Rechtslage | Gesetze; § 267 StGB Urkundenfälschung?
Hallo,
in StGB lautet es im § 267 "Urkundenfälschung":
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3.
durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Frage 01:
Was genau ist eine Urkunde und woran kann eine Urkunde erkannt werden? Bzw.: die Echtheit einer Urkunde nachgewisen werden? Haben Urkunden so etwas wie ein Wasserzeichen oder sind diese irgendwo eingetragen? Sodass nachgehalten werden kann "Urkunde XY" ist echt nd "Urkunde XX" ist gefälscht.
Frage 02:
Wer darf eigentlich eine Urkunde ausstellen?
Frage 03:
Was genau ist eine Urkunde (handelt es sich dabei um ein so wichtiges Dokumment)?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zum Beispiel Zeugnisse sind Urkunden, Führerscheine, Ausweise, Fahrkarten, usw.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Knowingbase/1711918948027_nmmslarge__0_0_195_195_ec5482c72c27a2b337a0be2c4597da48.png?v=1711918948000)
Hallo Akka2323,
Deine Antwort ist echt gut. Kurz knapp und Beispielhaft. Aber nach genauerem Hinschauen habe ich den Stern wohl falsch vergeben. Ich habe gerade den Support gebeten den Stern an Chaosleopard zu vergeben. Die Antwort war etwas Hilfreicher.
Danke dennoch.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Was genau ist eine Urkunde und woran kann eine Urkunde erkannt werden?
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und den Aussteller erkennen lässt.
Bzw.: die Echtheit einer Urkunde nachgewisen werden?
Eine Urkunde ist dann echt, wenn sie nicht unecht ist. Unecht ist eine Urkunde, bei der tatsächlicher Aussteller und vermeintlicher Aussteller voneinander abweichen.
Wer darf eigentlich eine Urkunde ausstellen?
Quasi jeder, wenn du die Urkunde im Sinne des § 267 StGB meinst.
Was genau ist eine Urkunde (handelt es sich dabei um ein so wichtiges Dokumment)?
Da oben steht genau die Definition, die du in einer Strafrechtsklausur hinschreiben könntest. Und ob das jetzt wichtig ist... fraglich. Wenn ich dir einen Wisch schreibe, dass ich dir 5 Euro schulde ist das eine Urkunde (im Sinne des § 267 StGB). Ob die so wichtig ist... Ansichtssache...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Knowingbase/1711918948027_nmmslarge__0_0_195_195_ec5482c72c27a2b337a0be2c4597da48.png?v=1711918948000)
OK, eine Urkunde kann also so etwas wie eine Schuldhaftigkeit oder Anspruch beurkunden.
Ich dachte dass eine Urkunde soetwas wie eine Auszeichnung bei Sportveranstaltungen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dort sollte die Antwort zur Urkundenfragen finden:
https://www.juraforum.de/lexikon/urkunden#urkunde-definition-im-zivilrecht-und-strafrecht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Guten Tag!
Ich kann Ihnen sagen, dass es wirklich sehr schwierige Frage sind. Die Urkundenfälschung ist eines der kompliziertesten Tatbestände im Strafrecht.
zu Frage 1)
Hier verweise ich auf die Definition von @BeviBaby. Urkunden müssen immer
- verkörpert
- eine menschliche Gedankenerklärung
- Beweiserheblich sein und
- den Aussteller erkennen lassen.
Was heißt das? Menschliche Gedankenerklärung deswegen, da es ansonsten mit einer technischen Aufzeichnung verwechselt werden kann, der einen eigenen Straftatbestand darstellt (vgl. § 268 StGB). Verkörpert wie etwa auf einem Papier. Die Vorschrift schützt nicht vor Wahrheit. Eine Urkunde kann auch gelogen sein. Es wird ausschließlich der Aussteller geschützt, der sich den Inhalt zurechnen lassen muss.
Beispiele für Urkunden: Zeugnisse, Autokennzeichen, Kaufverträge, Testamente, Ausweisdokumente, wobei für Ausweisdokumente spezielle Vorschriften gelten (vgl. § 273 StGB). Dies aber nur, wenn die Tat nicht nach § 267 StGB mit schwerer Strafe bedroht ist.
Kopien sind beispielsweise keine Urkunden. Sie spiegeln nur das Original wider, genauso wie Abschriften.
Bei Urkunden von Behörden ist meist ein Wasserzeichen enthalten, das stimmt. Damit wird die Echtheit garantiert und soll Nachahmungen verhindern.
zu Frage 2)
Jeder kann eine Urkunde ausstellen. Wenn Sie ein Testament errichten, haben Sie eine Urkunde erstellt. Manipuliert jemand die Urkunde vor oder nach Ihrem Tod, begeht er eine Urkundenfälschung. Den Inhalt wird derart verändert, dass sie sich den Inhalt zurechnen lassen müssen. Er hat damit eine echte Urkunde verfälscht. Auch Behörden können Urkunden ausstellen wie Bescheinigungen. Für Gesundheitszeugnisse gelten die speziellen Vorschriften nach §§ 277 ff. StGB.
zu Frage 3)
Siehe Antwort zu Frage 1.
Ist nicht immer ganz einfach zu verstehen. Hoffentlich konnte dieser Beitrag Ihnen trotzdem hilfreich sein!
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Knowingbase/1711918948027_nmmslarge__0_0_195_195_ec5482c72c27a2b337a0be2c4597da48.png?v=1711918948000)
Hallo Chaosleopard,
soweit ich das nun richtig verstanden habe sind Urkunden Schriftstücke die Sachverhalte festhalten. Zum Beispiel könnte A und B schriftlich festhalten dass der eine dem anderen Geld schuldet. Somit wäre beurkundet dass der eine dem anderen Geld schuldet.
In den für mich wichtigen Bezug (Urkundenfälschung gem. § 267 StGB) sind Urkunden also nicht nur Ausweisspapiere sondern auch andere Schriftstücke, dessen Fälschungen (oder das Erstellen sofern es vorher keine Gab) strafbar sind.
Bsp.: Beurkunden von Schuld über x Euro.
Zeugnisse die für Zugänge zu Hochschulen oder anderen Schulen gefälscht werden.
Ein gefälschter Vertrag, welcher zum Sinn hat eine Schuldhaftigkeit herbeizuführen die nicht existent ist.
Ich glaube nun habe ich einiger maßen eine Vorstellung von dem was eine Urkunde ist.
Ich werde das Team bitten Rückwirkend deine Antwort mit Sternchen zu versehen. Hast dir verdient.