkeit danach ausscheidet.

Fazit: Bleibt somit nur die Nötigung übrig.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Paragraph 858 BGB ff: "Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen." Dabei greift einer der seltenen Fälle legaler Selbstjustiz, die sogenannte Selbsthilfe".

Deine einzige Strafe wäre also ein "legal" aufgebrochenes Schloss.

Strafrechtlich verfolgt würde das wohl kaum, zumal die Sache ja noch da ist.

Zivilrecht. Die kosten das Schloss zu knacken oder kosten aufgrund eines verpassten Termines könnten dir als Schadensersatz in Rechnung gestellt werden.

Bei Vorsatz, allerdings schwer nachweisbar, ist der Tatbestand Nötigung erfüllt.

Ohne Straftat kann der behinderte Fahrradfahrer natürlich Kosten einklagen, falls welche entstanden sein sollten.


RobertLiebling  11.07.2024, 09:41

Wie sollte man denn fahrlässig ein fremdes Fahrrad anketten?

Dass hier vorsätzlich in das geschützte Rechtsgut der freien Willensentscheidung/Willensbetätigung des Fahrradbesitzers eingegriffen wird steht m.E. doch völlig außer Frage.

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Strafrechtlich vielleicht nicht so schlimm, aber ggf. können zivirechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.