Auf welcher rechtlichen Grundlagen beruht die Rückforderung?
Hallo, ich habe einen etwas komischen Fall:
Ich war im Dezember bei einer Stelle für einen Minijob. Vorort hat mir der Vorgesetzte zugesagt und einen Vertrag ausgehändigt. Diesen sollte ich bereits unterschreiben weil der Chef des Unternehmens dafür eine Woche braucht. Dies habe ich dann auch gemacht. Somit lag der Vertrag dort mit meiner Unterschrift. Paar Stunden später habe ich dann nur per Sms abgesagt da ich dachte das der Vertrag eh noch nicht gültig ist. In den nächsten 2 Wochen kam auch nichts mehr. Dann meldete sich per WhatsApp eine Mitarbeiterin des Unternehmens und fragte wer ich sei da ich im System eingetragen bin aber jedoch keine Schichten. Ich schilderte kurz die Situation und Sie forderte mich auf eine Kündigung zu schreiben da der Vertrag gültig gewesen sei. Gesagt getan, Kündigung am nächsten Tag eingeworfen.
Jetzt, ca. 7 Monate später erhielt ich eine E-Mail vom Unternehmen über eine Forderung. Diese beinhaltet die Rückzahlung von Lohn/Minusstunden bzw. weil nicht gearbeitet. Es ist eine Summe von ca. 1300€.
Tatsächlich wurde dies ca. 1 Monat nach der Unterzeichnung gezahlt. Bemerkt habe ich dies jedoch erst, nachdem ich bei meinem Konto nachschaute. Grund ist das die meisten Kosten etc. über das Konto meiner Frau läuft und ich Geld nur Bar erhalte und dies einzahle. Ich habe dann ab und zu etwas mehr Geld ausgegeben und der Betrag ist nun nicht mehr vollständig auf dem Konto.
Aufgrund der Aussage der Mitarbeiterin, dass der Vertrag doch gültig gewesen sei, habe ich mir diesen angeschaut und herausgefunden das die Ausschlussfristen 3 Monate betragen.
Damit sollte der Anspruch bereits verfallen sein. So antwortete ich auch per Email auf die Forderung. Vom Unternehmen erhielt ich jetzt die Antwort, dass der Vertrag nicht gegengezeichnet wurde und nie gültig gewesen war. Aufgrund dessen sich auch nicht auf die Ausschlussfrist bezogen werden kann. Weiter entschuldigen Sie sich dort und meinen es sei ein blöder Systemfehler von Ihnen gewesen.
Die Frage ist nun; Die Forderung beruht nicht auf den Arbeitsvertrag (oder doch?) sondern auf was ? Wenn der Vertrag nicht gültig gewesen ist, habe ich dann einfach Geld gesendet bekommen? Weiter wussten mehrere Personen im Unternehmen vor der Zahlung von meinem Austritt. Wieso wurde dann nichts gesagt?
Bitte verfasst nur Antworten wenn ihr den Text vollständig gelesen habt.
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Wie genau lautet die Vereinbarung zur Ausschlussfrist?
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3 monate anspruch sonst verfallen aber die meisten schreiben das kein vertrag zustande kam
5 Antworten
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Ich habe gerade gesehen. dass Dir das Unternehmen bereits Lohn gezahlt hat. Natürlich musst Du den zurückzahlen, denn Du hast ja nicht dafür gearbeitet.
Da ihr keinen gültigen Vertrag hattet, hat Dir das Unternehmen den Lohn irrtümlich überwiesen. Aus deren Irrtum folgt aber nicht, dass Du das Geld behalten darfst.
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Ich hatte überlesen, dass der FS bereits geld erhalten hatte, ich habe meine Antwort entsprechend geändert
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Die Frage ist nun; Die Forderung beruht nicht auf den Arbeitsvertrag (oder doch?) sondern auf was ?
Selbstverständlich tut es das, Du hast ja auch für einen Monat einen Lohn erhalten, aber keine Arbeit geleistet. Der Vertrag war nach Unterzeichnung gültig, und kann nur mit einer Frist von vier Wochen aufgekündigt werden. In diesen vier Wochen hättest du arbeiten müssen. Seif froh das nicht noch eine Schadenersatzforderung angehangen wurde.
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Wie soll ich arbeiten wenn mir auch keine Schichten zugeteilt werden? Inwiefern soll ein Schaden entstanden sein?
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Hallo,
das ist ein komplizierter Fall und sollte besser von einem Fachanwalt mit Akteneinsicht beurteilt werden.
Ich könnte hier Argumente für beide Möglichkeiten finden, die sich aber immer nur auf Annahmen beruhen und nur durch minimal andere Betrachtung direkt in die Gegenseite springen.
Aus meiner Sicht: Du hast das Geld unrechtmäßig erhalten. Das steht außer Frage. Ich könnte nicht ruhig schlafen, wenn ich etwas behalten, was mir nicht gehört und immer einen drohenden Prozess im Hintergrund fürchten muss.
LG, Chris
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per Sms abgesagt
Wirkungslos.
Kündigung am nächsten Tag eingeworfen.
Fristgemäß?
Geld erstatten bzw. mit Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen.
Einfach so Geld behalten, auf welches man keinen Anspruch hat, geht nicht.
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Einfach so Geld behalten, auf welches man keinen Anspruch hat, geht nicht.
Die die Forderung des Arbeitgebers nach Ablauf der Ausschlussfrist erhoben wurde, ist der Arbeitgeber rechtlich (!) nicht zur Rückzahlung verpflichtet; die moralische Frage ist dafür nicht von Bedeutung.
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Natuerlich kannst du dich nicht auf die Vertragsklausel eines nie geschlossenen Vertrags berufen. Es gilt somit die dreijaehrige Regelverjaehrung.
Man hat dir irrtuemlich Geld ueberwiesen, das dir nicht zusteht.
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Selbstverständlich wurde der Vertrag geschlossen!
Und auch die vereinbarte Ausschlussfrist ist damit wirksam und der Fragesteller damit rechtlich nicht zur Rückzahlung verpflichtet.
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Der Chef hat den Vertrag doch nie angenommen. Der Vorgesetzte, der dem FS den Vertrag mitgegeben hat, war anscheinend auch nicht dazu berechtigt, Arbeitsvertraege zu schliessen. Sonst haette er ihn ja selbst unterschreiben koennen und nicht erst dem Chef zur Unterschrift vorlegen muessen.
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Der Vorgesetzte, der dem FS den Vertrag mitgegeben hat, war anscheinend auch nicht dazu berechtigt, Arbeitsvertraege zu schliessen.
Das wäre gegebenenfalls erst noch zu prüfen.
Aber es gibt eine Zusage des Arbeitgebers über den "Vorgesetzten", der wohl kaum eine Zusage aussprechen würde, wenn er dazu nicht befugt wäre, und die Unterschrift des Arbeitnehmers.
Selbst wenn kein schriftlicher Vertrag zustandegekommen sein sollte (wegen der fehlenden Unterschrift des Arbeitgebers), dann aber ein mündlicher - mit den Inhalten des schriftlichen Vertrages.
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Warum sollte der Vorgesetzte aber die Zustimmung/Unterschrift seines Chefs voraussetzen, wenn er selbst verbindlich zusagen konnte?
Fuer mich sieht das jedenfalls eher nach einem Vertragsangebot unter Vorbehalt (der Zustimmung des Chefs) aus, bei dem der Vertrag dann aber vom Chef nicht genehmigt wurde.
Wieso denn das? Wenn du mir irrtuemlich Geld ueberweist, das mir gar nicht zusteht, muss ich es dir nicht zurueck ueberweisen?