Jobcenter stellt vorläufig Leistungen ein. Krankenversicherung?

Hallo,

wegen eines anonymen (gelogenen) Hinweis an das Jobcenter, wurden mir vorläufig für 2 Monate die Leistungen gestrichen.

Vorwurf: Ich würde nicht in meiner Wohnung leben, sondern bei einem Freund (den ich nicht habe).

Ich weiß auch wer dahinter steckt, meine eigene Schwester. Denn kurz vorher zeigte sie meinen Vater unter falschem Namen, mit falschen Behauptungen an. Diese Geschichte flog zum Glück auf und liegt nun bei der Staatsanwaltschaft vor.

Zurück zu mir..

Ich hab natürlich sofort Widerspruch eingelegt und auch erklärt, dass hinter diesem anonymen Hinweis meine Schwester mit einer bösartigen Schikane steckt, da die Familie schon seit Jahren zerstritten ist.

Ausgerechnet beim Kontrollbesuch war ich nicht zuhause. Aber der fand auch zu dem Zeitpunkt statt, als ich noch nicht wusste, dass mir sowas vorgeworfen wurde.

Meine Sorge ist nun nicht die Leistung, denn ich bin mir sicher, es wird alles aufgeklärt, meine Sorge ist nun die Krankenversicherung, weil ich mit zwei Kindern alleinerziehend bin.

Wird mir alles vorläufig gestrichen? Oder "nur" meine Miete und das Geld zum Leben? Das Arbeitsamt zahlt in der Sperrzeit die Krankenversicherung weiter, das Jobcenter auch??? Ich hab im Oktober einen notwenigen OP Termin und eins meiner Kinder hat eine belastende Hautkrankheit :(

Bitte nicht haten, ich schäme mich selbst dafür, vom Bürgergeld gelebt zu haben, aber dies wäre im Juni 2025 eh endlich vorbei.

Geld, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Bedarfsgemeinschaft, Grundsicherung, Hartz IV, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld
Plötzlich Asylbewerberleistungen – warum?

Hallo zusammen,

kann mir Jemand folgendem Sachverhalt weiterhelfen:

Eine mir bekannte Person lebt seit 20 Jahren in Deutschland. Sie kam damals mit ihrem Ehemann, der als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen ist und sofort die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat. Gemeinsam haben sie ein Kind.Die Ehefrau ist Russin und besitzt seit ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel, den sie alle drei Jahre verlängern muss.

Die Ehefrau hat kurz nach der Pandemie ihre Arbeit verloren und musste operiert werden. Seitdem ist sie auf der suche nach Arbeit und ist aktuell beim Jobcenter. Nun hat die Ehefrau ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass sie im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.10.2025 keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat, da sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) habe. Diese Entscheidung beruht auf § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II.

Das ist für uns sehr verwirrend, da die Ehefrau kein Flüchtling ist. Ihr Aufenthaltstitel wurde immer rechtzeitig verlängert, und sie lebt seit zwei Jahrzehnten hier.

Meine Fragen sind:

- Warum könnte die Ehefrau plötzlich unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen?

- Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder weiß, ob es kürzlich gesetzliche Änderungen gab, die dies erklären könnten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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Jobcenter Grundbuchauszug und Verkehrswertgutachten?

Wie umgehe ich die Abgabe eines Grundbuchauszugs und die Abgabe eines Verkehrswertgutachten? 

Das Jobcenter weiß, daß es zwei Wohnungen und eine Erbengemeinschaft zwischen meinem Sohn und mir gibt... 

Mein Sohn wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner schwangeren Freundin und meinem schwerstherzkranken Enkelchen Mika (Hihypoplastische Linksherzsyndrom (HLHS), in der 3 Zimmer-Wohnung und ich wohne in der kleineren 2 Zimmer Wohnung.... Es bestehen keine Mietverträge zwischen meinem Sohn und mir... Jeder zahlt seine Nebenkosten selber und gut ist...

Seine schwangere Freundin hat bei ihrem Antrag beim Jobcenter, zwar meinen Sohn und seinen Lohn mitangegeben, jedoch die 2 Wohnungen nicht... Lapidare Antwort von ihr und meinem Sohn.... Wir wurden danach nicht gefragt.... Wenn ich jetzt den Grundbuchauszug und das Verkehrswertgutachten abgebe, sehen die oder kommen die vom Jobcenter schnell dahinter, dass die beiden vergessen haben bestimmte Angaben zu machen... Was im Grunde ja nicht schlimm ist, da ja weder in die eine Richtung noch in die andere Richtung Geld fließt.... Und weder mein Sohn noch ich Vorhaben die Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten.... 

Ich habe, bereits 2 mal tlefonisch/mündlich und zwei mal schriftlich die Situation geschildert... Reicht der Dame vom Jobcenter nicht.... Ich weiß nicht was ich der Dame noch erklären soll.... Die Dame macht die weitere Bearbeitung meines Erst Antrags von genau diesen zwei Punkten abhängig.... 

Im Klartext ich brauche dringend eine plausibele Erklärung, mit der die Dame endlich zufrieden ist und aufhört mich weiter hinzuhalten...

Familienrecht, Sozialamt, Sozialhilfe

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