Darf mich meine Mutter zwingen, dass ich zu meiner Vater fahre?

6 Antworten

Was, bitteschön, ist denn noch privater als die Beziehung zu Vater und Mutter?

Generell haben Deine Eltern das Aufenthaltbestimmungsrecht für ihre Kinder (übrigens nur gemeinsam), rein rechtlich läuft das also richtig. Du musst „in angemessener Weise“ und Deinem Alter entsprechend einbezogen werden. Damit lässt sich aber auch gerade begründen, dass „dieser trotzige Teenager“ jetzt erst recht zu Papa fahren soll.

Ob das jetzt rein familiär so von Deiner und Deiner Mamas Seite so das richtige Vorgehen ist, ist ohne detaillierte Information schwer zu bewerten.

Aspekte:

  • Pflege die Beziehung zu Deinem Vater. Er bleibt Dein Leben lang Dein Vater.
  • Finde die richtige Nähe und Distanz zu Deinen Eltern. Das ist jetzt gerade in der Adoleszenz schwierig.
  • Wenn es in einer Beziehung oder im Umgang Probleme gibt, spreche sie an. Reines Verweigern löst gar nichts.
  • Wenn Dir das allein nicht möglich erscheint, berate Dich, aber bitte mit Profis: Schulsozialarbeiter:inn, Jugendkaffeesozialarbeiter:in, telefonseelsorge.de oder so. Alles Angebote, kostenlos und zum einfach mal drauf los quatschen.
  • Lerne Deine eigenen Pläne mit denen anderer zu koordinieren, das ist ein wesentlicher Kern des Erwachsenwerdens. Privates Vorhaben, aber Papawochenende steht an? Rechtzeitiger koordinieren! Was hat Deine Mama für sich geplant? Was hat Dein Papa sich schon erhofft? Was würdest Du jetzt gerne tun?
  • … (Bitte hier selbst weiter denken.)

du hast bis 18 garnix zu melden, sondern tust das was deine eltern dir sagen. wenn deine mutter dich also zu deinem vater fährt, dann ist das das was du tust.

sie kann dich auch langfristig ganz bei deinem vater unterbringen. dann wirst du auch damit leben müssen.


Inkognito-Nutzer   23.09.2024, 17:33

Ab 12 Jahren darf man das selber entscheiden.

Deine Antwort ist falsch.

fallenstelle320  23.09.2024, 22:05
@Inkognito-Beitragsersteller

nein meine antwort ist richtig. ab 12 entscheidet ein kind überhaupt nichts. eigene entscheidungen triffst du ab 18. bis dahin tut sie mit deinem vater das was sie für richtig hält.

wenn sie dich dort absetzt und du dort nun lebst, wirst du auch das tun müssen.

Romy0  24.09.2024, 05:41
@Inkognito-Beitragsersteller

Lass dich nicht verunsichern. Wenn du die Antworten dieses Users mal überfliegst merkt man schnell, dass der User Fakten ignoriert und immer zum Wohle der Väter verdreht, sogar wenn diese das Kindeswohl gefärden. Der User wollte sogar einem Kind einreden, bei sexueller Misshandlung nichts gegen ihren Vater machen zu können. Einfach nicht ernst nehmen.

zwingen darf sie dich nicht.

gibts da probleme mit einem Besuchsrecht - läuft da die Scheidung oder ist das durch

Dein Vater hat ein Umgangsrecht mit dir. Das kann er auch gerichtlich durchsetzen gegen deine Mutter. Wenn dich deine Mama nicht zu deinem Vater bringt, dann wird er deine Mama entsprechend dazu verklagen. Außerdem haben beide Eltern bei gemeinsamen Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das heißt sie dürfen bestimmen, wo du dich aufzuhalten hast. Das kann auch bei deinem Vater sein.

Wenn du nicht mehr zu deinem Vater willst, dann musst du die Gründe dafür dem Jugendamt gegenüber offen legen, damit die über das Familiengericht entscheiden, ob er das Umgangsrecht verliert.

Dein Mitspracherecht als Minderjähriger, der sich im Zweifelsfall nicht einmal alleine etwas kaufen darf, wenn die Eltern dagegen sind, ist da deutlich geringer als das Umgangsrecht des Vaters.

korrekt du hast ein Mitspracherrecht und kannst nicht gezwungen werden in diesem Punkt


MaMaStef  21.09.2024, 23:20

*unterzeichnet*

Mungukun  22.09.2024, 10:05

Ihrem Mitspracherecht stehen das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Umgangsrecht des Vaters entgegen. Wir haben also 3 kollidierende Rechte. Da muss eine Rechtsgüterabwägung durch das Jugendamt und das Familiengericht erfolgen.

suumcuique5786  22.09.2024, 10:17
@Mungukun

das Umgangsrecht liegt nur juristisch gesehen beim Kind nicht beim Elternteil. Heißt hier entscheidet schon mal einzig die Tochter ob sie den Vater sehen will. der Vater kann maximal Klage einreichen wenn die Tochter den Wunsch des Kontaktes hätte aber an der Ausübung gehindert werden würde. Liegt hier an Hand der Frage nicht vor.

das Aufenthaltbestimmungsrecht hat auch seine Grenzen und verliert mit zunehmendem Alter des Kindes auch an, na ich nenne es mal durchsetzungkraft. Heißt also ab einem gewissen Alter kann das Kind frei entscheiden bei welchem Eltenrteil es leben möchte / sich aufhalten möchte - allgemein wird diese Reife bei Kindern ab 12 angenommen, teilweise werden vor Familiengerichten schon 3 jährige befragt. Ferner haben wir noch den 2. Punkt Umgang und Aufenthaltsort müssen der kindlichen Entwicklung in allen Punkten positiv zuträglich sein. Ein Zwang bei totaler Ablehnung wäre spätestens der psychischen Entwicklung nicht zuträglich sondern klar schädlich - ergo auch da greift dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht mehr.

das muss zwar alles dann im Zweifel vorm Familiengericht unter Einbeziehung von psychologischen / psychiatrischen Gutachten festgestellt werden aber den Zirkus kann man sich sparen. Einzig müsste der Grund geklärt werden wieso Er / Sie den Kontakt verneint die einzige Ausnahme die da alle vorangegangenen Erörterungen nichtig machen würde wäre eine direkte Einflussnahme der Mutter, so das diese z.B. durch Manipulation das Kind zur Kontaktverweigerung beeinflusst