Wenn man ein Kind adoptiert und jahre später stellt sich raus es ist behindert, hat man die Berechtigung die Adoption rückgängig zu machen?

Mich interesiert es weil ich heute dieses Video gesehen habe

https://www.youtube.com/watch?v=E4Z530qGD_M

Klar Respekt vor der Pflegemutter aber ich meine wenn eine frsu/Familie so ein kind nicht will, geistige Behinderungen sieht man ja erst nach frühstens 2 jahren, könnte die Familie theoretisch die Adoption rückgängig machen?

Ich kenne noch einen Fall da hat eine Bekannte familenbloggerin in USA oder England (?) ein Kind aus China (?) Adoptiert und es rückgängig machen lassen als sie mit 3 erfuhr dass er schweren Autismus hat. Kenne ihren namen nicht aber vielleicht wisst ihr ja wen ich meine. Aufjedenfall wurde sie nach ihrer Entscheidung dann voll gehatet da sie ihn abgegeben hat. Viele meinten wenn sie ihm adoptiert haben müssen sie ihn nehmen so wie er ist.

Was haltet ihr davon? Hat man als Familie wenn man ein vermeintlich gesundes Kind adoptiert hat die Berechtigung sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich ohne gehatet zu werden von den Mitmenschen, es wieder zur Adoption freizugeben nach der Diagnose?

Vorallem bei Adoption kennt man ja die Mutter nicht und die Frauen die ihre Kinder abgeben sind ja eher solche die Alkohol trinken oder Drogen nehmen, und vor der Adoption weiß man das ja nicht.

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Was können wir machen bei einer Kindeswohlgefährdung?

Wir, Großmutter und Kindesvaterr haben im Jahr 23 und 24 die Kindsmutter beim Jugendamt gemeldet wegen Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt hat das Kind zuerst für ein paar Tage die Obhut dem Vater gegeben, danach hat das Jugendamt eine Wohngruppe empfohlen.

Die Gespräche waren immer sehr komisch mit dem Jugendamt und zweideutig man hat sich nie sicher gefühlt.

Wir haben dann die vorläufige Obhut und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Der Kleine musste Aussagen, er war so blockiert, er konnte nichts sagen. er hat sogar gesagt Papa hat gesagt , und aus dieser Situation heraus waren wir auf einmal die Schuldigen. Das Kind darf zur Mutter zurück, weil keine Kindeswohlgefährdung zu finden ist, Sie haben Chat-Verläufe nicht akzeptiert, sie haben Zeugenaussagen verneint, sie haben die Auffälligkeit, dass der Junge mit sieben Jahren Pampers trägt nicht beachtet und sie haben kein psychologisches Gutachten erstellt.

Wir wissen einfach nicht weiter habt ihr Tipps ?

Wir haben ein zweiten Wohnsitz in Deutschland, dann kam noch die Krönung, dass wir das Kind ins Ausland entführen wollen.

Wir haben so ein kleines Fazit, dass das Rechtssystem feministisch geprägt ist dass eine Mutter, wenn sie das Sorgerecht hat ihr Kind schlagen und misshandeln darf, solange es keine Verletzungen hat, die man sieht oder halt die Schule diese bemerkt, ist alles machbar es geht so viel durch dabei möchte doch das Jugendamt dass wir unsere Kinder schützen!

Danke für Ratschläge

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