Bürgergeld Auszahlung?

4 Antworten

Beim Bürgergeld geht es nach dem Zuflussprinzip !

Wenn Du also im Oktober mit deiner Arbeit beginnst und erst im November Lohn für Oktober aufs Konto bekommst, steht dir deine volle Leistung für Oktober noch vom Jobcenter zu und davon müsstest Du auch nichts ans Jobcenter erstatten.

Nur wenn Du deinen Lohn für Oktober noch im Oktober aufs Konto bekommst, wird dein bereinigtes Nettoeinkommen auf deine Leistungen für Oktober angerechnet.

Dann müsstest Du den anrechenbaren Teil deines Nettoeinkommens ans Jobcenter erstatten bzw.max.das was Du an Leistungen für den Oktober vom Jobcenter bekommst.

Auf schriftlichen formlosen Antrag ist im Regelfall auch eine Ratenzahlung möglich.

Wie hoch ist denn dein Bürgergeld inkl.deiner Warmmiete, wann beginnst Du mit deiner Arbeit, was bekommst Du an Brutto pro Stunde, wie lange beträgt deine wöchentliche Arbeitszeit und wann bekommst Du laut Arbeitsvertrag deinen Lohn gezahlt ?


Obitobi288 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 20:50

Bürger Geld 563€

Miete : 590€

Arbeitbeginn : 01.10 ( Dienstag )

Wöchentliche Stunden : Mo-Do 8std =32

Stunden Lohn und Auszahlung unbekannt da morgen erst der Vertrag zu Gesicht bekomme aber nach Schätzung Sicherheitsdienst :

14€Std und Ende des Monats Auszahlung höchstwahrscheinlich.

isomatte  26.09.2024, 21:14
@Obitobi288

Bei 32 Stunden die Woche kommst Du ja auf etwa 140 Stunden im Monat und selbst bei Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro Brutto würdest Du im Monat auf min. 1200 Euro Brutto kommen.

Du kannst dann also den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll geltend machen und von deinem Nettoeinkommen abziehen.

Was Du dann noch übrig hast, wäre dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen, was dann auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Musst Du dir dann morgen wenn Du den Bruttostundenlohn kennst einmal einen kostenlosen Brutto / Nettorechner aus dem Internet suchen und dir anhand deines monatlichen Bruttoeinkommens dein Nettoeinkommen berechnen lassen, als Single hast Du die Steuerklasse 1.

Der Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen liegt bei 100 Euro, bis 538 Euro Brutto kommen 20 % = 87,60 Euro an Freibetrag dazu.

Von 538 Euro bis 1000 Euro Brutto dann 30 % = 462 Euro x 30 % = 138,60 Euro und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % = 20 Euro Freibetrag.

187,60 Euro + 158,60 Euro = 346,20 Euro gesamter Freibetrag und den kannst Du dann vom Nettoeinkommen abziehen.

Angenommen Du arbeitest 140 Stunden im Monat für 14 Euro Brutto die Stunde, läge dein Bruttoeinkommen bei angenommen 1960 Euro Brutto.

Solltest dann um die 1440 Euro an Nettoeinkommen aufs Konto bekommen.

Nach Abzug des Freibetrags von 346,20 Euro bliebe dann voraussichtlich ein anrechenbares Nettoeinkommen von um die 1093,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Bei 590 Euro Miete + 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt dein Bedarf bei derzeit min. 1153 Euro im Monat.

In dem Beispiel bliebe also noch ein kleiner Anspruch auf eine Aufstockung von um die 59,20 Euro, aber das musst Du dir dann selber ausrechnen, wenn Du dein Brutto und Nettoeinkommen kennst.

Würdest Du deinen Lohn für Oktober erst im November aufs Konto bekommen, müsstest Du von deinen Leistungen für Oktober gar nichts ans Jobcenter erstatten.

Obitobi288 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 21:18
@isomatte

Ich danke dir für die ausführliche Hilfe mein lieber !! Das werde ich Aufjedenfall morgen mir genauer anschauen und mal ausrechnen. Ich denke ich liege bei etwa 1450€ netto , danke dir nochmal !

Es wird gezahlt bis Geld kommt.

Wenn Du also am 1.10. anfängst und der Lohn für Oktober wird vor dem 1.11. gezahlt, gibt es keine weitere Leistung mehr.


isomatte  26.09.2024, 20:50

Kennst Du den Leistungsanspruch des Fragestellers und die Höhe des Brutto und Nettoeinkommens ?

Es besteht ja immer noch die Möglichkeit eines Anspruchs auf Aufstockung, auch wenn man dann Erwerbseinkommen erzielt.

Du bekommst das komplette Bürgergeld für Oktober.

Arbeitsentgelt wird ggf. rückwirkend angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Das stimmt so nicht 100%.

Du bekommst es, weil die im Voraus zahlen, aber musst es dann zurückzahlen.

Zb beginnst du am 01.10. deine Arbeit.

Dann bekomsmt du noch volles BG für Oktober und musst es dann zurückzahlen, weil du es zu Unrecht erhalten hattest.


isomatte  26.09.2024, 20:51

Wenn der Fragesteller sein Lohn für Oktober erst im November aufs Konto bekäme, müsste nicht 1 Cent von den Leistungen für Oktober ans Jobcenter erstattet werden.

Nennt sich Zuflussprinzip !

Obitobi288 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 20:31

Genau es wird vorausgezahlt und je nach Gehalt wird geschaut wie viel ich zurück zahlen muss. Sowie ich es nur mit bekommen habe haben sie die Miete gemeint.

isomatte  26.09.2024, 20:53
@Obitobi288

Wenn Du deinen Lohn für Oktober erst im November aufs Konto bekommen würdest, müsstest Du nach dem Zuflussprinzip nicht 1 Cent von den Leistungen für Oktober ans Jobcenter erstatten.