Was können wir machen bei einer Kindeswohlgefährdung?

5 Antworten

Naja. Ihr werdet ja wohl einen Anwalt haben. Was sagt der denn zu dem Ganzen? Der wird euch ja wohl erklären können, warum z.b. irgendwelche Chatverläufe nicht relevant sind, oder warum kein Gutachten angeordnet wurde.

Generell gilt halt, dass man Misshandlung auch nachweisen muss. Man kann ein Kind nicht einfach aus seinem Umfeld reißen, nur weil der Kindsvater und seine Eltern irgendwelche Vorwürfe anbringt. Mit Feminismus hat das nichts zu tun.

Wie gesagt: redet mit eurem Anwalt. Nicht mit Unbekannten im Internet.


Dimitriadou 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 23:30

Ja das stimmt auch

0
  1. Ich empfehle euch mit eurer Anwältin zu sprechen. Ggf lohnt sich auch eine Zweitmeinung bei einer anderen Anwältin. Lasst euch beraten, weldhe Chancen ihr in der Revision vor dem Oberlandesgericht hättet und dann entscheidet, ob sich der Weg für euch lohnt und ob er für das Kind das Beste ist.
  2. Der Vater müsste ein Umgangsrecht haben. Falls nicht, dann gerichtlich regeln lassen. Nehmt jeden Umgangstermin wahr, kümmert euch liebevoll ums Kind und seid fürs das Kind da.
  3. Schimpft auf gar keinen Fall vor dem Kind auf die Mutter. Das bringt das Kind nur in Loyalitätskonflikte und schadet langfristig eurer Bindung zum Kind.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Dimitriadou 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 23:13

ja da sind wir gerade dran ein zweite Anwalt dazu zu holen weil unser Anwalt hat fast gar nichts gesagt für unsere Verteidigung und hat uns auch empfohlen jetzt mal 5-6Jahre zu warten, das geht aber gar nicht für uns vor allem weil ein Kind gefährdet ist, es ist halt schwierig ich versteh das schon wenn man es nicht nachweisen kann! Wie probieren alles !

1
fallenstelle320  08.09.2024, 14:26
@Dimitriadou

du hast doch gerichtlich bereits mitgeteilt bekommen als auch vom jugendamt das keine gefahren vorliegen. willst du das kind noch einaml so massiv manipulieren?

0

da nichts vorliegt gegen die mutter, dass kind nicht misshandelt wird und auch nicht verwahrlost ist, lebt es bei seiner mutter.

da du das kind manipuliert hast, die mutter schlecht machen wolltest und es entführungsgefahr besteht lebst du nun mit der situation wie sie ist. an stelle der mutter würde ich umgang sofort aussetzen und mit kv wenn überhaupt nur noch betreut stattfinden lassen.

Gegen derart abenteuerliche Beschlüsse des Jugendamts kann man Widerspruch einlegen! Da sollte das Familiengericht das letzte Wort haben!

Nehmt Euch einen Anwalt, der spezialisiert ist auf Familienrecht.
Und sammelt Beweise für die Verfehlungen der Mutter.