Bürgergeld - Nebenjob?

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Wenn Du schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt bekommst und den max. Freibetrag bis zu 1200 Euro Brutto erreicht hast, würde das Erwerbseinkommen aus dem Minijob voll angerechnet.

Dann würde bei einer Aufstockung von nur 130 Euro kein Anspruch mehr auf Bürgergeld bestehen, dann könnte man einen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde prüfen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Solange der Job ordnungsgemäß angemeldet ist und Du die Einnahmen beim Jobcenter angibst und entsprechende Nachweise einreichst, spielt es auch keine Rolle ob Du es aufs Konto überwiesen bekommst oder so ausgezahlt bekommst.