Verfahren bei Staatsanwaltschaft eingestellt/keine Post?

Wintermadl  08.07.2024, 18:48

Wer bist denn du in der Geschichte? Der Beschuldigte?

Neviol 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 18:50

Ja

1 Antwort

bei einer Einstellung nach § 170 II StPO wirst Du nur davon verständigt, wenn Du als Beschuldigter vernommen worden bist, wenn ein Haftbefehl erlassen wurde, wenn Du um einen Bescheid gebeten hast oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe vorliegt, ansonsten erfolgt keine Benachrichtigung (steht so im § 170 II Satz 2 StPO)


Neviol 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 19:43

Das ist nämlich der Punkt, ich wurde nie vernommen oder überhaupt über eine derartige Anzeige/Strafverfahren informiert…

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Bergfex49  08.07.2024, 21:30
@Neviol

nun ja, jedenfalls sind der Post 0,85 Euro Porto entgangen; wenn man jede abstruse Anzeige verfolgen würde, wäre der Portoetat der Justizministerien schnell aufgebraucht.

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Neviol 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:46
@Bergfex49

Sollte ich denn trotzdem einmal bei der Staatsanwaltschaft selbst anfragen? Ich möchte mich einfach nur vergewissern, dass das Verfahren auch wirklich eingestellt wurde

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Bergfex49  08.07.2024, 21:47
@Neviol

das kannst Du natürlich, schreib hin und sag, dass Du über den Ausgang der Verfahrens benachrichtigt werden willst.

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Neviol 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:49
@Bergfex49

Meine Angst ist nur, dass ich quasi „schlafende Hunde wecke“, wenn du verstehst was ich meine

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Neviol 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:50
@Bergfex49

Schreiben? Ich hätte jetzt einfach mal da angerufen?

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Bergfex49  08.07.2024, 22:11
@Neviol

Du weckst keine schlafenden Hunde, wenn überhaupt sind die schon wach. Wenn Du erfahren hast (wie auch immer) dass das Verfahren eingestellt wurde, dann lass es einfach darauf beruhen und gut is.

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