Hallo,
ich habe mir vor einigen Wochen, eine Selbstaufbauküche bei Roller gekauft, für mich stand von Anfang an fest, das ich den dazu gehörigen Hängeschrank nicht brauche. Leider gehörte er zu der Küche dazu und ich konnte ihn nicht abwählen.
Nun lag der Hängeschrank also bei mir rum: Was soll er rumliegen, wenn ich ein kleines bisschen für die Haushaltskasse tuen kann. also annoncierte ich den Schrank erstmal noch Originalverpackt bei Ebay Kleinanzeigen.
Da anscheinend keiner Lust hatte ihn selber aufzubauen, beschloss ich nach einer ganzen Weile, ihn Selber aufzubauen. Gesagt getan und alles nach Anleitung!
Ich setzte ihn erneut bei Ebay Kleinanzeigen rein, mit Bildern auch im geöffneten Zustand.
Zusätzlich wies ich darauf hin ihn selbst zusammen gebaut zu haben. Auch auf einen Fehler, der mir beim anbohren der Rückwand passiert ist.(auch das mit Bild, und Maße)
es dauerte knapp eine Woche, bis sich jemand meldete (letzte Woche Sonntag)
Montagabend wurde er abgeholt, ich hatte Besuch von einer Freundin. Sie war Zeuge darüber das der Käufer des Schrankes den Schrank öffnete ihn sich betrachtete und sich entschied ihn mitzunehmen.
Heute abend(also 1 Woche später), schrieb er mich erneut an, mit der Anschuldigung Ihn übers Ohr gehauen zu haben. Ich hätte den Schrank falsch zusammen gebaut, die Scharniere würden sich beim schliessen der Klappe verbiegen. (Wie Oben schon erwähnt habe ich ihn nach Anleitung aufgebaut)
Er möchte mir den Schrank jetzt zurück bringen und sein Geld wieder. wenn ich das nicht tue will er mich bei Ebay melden.
Ich habe ihm gesagt das ich mich erst kundig machen werde, ob nicht die Regel - "gekauft wie gesehen" gilt, zumal ich ja auf den Selbstaufbau hingewiesen habe. Er drohte dann damit, das er dann ja jetzt weis was er zutuen hat. Die Aufbauanleitung habe ich ihm, samt dem Material zum anhängen an die Wand, mitgegeben.
Wie habe ich mich zu verhalten?