Polizei Personkontrolle?

5 Antworten

Bahnhöfe werden oft zu bestimmten Grund zum Beispiel DM oder besondere Vorkommnisse in der Vergangenheit zur Waffenverbotszone erklärt

Dann braucht die Polizei keinen besonderen Anlass für Taschenkontrollen l

Wenn es verdacht auf eine Straftat ist brauchen sie keinen beschluss um Taschen zu durchsuchen, in Wohnungen ein zutreten etc. Das mit dem Teleskopschlagstock ist eine Ordnungswidrigkeit. Keine Straftat. Das kann dich 10k Kosten wenn es blöd läuft. Das mit dem Geld musst du beweisen das es ''Halal'' ist, if you know what i mean.


Anonym030975 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 02:16

ja verstehe

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aber dürften sie mir einfach so in meine Tasche durchsuchen?

Einfach so? Das haben sie nicht, sie haben dir den Grund doch genannt. Dann ist das nicht „einfach so“. Und siehe da: sie wurden fündig. Da war ihr Verdacht wohl gerechtfertigt.

Bahnhöfe sind ja auch Sonderfälle.

Dort kann und wird kontrolliert.

Und offensichtlich kennen die Beamten ihre Klientel.

Denn umsonst war's ja schließlich nicht.

Die lagen wohl mit ihrem Verdacht richtig und sind fündig geworden mein lieber. Die dürfen dich eigentlich nicht einfach so kontrollieren, aber können sich einfach was aus dem Ärmel ziehen, um zu behaupten da wäre ein Verdacht gewesen.