Unterschied alleinstehend/Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres wohnhaft bei den Eltern bildet das Kind seine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.


HarmonyZ 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 19:57

Und was heißt das? Ist man dann in einer Bedarfsgemeinschaft oder alleinstehend?

Ab 25 bildet man keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern mehr und stellt seinen eigenen Antrag. Sie sind ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.


challenge33  27.09.2024, 19:34

Wenn man im gleichen Haushalt lebt, ist man dann nicht immer eine Bedarfsgemeinschaft, vorausgesetzt man bezieht Bürgergeld?

GutenTag2003  27.09.2024, 19:39
@challenge33

Nein, das nennt sich dann Haushaltsgemeinschaft.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html

Die Haushaltsgemeinschaft
Eine Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten oder Verschwägerten besteht, wenn diese zusammenleben und "aus einem Topf wirtschaften", ohne dass die Voraussetzungen einer Bedarfsgemeinschaft bestehen (z.B. Eltern leben zusammen mit ihren ab 25 Jahre alten Kindern in einem Haushalt).