2 a Verstöße in der Probezeit, was erwartet mich?

3 Antworten

Solange die erste Probezeitmaßnahme (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung) noch nicht abgeschlossen ist, hast Du probezeitmäßig bei weiteren B- und A-Verstößen nichts zu befürchten.

Halt „nur“ reguläres Bußgeld und evt. Fahrverbot, für dein ersten A-Verstoß kommt halt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids die erste Probezeitmaßnahme auf dich zu.

Für den ersten A-Verstoß folgen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Dazu muss der Verstoß erstmal rechtskräftig werden. Dann meldet die Bußgeldstelle das der Führerscheinstelle. Von der Führerscheinstelle kommt dann das Schreiben mit der Probezeitmaßnahme. Nach dem was einige hier schreiben, kann das durchaus mehrere Monate (bis zu 8 habe ich schon gelesen) dauern.

Zu der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen steht in § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG:

ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Da du das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen hast, hat der zweite A-Verstoß keine Probezeit-Konsequenzen, sondern nur die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Folgen.

bitte keine Hass Kommentare, ich weis ich habe einen Fehler gemacht

Nein, Du hast zwei Fehler gemacht, nicht nur einen. Immer in Geduld fassen, Du bist ja nicht der einzige Verkehssünder, die Schreiben für das Aufbauseminar, der Verlängerung der Probezeit und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung kommen noch. Und Achtung, noch ein dritter A-Verstoß innerhalb von 12 Monaten und deine Fahrerlaubnis ist für mindestens 6 Monate weg. Dann besteht die Möglichkeit, das eine MPU gefordert wird, das liegt aber im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.