Vermögen nicht vollständig angegeben - laufenden Antragsprozess abbrechen/zurückziehen?

Guten Abend zusammen,

aufgrund eines Jobverlustes habe ich übergangsweise BG beantragt. Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft (meine Ehefrau + 2 kleine Kinder). Meine Ehefrau bezieht zwar aktuell noch Elterngeld, allerdings sind wir mit den Einnahmen deutlich unter Existenzminimum, daher die Entscheidung BG zu beantragen. Aktuell befinden wir uns noch in der Antragsphase, wo wir die restlichen Unterlagen nachreichen müssen, haben also bis jetzt noch keine Bewilligung erhalten.

In Summe sind wir bezüglich der Vermögen deutlich unter dem Schonvermögen und erfüllen alle Voraussetzungen für eine Bewilligung.

Allerdings ist mir zwei Wochen später eingefallen, dass ich ein kleines Sparbuch (ca. 2500 Euro), welches auf dem Namen unseres Sohnes läuft (damals ein Geschenk der Oma) vergessen habe mit anzugeben. Zunächst hatte ich überlegt das nachzumelden, allerdings habe ich mich ja anscheinend per Definition (zumindest laut meiner Recherche) des Versuches des Sozialbetrugs strafbar gemacht.

Da ich morgen ein vielversprechendes Vorstellungsgespräch habe und hoffe ab Oktober eine neue Stelle anzutreten, hatte ich die Überlegung den bereits laufenden Antrag für August und September zurückzuziehen und einfach die Miete + Ausgaben aus dem Ersparten weiterhin zu zahlen.

Einerseits ist es schade, da ich bereits im Vorfeld viel Arbeit reingesteckt habe, alle Unterlagen zusammenzutragen. Da kommt dann doch einiges zusammen bei einer 4-köpfigen Familie, mit mehreren Konten, Sparbüchern etc.

Andererseits habe ich echt keine Lust auf nächtliche Schweißausbrüche und Angst im Nacken. Denn wenn ich das nachmelde, könnte ich natürlich auf Kulanz und Verständnis des Sachbearbeiters spekulieren. Aber warum sollte der Sachbearbeiter es gut mit mir meinen und mir das als Versehen abkaufen? Für das Jobcenter ist man doch in diesem Fall gefundenes Fressen. Welche Erfahrungswerte habt ihr?

Kann man vom laufenden Antrag ohne Probleme und Angabe von Gründen zurücktreten?

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialhilfe, Bürgergeld
813 Euro Regelleistungen im Bürgergeld und Sozialhilfe?

Guten Abend liebe GF-Community.

813 Euro Regelsatz im Bürgergeld und Sozialhilfe sind Realität.

Für das Jahr 2025 kündigte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, dass es eine sogenannte Nullrunde beim Bürgergeld geben wird. Diese “Nullrunde” ist allerdings eine Kürzung.

Die nicht vollzogene Anpassung folgt dem Prinzip der alten Hartz-IV-Berechnung.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Anpassung an das Bürgergeld jedoch scharf und fordert stattdessen eine deutlich höhere Anhebung.

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 813 Euro betragen, um wirksam vor Armut zu schützen.

Studie zur armutssicheren Bedarfsdeckung im Bürgergeld

Eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hatte die Höhe der Regelleistungen untersucht. Die Analyse kam zu dem Ergebnis, dass die umgesetzte Erhöhung bei weitem nicht ausreicht, um wirksam vor Armut zu schützen.

Ein entscheidender Unterschied liegt in der Wahl der Referenzgruppe für die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze.

Anderer Ansatz der bei den Verbrauchsausgaben

Der Paritätische setzt hier auf eine statistisch besser geeignete Referenzgruppe, was zu einer Anpassung der Berechnungsergebnisse führt. Darüber hinaus wählte der Paritätische einen anderen Ansatz bei den Verbrauchsausgaben.

Während die Bundesregierung nicht regelbedarfsrelevante Ausgaben aus der Berechnung herausnimmt, verzichtet der Paritätische darauf.

Dabei hält sich der Paritätische Wohlfahrtsverband insgesamt gesehen an die gesetzlichen Vorgaben. Die Methodik beruht auf einer Mischkalkulation aus Inflation und Lohnentwicklung, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

Mit der Einführung des “Bürgergeldes” wurde zwar dieser Ansatz um eine erweiterte Fortschreibung ergänzt, um die aktuelle Teuerung besser zu berücksichtigen. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass diese Anpassungen nicht ausreichen, um die gestiegenen Lebensmittel- und Strompreise vollständig abzudecken.

(Bild: gegen-harz.de)

Keine Verbesserung, sondern nur Inflationsausgleich

Die Nullrunde und das Weiterbestehen des Eckregelsatzes von 563 Euro wird daher vom Paritätischen Wohlfahrtsverband als bei weitem nicht ausreichend angesehen.

Der Verband kritisiert die anhaltende Praxis des “willkürlichen Kleinrechnens”, die letztlich zu Leistungen führe, die für die Betroffenen nicht auskömmlich seien und eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhinderten.

Die Paritätische Forschungsstelle äußert Zweifel an der methodischen Vorgehensweise der Bundesregierung bei der Berechnung der Regelsätze. Sie ist nicht geeignet, das vom Grundgesetz geforderte soziokulturelle Existenzminimum angemessen zu sichern.

Um dem entgegenzuwirken, rechnet die Forschungsstelle die seit langem umstrittenen statistischen Manipulationen aus den Regelsätzen heraus und orientiert sich an der aktuellen Preisentwicklung, wie sie im neuen Fortschreibungsmechanismus vorgeschlagen wird.

Dies führt zu der Forderung, dass der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene mindestens 813 Euro betragen muss.

Unzureichende Datengrundlage

Bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche weist der Verband auf die unzureichende Datengrundlage hin und fordert eine seriöse Ermittlung des Existenzminimums für diese Gruppe.

Der ehemalige Chef des Paritätischen, Ulrich Schneider betont, dass die Regelsätze des Bürgergeldes sowie die bekannt gewordenen Pläne für eine “Kindergrundsicherung” keinesfalls ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

| Artikel:

https://www.gegen-hartz.de/news/813-euro-regelsatz-aa-im-buergergeld-und-sozialhilfe-sind-real

| Frage:

Sind die 813 Euro Regelleistungen ausreichend?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

Bild zum Beitrag
| Nein. Die 813 Euro reichen nicht aus. 67%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 33%
| Ja. Die 813 Euro reichen aus. 0%
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Darf das Jobcenter einfach das Geld streichen?

Hallo,

Ich bin alleinerziehend und Selbstständig. Meine Selbstständigkeit ist noch im Aufbau, sodass ich aktuell noch vom Jobcenter aufgestockt werde (Bürgergeld). Das Jobcenter verlangte von mir einige Angaben zu meiner Selbstständigkeit, die ich ihnen zukommen ließ. Es fehlte eine Unterlage, die ich noch nachreichen musste. Dann kam das Bürgergeld nicht mehr und ich fragte nach wieso, woraufhin sie meinten, dass diese eine Unterlage noch fehle. Ich reichte diese Unterlage nach und bat darum, mich umgehend zu kontaktieren wenn noch etwas fehlt. Daraufhin bekam ich noch ein Formular, dass ich vorher nicht hatte, und so schickte ich auch dieses ausgefüllt zurück. Das ist jetzt zwei Wochen her und zwischenzeitlich bekam ich auch ein Schreiben, dass die Leistungen zum 01.08.24 eingestellt werden, weil ich Unterlagen nicht eingereicht hätte. Nun bekomme ich seit Juli keine Leistungen mehr, was bei mir langsam knapp wird. Darf das Jobcenter Leistungen einfach streichen, ohne Frist, zu der ich die fehlende Unterlage nachreichen soll? Warum bekomme ich erst nach dem Streichen der Leistungen ein Formular, dass sie scheinbar brauchen? Hat da jemand Erfahrung oder Wissen zu? Danke schonmal

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