Kind dem Vater geben oder nicht?

5 Antworten

Der Vater darf das Umgangsrecht wahrnehmen, auch wenn das Kind erstmal keinen Bock darauf hat. Es kann aber nicht zielführend sein, die Übergabe immer als der reinste Horror zu gestalten.

Ein Kind darf erst mit 14 Jahren entscheiden, das Umgangsrecht nicht wahrzunehmen - d.h. ihr solltet ihr gemeinsam eine Lösung finden, die für alle Beteiligten in Ordnung ist. Du bist hier in der Pflicht die Übergabe für das Kind mit etwas positiven zu verknüpfen.


Leegio  14.09.2024, 14:55

Finde ich etwas voreingenommen.

ihre oberste pflicht empfinde ich darin, herauszufinden, was es mit dem weinen auf sich hat bzw. ob dort beim Vater vllt etwas nicht stimmt

Leegio  14.09.2024, 15:01
@Smileyvvll

Wenn das das einzige ist würde ich dir empfehlen, dass du es ihm dennoch gibst, denn auch wenn es anfangs schwer ist, ist es eine Situation, an die sich das Kind gewöhnen muss. Wenn der Vater bereit ist die Verantwortung für das Kind zu übernehmen und es ab und an zu sich zu holen, würde ich es unter keinen Umständen unterbinden. Das ist so, als würdest du ihm seinen Vater verbieten und das wird es dir früher oder später übel nehmen.

Smileyvvll 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 15:18
@Leegio

Ich würde niemals mein Kind, seinem Vater vorenthalten . Und danke für deine Worte und Tipps 🙏🏻

Von Experte Kessie1 bestätigt

Dass ein Kind in diesem Alter manchmal klammert und bei der Mama bleiben will, ist normal. Das ist an manchen Tagen auch im Kindergarten so und trotzdem lässt Mama es da, mit dem Versprechen, es am Nachmittag wieder abzuholen.

Der "Wille" des 2-jährigen würde in einem familiengerichtlichen Verfahren praktisch keine Rolle spielen.

Evtl wäre eine Erziehungsberatungsstelle sinnvoll um dir eine Einschätzung einzuholen, wie du die Übergaben sinnvoll gestalten kannst und deinem Kind die Trennungsängste nehmen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Smileyvvll 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 16:05

Danke für deine lieben Tipp 🙏🏻

Allerdings sagte man mir, ich muss es nicht geben, wenn das kind nicht möchte. Ist das wohl so?

Das ist nicht so!

Und solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist und es dafür auch Belege gibt, wird kein Familiengericht das Umgangsrecht beschneiden.

Und natürlich kann es vorkommen, dass ein zweijähriges Kind auch mal weint, wenn Mutti gerade nicht greifbar ist. Nur das kriegt sich auch wieder ein und da dein Verhältnis zum Kindsvater ja angeblich gut ist, wird er das auch wohl hinbekommen euer Kind zu beruhigen, oder?

Oder möchtest du in Zukunft dem Kind dann alles "recht" machen, weil es weint?

Gerade wenn es weint, sollte man auch kein großes Aufhebens davon machen. Tasche packen, dem Vater das Kind mitgeben, ein fröhliches Gesicht machen und gut ist!

Natürlich ist es auch für euer Kind eine ungewohnte Situation den Vater jetzt nicht mehr täglich zu sehen. Umso wichtiger der regelmäßige Kontakt!

Ich habe mir mal die Mühe gemacht dein Profil etwas genauer anzusehen... Ich kann eurem Kleinkind nur wünschen, dass es ohne Schaden (durch euch!) seine Kindheit übersteht, bei dem Hickhack den ihr euch als Eltern liefert! Ihr seid als Eltern absolut dysfunktional, im Sinne, dass ihr für das Kindeswohl zuständig seid!! Und letzteres habt ihr, trotz eurer Trennung, dem Kind sicher zu stellen, was ich in keiner Weise als gegeben sehe. Ich hoffe (für euer Kind!!), dass das Jugendamt noch involviert ist und nur begleitete Kontakte mit euch zulässt!

Deine konkrete Frage betreffend: Du hast euer Kind auf die Übergabe positiv (!!) vorzubereiten, wie es hier schon in einem Beitrag angeklungen ist. Gerade wenn das Kind weint, hast Du dich in seinem Sinne noch mehr zu bemühen, die Übergabe für das Kind positiv zu gestalten, was ich nicht sehe, wenn ich davon ausgehen muss, dass Du dies als Vorwand benutzen möchtest das Kind nicht zu übergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Smileyvvll 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 15:29

Nein, ich habe meinem Kind positiv eingeredet, aber wenn es trotzdem nicht will, kann ich mehr nicht machen, und mir wurde gesagt, dass wenn man das Kind zwingt, wird es mir mal die Schuld geben das es zum Vater muss. Ich hole mir hier nur verschiedene Meinungen und ich entscheide letztendlich was ich für richtig halte.

Lofton  14.09.2024, 15:38
@Smileyvvll

"wenn man das Kind zwingt, wird es mir mal die Schuld geben das es zum Vater muss"

Wenn ich das schon lese, kriege ich das kalte Kotzen! Dein Kind wird NICHT gezwungen und deine Schlussfolgerung daraus ist hanebüchener Unsinn und zeigt zu dem, dass Du weiter unwillig bist das Kind zu übergeben! Du hast das Kind dem Vater zu übergeben und ihr BEIDE habt ihm zu signalisieren, dass alles in Ordnung ist, dann wird es auch aufhören zu weinen.

Smileyvvll 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 15:41
@Lofton

Ich tue das schon lange das alles in Ordnung ist. Und wenn der Vater nicht mitmacht ?

Lofton  14.09.2024, 15:51
@Smileyvvll

Wenn dem so wäre, würde dein Kind nicht weinen! Du bringst hier nur Ausreden und dokumentiertst damit, dass Du nicht gewillt bist dem Kindeswohl nachzukommen! Was fragst Du mich, ob der Vater mitmacht oder nicht! Er hat mitzumachen!! Und nochmals, IHR BEIDEN scheint das Problem zu sein, warum das Kind so reagiert. Du willst mir doch nicht weiß machen, dass diese Übergabe ohne Begleitung läuft?!

Smileyvvll 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 15:52
@Lofton

Kennst du mein Kind jetzt besser als ich selbst?🤣🤣

Lofton  14.09.2024, 15:55
@Smileyvvll

Das ist alles, was dir dazu einfällt? Und nochmals, ich bedauere, dass euer Kind in eurer Obhut aufwachsen muss! Ich sehe in keinem deiner Beiträge in deinem Profil, dass dir, euch auch nur im geringsten das Wohl eures Kindes interessiert!

Wo ist denn jetzt bitte meine Antwort hin.

das weinen, wenn es zurück zu dir kommt, könnte aber auch bedeuten, dass es zuerst nicht zum Vater möchte, dann dort eine schöne Zeit hatte, und dann nicht zu dir möchte. So läuft es irgendwann höchstwahrscheinlich auch mal eine Zeit lang im Kindergarten ab…

Wie sieht es mit dem Vater aus? Hat er Dreck am Stecken oder traust du ihm irgendwas zu, das das Kindeswohl gefährden könnte?