Komme ich ins Gefängnis?

Hallo,

ich versuche mal alles so kurz zufassen wie es geht.

Ich habe heute Mittag einen Brief von einer Institution erhalten, die sogenannte Täter-Opfer Ausgleiche durchführt. Laut dem Brief ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mich wegen Betrug. Zu diesem Zeitpunkt ist es das erste Schreiben welches ich zu dieser Angelegenheit erhalten habe. Laut dem Schreiben soll ich mich telefonisch melden um zum Ausgleich Stellung zu nehmen. Ich rief an und fragte was genau mir vorgeworfen worden ist. Anscheinend ist sogar eine Vorladung der Polizei im August versendet worden, diese habe ich allerdings nicht erhalten. In der Angelegenheit geht es um einen gewerblichen Kauf zwischen mir und einem Händler von Ebay. Laut Akte soll folgendes vorgefallen sein:

Ich habe beim Verkäufer ein Smartphone gekauft und es dann innerhalb der Widerrufsfrist original zurückgesendet. Dieser Vorgang war erstmal korrekt. Der Verkäufer erhielt das noch verschlossene Smartphone und ich den Geldbetrag zurück. Nach 3 Wochen meldete der Verkäufer sich per WhatsApp bei mir. Per Telefongespräch erzählte er mir dass er das Handy selbst benutzen wollte und da nur Kleingeld und eine Attrappe drin war. Ich wies das natürlich ab. Das Gespräch endete dann. Kurz darauf sprachen wir wieder und einigten uns vorläufig auf 50/50. Ich ging zu diesem Zeitpunkt davon aus das beim Transportweg etwas passiert sein könnte. Ich war weiter viel beschäftigt und mit meiner Tochter ziemlich alleine und habe da nicht gut nachgedacht. Meine Frau erzählte mir dann später das ich dass nicht machen soll und fügte auch hinzu warum er das nicht der Dhl gemeldet hat. ich habe extra 12 € mehr bezahlt damit es ausreichend versichert ist. Ich lehnte dann die 50/50 ab. Er beendete den Chat mit folgendem Satz: Gut, dann gehe ich den Rechtsweg. LG.

Das alles empfand ich als komisch und auch das er mich am Telefon zu den 50/50 drängte. Ich erstattete danach eine Anzeige wegen Betrug. Bis heute habe ich nichts dazu gehört.

jetzt habe ich durch die Dame des Täter-Opfer Ausgleichs einen ganz anderen Sachverhalt erfahren.

1. Er hat das Handy nicht für sich selbst benutzt sondern an eine dritte Person weiterverkauft.

2. Ich soll laut Akte kontakt mit dieser Person haben. Denn diese Person hat mich Angezeigt.

Laut der Dame ist die ganze Sache ziemlich kompliziert und die Akte sei sehr dick. Die Staatsanwaltschaft hat sich bei ihr gemeldet und nach dem Vergleich gefragt.

Bis jetzt habe ich noch keine Angaben gemacht und den Vergleich nicht abgelehnt oder zugesagt.

Ich möchte hier klarstellen das ich die vorgeworfene Tat nicht begannen habe. Das Handy wurde mit meiner Frau zusammen verpackt und versendet. Von keiner hier lebenden Person wurde es geöffnet.

Ich schreibe das alles hier weil ich 1. so etwas noch nie erlebt habe und 2. Angst habe ins Gefängnis zu müssen. Denn ich kann mir keinen Anwalt leisten. Dadurch das hier eine 2. Person im Spiel ist, ist es auch keine Aussage gegen Aussage mehr. Ich weiß nicht wie ich mich verteidigen kann.

Vielleicht noch eine Information die wichtig ist:

Vor 3 Jahren habe ich für meine Frau dort ein Handy bestellt. Wir erhielten dann 1 Jahr später eine Vorladung von der Polizei als Zeuge auszusagen. Das dort erworbene Handy ist anscheinend geklaut worden. Laut Verkäufer passiert ihm das öfter. Ich habe beim 2. Kauf nicht darauf geachtet wie der Verkäufer heißt und es erst später bemerkt. Aus diesem Grund wollte meine Frau dieses Handy nicht haben.

Ich bedanke mich für jeden, der diesen Text gelesen und geantwortet hat.

Betrug, Polizei, Gesetz, Strafrecht, Straftat
Wie verhalten bei Gegenanzeige?

Hallo,

ich habe meine Schwester wegen Unterschlagung angezeigt. Ich hatte ein Handy an unsere Oma geschickt, um es später meiner Frau zu schenken. Meine Schwester wohnt bei meiner Oma und hat das Handy dann verkauft. Als sie die Vorladung von der Polizei erhielt, wurde sie wütend und hat mich ebenfalls angezeigt – angeblich wegen Betrugs. 

Vor einigen Monaten hatte ich über eBay ein Handy bestellt und später zurückgeschickt. Der Verkäufer behauptete dann, ich hätte ein eingeschweißtes Handy mit einem Dummy darin retourniert. Ich hatte damals den Verdacht, dass der Verkäufer betrügen wollte, und habe ihn angezeigt. Das hatte ich meiner Schwester einmal erzählt, und jetzt stellt sie es so dar, als hätte ich tatsächlich so gehandelt. Angeblich hat sie auch Zeugen dafür – ihre Freunde, die ich allerdings nicht kenne. 

Außerdem behauptet sie, ich würde solche Verkäufe gewerblich betreiben und hätte mir dadurch meinen Sportwagen finanziert. Sie sagt sogar, mein ganzer Kofferraum sei voller solcher Waren.

Ich gehe davon aus, dass ich ebenfalls eine Vorladung von der Polizei erhalten werde. Ich habe allerdings nicht vor, dort hinzugehen. Ich weiß, dass sie bereits zweimal für mehrere Stunden bei der Polizei war. Das verunsichert mich etwas.

Ich habe natürlich nichts von all dem getan. Wie geht das jetzt weiter? Ich kann mir aktuell keinen Anwalt leisten. Leider kann man als Beschuldigter keine Akteneinsicht beantragen. Wird die Sache einfach fallen gelassen, oder wie wahrscheinlich ist es, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige weiterverfolgt?

Vielen Dank für jede Hilfe.

Betrug, Recht, Gesetz, Gericht, Anzeige, Beleidigung, Justiz, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Straftat