Darf man öffentlich den Talmud verbrennen?

2 Antworten

Guten Tag!

Die Handlung könnte folgende Straftatbestände erfüllen:

  • Sachbeschädigung nach § 303 StGB
  • Gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB
  • Beschimpfen von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften nach § 166 StGB
  • Volksverhetzung nach § 130 StGB.

Zu 1)

Handelt es sich um eine fremde Sache, die im Eigentum eines anderen steht und wird diese zumindest beschädigt, ist eine Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB gegeben. Eigene Sachen hingegen fallen nicht darunter.

Zu 2)

Denkbar wäre, dass religiöse Bücher wie der Talmud oder Koran eine Sache darstellen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, unabhängig davon, wem die Sache gehört. Darunter zählen das Altarzubehör, Reliquien, Weihwasserkessel (vgl. BGHSt 21, 64 (65) = NJW 1966, 1419 (1420)). Das religiöse Buch fällt, wie auch etwa das Gesangbuch nicht darunter, sodass eine Strafbarkeit nach § 304 Abs. 1 StGB abzulehnen ist.

Zu 3)

Hier ist das Ganze etwas schwieriger. Das öffentliche Verbrennen von religiösen Büchern (Koran, Bibel, Talmud) könnte durchaus den Straftatbestand nach § 166 Abs. 1 StGB erfüllen. Geschützt wird nämlich der öffentliche Frieden für ein gemeinsames Zusammenleben im sozialen Kollektiv. Die Frage die sich stellt, ob ein stummes Verbrennen bereits für eine Beschimpfung ausreichend ist. Das kann man durchaus vereinen. Werden daneben jedoch herabwürdigende Äußerungen neben der Zerstörungshandlung getätigt, ist eine Strafbarkeit zu bejahen. Die Begleithandlung wäre dann eine objektive Beschimpfung, die den öffentlichen Frieden in nicht unerheblichen Maße stört.

Zu 4)

Stummes Verbrennen ist auch keine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB. Es muss eine über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende Handlung vorliegen, die geeignet ist, zum Hass aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Der Adressat muss sich dieser Haltung sodann anschließen (vgl. Bundesverfassungsgericht, NJW 2003, 660,662). Der Täter bringt damit zwar eine abgeneigte Haltung gegenüber der Religionsgemeinschaft zum Ausdruck, ein Aufstacheln liegt allerdings nicht vor.

Fazit: Eine Strafbarkeit kann nach den entsprechenden Umständen gegeben sein. Stummes Verbrennen würde eher nicht darunter fallen. Genaueres müsste das Tatgericht nach konkreter Sach- und Rechtslage prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Definitiv nein. LG


Xsndx 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 12:06

Man darf auch den Koran und die Bibel verbrennen, warum nicht den Talmud?

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Niemandmann  08.07.2024, 13:47
@Xsndx

Aber nicht in der Öffentlichkeit, so wie es bei den Nazis war. LG

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