Auf welcher rechtlichen Grundlagen beruht die Rückforderung?

Familiengerd  26.07.2024, 11:15

Wie genau lautet die Vereinbarung zur Ausschlussfrist?

Keezo789 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:27

3 monate anspruch sonst verfallen aber die meisten schreiben das kein vertrag zustande kam

5 Antworten

Ich habe gerade gesehen. dass Dir das Unternehmen bereits Lohn gezahlt hat. Natürlich musst Du den zurückzahlen, denn Du hast ja nicht dafür gearbeitet.

Da ihr keinen gültigen Vertrag hattet, hat Dir das Unternehmen den Lohn irrtümlich überwiesen. Aus deren Irrtum folgt aber nicht, dass Du das Geld behalten darfst.


DerCaveman  26.07.2024, 11:06

Wieso denn das? Wenn du mir irrtuemlich Geld ueberweist, das mir gar nicht zusteht, muss ich es dir nicht zurueck ueberweisen?

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tomaushamburg  26.07.2024, 11:07
@DerCaveman

Ich hatte überlesen, dass der FS bereits geld erhalten hatte, ich habe meine Antwort entsprechend geändert

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Die Frage ist nun; Die Forderung beruht nicht auf den Arbeitsvertrag (oder doch?) sondern auf was ?

Selbstverständlich tut es das, Du hast ja auch für einen Monat einen Lohn erhalten, aber keine Arbeit geleistet. Der Vertrag war nach Unterzeichnung gültig, und kann nur mit einer Frist von vier Wochen aufgekündigt werden. In diesen vier Wochen hättest du arbeiten müssen. Seif froh das nicht noch eine Schadenersatzforderung angehangen wurde.


Keezo789 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:10

Wie soll ich arbeiten wenn mir auch keine Schichten zugeteilt werden? Inwiefern soll ein Schaden entstanden sein?

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Hallo,

das ist ein komplizierter Fall und sollte besser von einem Fachanwalt mit Akteneinsicht beurteilt werden.

Ich könnte hier Argumente für beide Möglichkeiten finden, die sich aber immer nur auf Annahmen beruhen und nur durch minimal andere Betrachtung direkt in die Gegenseite springen.

Aus meiner Sicht: Du hast das Geld unrechtmäßig erhalten. Das steht außer Frage. Ich könnte nicht ruhig schlafen, wenn ich etwas behalten, was mir nicht gehört und immer einen drohenden Prozess im Hintergrund fürchten muss.

LG, Chris

per Sms abgesagt

Wirkungslos.

Kündigung am nächsten Tag eingeworfen.

Fristgemäß?

Geld erstatten bzw. mit Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen.

Einfach so Geld behalten, auf welches man keinen Anspruch hat, geht nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Familiengerd  26.07.2024, 11:14
Einfach so Geld behalten, auf welches man keinen Anspruch hat, geht nicht.

Die die Forderung des Arbeitgebers nach Ablauf der Ausschlussfrist erhoben wurde, ist der Arbeitgeber rechtlich (!) nicht zur Rückzahlung verpflichtet; die moralische Frage ist dafür nicht von Bedeutung.

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Natuerlich kannst du dich nicht auf die Vertragsklausel eines nie geschlossenen Vertrags berufen. Es gilt somit die dreijaehrige Regelverjaehrung.

Man hat dir irrtuemlich Geld ueberwiesen, das dir nicht zusteht.


Familiengerd  26.07.2024, 11:16

Selbstverständlich wurde der Vertrag geschlossen!

Und auch die vereinbarte Ausschlussfrist ist damit wirksam und der Fragesteller damit rechtlich nicht zur Rückzahlung verpflichtet.

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DerCaveman  26.07.2024, 11:23
@Familiengerd

Der Chef hat den Vertrag doch nie angenommen. Der Vorgesetzte, der dem FS den Vertrag mitgegeben hat, war anscheinend auch nicht dazu berechtigt, Arbeitsvertraege zu schliessen. Sonst haette er ihn ja selbst unterschreiben koennen und nicht erst dem Chef zur Unterschrift vorlegen muessen.

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Familiengerd  26.07.2024, 12:54
@DerCaveman
Der Vorgesetzte, der dem FS den Vertrag mitgegeben hat, war anscheinend auch nicht dazu berechtigt, Arbeitsvertraege zu schliessen.

Das wäre gegebenenfalls erst noch zu prüfen.

Aber es gibt eine Zusage des Arbeitgebers über den "Vorgesetzten", der wohl kaum eine Zusage aussprechen würde, wenn er dazu nicht befugt wäre, und die Unterschrift des Arbeitnehmers.

Selbst wenn kein schriftlicher Vertrag zustandegekommen sein sollte (wegen der fehlenden Unterschrift des Arbeitgebers), dann aber ein mündlicher - mit den Inhalten des schriftlichen Vertrages.

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DerCaveman  26.07.2024, 12:58
@Familiengerd

Warum sollte der Vorgesetzte aber die Zustimmung/Unterschrift seines Chefs voraussetzen, wenn er selbst verbindlich zusagen konnte?

Fuer mich sieht das jedenfalls eher nach einem Vertragsangebot unter Vorbehalt (der Zustimmung des Chefs) aus, bei dem der Vertrag dann aber vom Chef nicht genehmigt wurde.

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