2A Verstöße bei einer Kontrolle geht das?

2 Antworten

Ja, das geht. Die Frage ist halt, wie das geahndet wird.

Oft liegt Tateinheit vor, dann wird nur der höherwertigere Verstoß geahndet und das Bußgeld ggf. angemessen erhöht. Punkte und Fahrverbot bleiben unverändert. Da nur ein Verstoß geahndet wird, liegt auch nur ein A-Verstoß vor, nicht zwei.

Bei Tatmehrheit werden beide Verstöße normal mit allen Folgen geahndet. Kommt aber eher selten vor.

Bei den Probezeitmaßnahmen gelten nach der ersten und zweiten Stufe bestimmte Fristen, bevor die jeweils nächste Stufe angwandt werden kann. Daher wird hier auf jeden Fall nur eine Maßnahme ergriffen, auch bei zwei in Tatmehrheit begangenen A-Verstößen. Erst wenn die genannte Frist abgelaufen ist und danach ein neuer A-Verstoß begangen wird, grift die nächste Stufe.

Ja, das geht. Die Regeln zu Tateinheit und Tatmehrheit sind aber für den Laien nur schwer nachvollziehbar.

Grundsätzlich gilt: Sind zwei unterschiedliche Rechtsbereiche betroffen, kann beides geahndet werden. Zum Beispiel: HU am PKW abgelaufen und während der Fahrt telefoniert.

Bei einem Vorfahrtsverstoß und Kombination mit einem Drogenverstoß ist in meinen Augen allerdings eine Tateinheit anzunehmen, da beide Verstöße sich auf das Fahren und auf den konkreten Moment beziehen.