Entzug der Fahrerlaubnis verhältnismäßig?

Guten Tag,

ich habe folgende rechtliche Frage und hoffe auf eine Einschätzung:

Mir wurde im Jahr 2013 die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Im Juli 2022 habe ich die Fahrerlaubnis auf Probe zurückerhalten. Im August 2023 war ich in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ich die Vorfahrt missachtet habe. Es entstand lediglich Sachschaden, und der Unfall geschah ohne Einfluss von Alkohol.

Die Führerscheinstelle hat daraufhin eine MPU angeordnet, wobei das Gutachten stark auf den Alkoholverstoß von 2013 eingeht. Mir wurde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da ich angeblich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei und Fristen nicht eingehalten habe.

Ich habe jedoch mehrfach versucht, den zuständigen Mitarbeiter der Führerscheinstelle zu erreichen, der längere Zeit krank war.

Meine Fragen sind:

1. Ist die Anordnung der MPU in diesem Fall verhältnismäßig?

3. Hat es Auswirkungen, dass ich keine Gelegenheit hatte, mich vor der Anordnung der MPU zur Sache zu äußern?

Mein Anwalt hat bereits Klage gegen die Anordnung auf Entziehung der Fahrerlaubnis eingereicht und einen Antrag auf Wiederherstellende Wirkung dieser beantragt.

wie hoch sind meine Erfolgsaussichten mein Führerschein schnell wieder zu bekommen?

es besteht in der Sache eine sehr hohe Dringlichkeit.

Nach den Ferien muss ich wieder dafür sorgen das mein Stiefsohn in den Kindergarten kommt da meine Partnerin ihre Arbeit sonst nicht rechtzeitig antreten kann.

Ich selber bin aktuell noch Leiter einer Abteilung welche meine Präsenz erfordert.

dieser Job ist gekündigt. Im September beginnt meine neue Position welche Reisetätigkeiten und einen Firmenwagen beinhalten,

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Probezeit, Führerscheinstelle
Auf welcher rechtlichen Grundlagen beruht die Rückforderung?

Hallo, ich habe einen etwas komischen Fall:

Ich war im Dezember bei einer Stelle für einen Minijob. Vorort hat mir der Vorgesetzte zugesagt und einen Vertrag ausgehändigt. Diesen sollte ich bereits unterschreiben weil der Chef des Unternehmens dafür eine Woche braucht. Dies habe ich dann auch gemacht. Somit lag der Vertrag dort mit meiner Unterschrift. Paar Stunden später habe ich dann nur per Sms abgesagt da ich dachte das der Vertrag eh noch nicht gültig ist. In den nächsten 2 Wochen kam auch nichts mehr. Dann meldete sich per WhatsApp eine Mitarbeiterin des Unternehmens und fragte wer ich sei da ich im System eingetragen bin aber jedoch keine Schichten. Ich schilderte kurz die Situation und Sie forderte mich auf eine Kündigung zu schreiben da der Vertrag gültig gewesen sei. Gesagt getan, Kündigung am nächsten Tag eingeworfen.

Jetzt, ca. 7 Monate später erhielt ich eine E-Mail vom Unternehmen über eine Forderung. Diese beinhaltet die Rückzahlung von Lohn/Minusstunden bzw. weil nicht gearbeitet. Es ist eine Summe von ca. 1300€.

Tatsächlich wurde dies ca. 1 Monat nach der Unterzeichnung gezahlt. Bemerkt habe ich dies jedoch erst, nachdem ich bei meinem Konto nachschaute. Grund ist das die meisten Kosten etc. über das Konto meiner Frau läuft und ich Geld nur Bar erhalte und dies einzahle. Ich habe dann ab und zu etwas mehr Geld ausgegeben und der Betrag ist nun nicht mehr vollständig auf dem Konto.

Aufgrund der Aussage der Mitarbeiterin, dass der Vertrag doch gültig gewesen sei, habe ich mir diesen angeschaut und herausgefunden das die Ausschlussfristen 3 Monate betragen.

Damit sollte der Anspruch bereits verfallen sein. So antwortete ich auch per Email auf die Forderung. Vom Unternehmen erhielt ich jetzt die Antwort, dass der Vertrag nicht gegengezeichnet wurde und nie gültig gewesen war. Aufgrund dessen sich auch nicht auf die Ausschlussfrist bezogen werden kann. Weiter entschuldigen Sie sich dort und meinen es sei ein blöder Systemfehler von Ihnen gewesen.

Die Frage ist nun; Die Forderung beruht nicht auf den Arbeitsvertrag (oder doch?) sondern auf was ? Wenn der Vertrag nicht gültig gewesen ist, habe ich dann einfach Geld gesendet bekommen? Weiter wussten mehrere Personen im Unternehmen vor der Zahlung von meinem Austritt. Wieso wurde dann nichts gesagt?

Bitte verfasst nur Antworten wenn ihr den Text vollständig gelesen habt.

Kündigung, Gehalt, Minijob, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist, Lohn, Probezeit, Vertragsrecht
Werde ich deswegen in der Probezeit gekündigt?

Hallo Leute,

zuerst einmal zu meiner Vorgeschichte: Ich hab letztes jahr an einem Gymnasium die 10 Klasse abgeschlossen und somit automatisch die mittlere Reife erhalten. Da ich mich aber zu spät auf eine Ausbildung beworben habe blieb mir nix anderes übrig das eine Jahr zu überbrücken, bis ich dann am 1.09.2024 starten kann. Die Entscheidung lag zwischen der freiwilligen Wiederholung der 10. Klasse, obwohl ich sie ja schon bestanden habe oder der 11. Klasse. Ich hab mich für die 10. Klasse entschieden. Für die Ausbildung die Jetzt in ca. einem Monat beginnt habe ich mich also vor gut einem dreiviertel Jahr mit dem Mittlerer reife Zeugnis von letztem Schuljahr beworben und wurde auch angenommen. Dieses Schuljar ist jetzt aber vorbei und jetzt will der Betrieb nochmal ein Zeugnis sehen. Leider hatte ich überhaupt keine Motivation mehr und zudem Depressionen und mentale Probleme, sodass mein Zeugnis so schlecht ist, dass ich (wenn ich es noch nicht bestanden hätte) durchgefallen wäre.

Nun überlege ich dem Betrieb zu erklären, dass mir die Schule kein neues Zeugnis ausgestellt hat, weil ich ja schon eins von der letzten 10. Klasse hatte und somit nur mein mittlere Reife Zeugnis von letztem jahr habe. Dadurch hab ich aber Angst dass der Betrieb irgend einen Nachweis trotzdem haben will und somit ich doch was abgeben muss.

Denkt ihr ich soll es riskieren, auch dieses schlechte Zeugnis abzugeben und ich deshalb womöglich gekündigt werde(Probezeit!!!) oder ob ich so tun soll als ob die mir kein erneutes Zeugnis ausgestellt hätten.

Ich weiß viel Text, aber mir wäre mit euerer Meinung geholfen. Mfg

Kündigung, Ausbildung, Probezeit, zwickmuehle

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