Wir, Großmutter und Kindesvaterr haben im Jahr 23 und 24 die Kindsmutter beim Jugendamt gemeldet wegen Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt hat das Kind zuerst für ein paar Tage die Obhut dem Vater gegeben, danach hat das Jugendamt eine Wohngruppe empfohlen.

Die Gespräche waren immer sehr komisch mit dem Jugendamt und zweideutig man hat sich nie sicher gefühlt.

Wir haben dann die vorläufige Obhut und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Der Kleine musste Aussagen, er war so blockiert, er konnte nichts sagen. er hat sogar gesagt Papa hat gesagt , und aus dieser Situation heraus waren wir auf einmal die Schuldigen. Das Kind darf zur Mutter zurück, weil keine Kindeswohlgefährdung zu finden ist, Sie haben Chat-Verläufe nicht akzeptiert, sie haben Zeugenaussagen verneint, sie haben die Auffälligkeit, dass der Junge mit sieben Jahren Pampers trägt nicht beachtet und sie haben kein psychologisches Gutachten erstellt.

Wir wissen einfach nicht weiter habt ihr Tipps ?

Wir haben ein zweiten Wohnsitz in Deutschland, dann kam noch die Krönung, dass wir das Kind ins Ausland entführen wollen.

Wir haben so ein kleines Fazit, dass das Rechtssystem feministisch geprägt ist dass eine Mutter, wenn sie das Sorgerecht hat ihr Kind schlagen und misshandeln darf, solange es keine Verletzungen hat, die man sieht oder halt die Schule diese bemerkt, ist alles machbar es geht so viel durch dabei möchte doch das Jugendamt dass wir unsere Kinder schützen!

Danke für Ratschläge