Was passiert nach Kündigung in der Probezeit?
Hallo,
ich befinde mich in einer ziemlich schwierigen Situation. Ich versuche mich kurz zu fassen.
Seit Mai diesen Jahres bin ich wieder in einem Arbeitsverhältnis. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Davor war ich ein knappes Jahr im Krankengeldbezug.
Nun überlege ich aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz und anderer Übergriffe zu kündigen. Ich habe allerdings eine Tochter zu ernähren, deshalb stelle ich mir nun die Frage an wen ich mich wende. Ich meine zu wissen, dass man Arbeitslosengeld erst nach mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit bekommt? Müsste ich mich in meinem Fall also an das Jobcenter wenden ?
Ich möchte keinesfalls als "Schmarotzerin" gesehen werden, ich muss nur wirklich schnellstmöglich aus dem Betrieb raus und möchte das finanzielle geklärt haben, bevor ich mich neu orientieren kann.
Für Hilfe oder Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
1 Antwort
dass man Arbeitslosengeld erst nach mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit bekommt?
Das ist falsch.
Wenn Du vorher schon gearbeitet hast, kannst Du Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Du würdest aber bei Eigenkündigung grundsätzlich eine Sanktion in Form einer Sperrzeit bei Arbeitslosengeld bzw. in Form einer Leistungsminderung bekommen.
Es sei denn, das angebliche Mobbing würde als sog. wichtiger Grund für die Eigenkündigung anerkannt, worauf es keine Garantie gibt.
Vielleicht nicht ganz so empfindlich sein bzw. Job wechseln.