Jobcenter Grundbuchauszug und Verkehrswertgutachten?

2 Antworten

Geh sicherheitshalber lieber zu einer Beratungsstelle. Das Jobcenter legt bei Erstanträgen leider schnell Sachen negativ aus. Normalerweise stellt Wohneigentum kein Problem dar. Sofern es sich nur um je eine Wohnung handelt und ihr darin wohnt. Das können sie euch nicht wegnehmen. Egal, wie hoch der Verkehrswert ist. Ausserdem gehören die Wohnungen ja euch und nicht seiner Freundin. Da die beiden nicht verheiratet sind, ist klar, dass sie es nicht angibt. Sein Besitz ist ja nicht automatisch ihr Besitz. Das wäre zumindest ein Argument, warum sie es nicht angegeben hat.


Zaratra 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 00:23

Danke.... Leuchtet ein....

Verstehe, Du bekommst von denen keinen Cent, sollst aber liefern. Teile das denen noch einmal mit, ich will nichts, bekommen nichts, also muss ich auch nichts liefern.

Alles eigentlich ganz einfach.

Und wenn Dein Sohn auf Leistung verzichtet, darf er das auch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zaratra 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 20:05

Hallo Schleudermayer,

Anruf heute von meiner Sachbearbeiterin vom Job-Center ... Kurzes hin und her ... Das ich bereits weiß, daß sie die Berechnung der Grundsicherung 563 € nicht vom Wert der Immobilie abhängig machen darf... Und das die Übernahme oder besser die Höhe der Leistung von Nebenkosten eine ganz andere Sache ist... Gab die Dame mir teilweise Recht, bestand jedoch weiterhin auf den Grundbuchauszug und die Wertschätzung der Immobilie um diese gegebenfalls zu Verkaufen. Desweiteren würde mein Anspruch auf Grundsicherung u. Co. erlöschen, je nachdem welchen Wert die Immobilien haben... Und ich hätte die bereits erhaltene Leistungen zurück zu bezahlen, wenn die Immobilien diesen Wert überschreiten

Zaratra 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 14:20

Danke für die Hilfe... Sehen wir, mein Sohn und ich genau so....