Jobcenter Grundbuchauszug und Verkehrswertgutachten?
Wie umgehe ich die Abgabe eines Grundbuchauszugs und die Abgabe eines Verkehrswertgutachten?
Das Jobcenter weiß, daß es zwei Wohnungen und eine Erbengemeinschaft zwischen meinem Sohn und mir gibt...
Mein Sohn wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner schwangeren Freundin und meinem schwerstherzkranken Enkelchen Mika (Hihypoplastische Linksherzsyndrom (HLHS), in der 3 Zimmer-Wohnung und ich wohne in der kleineren 2 Zimmer Wohnung.... Es bestehen keine Mietverträge zwischen meinem Sohn und mir... Jeder zahlt seine Nebenkosten selber und gut ist...
Seine schwangere Freundin hat bei ihrem Antrag beim Jobcenter, zwar meinen Sohn und seinen Lohn mitangegeben, jedoch die 2 Wohnungen nicht... Lapidare Antwort von ihr und meinem Sohn.... Wir wurden danach nicht gefragt.... Wenn ich jetzt den Grundbuchauszug und das Verkehrswertgutachten abgebe, sehen die oder kommen die vom Jobcenter schnell dahinter, dass die beiden vergessen haben bestimmte Angaben zu machen... Was im Grunde ja nicht schlimm ist, da ja weder in die eine Richtung noch in die andere Richtung Geld fließt.... Und weder mein Sohn noch ich Vorhaben die Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten....
Ich habe, bereits 2 mal tlefonisch/mündlich und zwei mal schriftlich die Situation geschildert... Reicht der Dame vom Jobcenter nicht.... Ich weiß nicht was ich der Dame noch erklären soll.... Die Dame macht die weitere Bearbeitung meines Erst Antrags von genau diesen zwei Punkten abhängig....
Im Klartext ich brauche dringend eine plausibele Erklärung, mit der die Dame endlich zufrieden ist und aufhört mich weiter hinzuhalten...
2 Antworten
Geh sicherheitshalber lieber zu einer Beratungsstelle. Das Jobcenter legt bei Erstanträgen leider schnell Sachen negativ aus. Normalerweise stellt Wohneigentum kein Problem dar. Sofern es sich nur um je eine Wohnung handelt und ihr darin wohnt. Das können sie euch nicht wegnehmen. Egal, wie hoch der Verkehrswert ist. Ausserdem gehören die Wohnungen ja euch und nicht seiner Freundin. Da die beiden nicht verheiratet sind, ist klar, dass sie es nicht angibt. Sein Besitz ist ja nicht automatisch ihr Besitz. Das wäre zumindest ein Argument, warum sie es nicht angegeben hat.
Verstehe, Du bekommst von denen keinen Cent, sollst aber liefern. Teile das denen noch einmal mit, ich will nichts, bekommen nichts, also muss ich auch nichts liefern.
Alles eigentlich ganz einfach.
Und wenn Dein Sohn auf Leistung verzichtet, darf er das auch.
Hallo Schleudermayer,
Anruf heute von meiner Sachbearbeiterin vom Job-Center ... Kurzes hin und her ... Das ich bereits weiß, daß sie die Berechnung der Grundsicherung 563 € nicht vom Wert der Immobilie abhängig machen darf... Und das die Übernahme oder besser die Höhe der Leistung von Nebenkosten eine ganz andere Sache ist... Gab die Dame mir teilweise Recht, bestand jedoch weiterhin auf den Grundbuchauszug und die Wertschätzung der Immobilie um diese gegebenfalls zu Verkaufen. Desweiteren würde mein Anspruch auf Grundsicherung u. Co. erlöschen, je nachdem welchen Wert die Immobilien haben... Und ich hätte die bereits erhaltene Leistungen zurück zu bezahlen, wenn die Immobilien diesen Wert überschreiten
Danke für die Hilfe... Sehen wir, mein Sohn und ich genau so....