Guten Tag,

ich habe folgende rechtliche Frage und hoffe auf eine Einschätzung:

Mir wurde im Jahr 2013 die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Im Juli 2022 habe ich die Fahrerlaubnis auf Probe zurückerhalten. Im August 2023 war ich in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ich die Vorfahrt missachtet habe. Es entstand lediglich Sachschaden, und der Unfall geschah ohne Einfluss von Alkohol.

Die Führerscheinstelle hat daraufhin eine MPU angeordnet, wobei das Gutachten stark auf den Alkoholverstoß von 2013 eingeht. Mir wurde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da ich angeblich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei und Fristen nicht eingehalten habe.

Ich habe jedoch mehrfach versucht, den zuständigen Mitarbeiter der Führerscheinstelle zu erreichen, der längere Zeit krank war.

Meine Fragen sind:

1. Ist die Anordnung der MPU in diesem Fall verhältnismäßig?

3. Hat es Auswirkungen, dass ich keine Gelegenheit hatte, mich vor der Anordnung der MPU zur Sache zu äußern?

Mein Anwalt hat bereits Klage gegen die Anordnung auf Entziehung der Fahrerlaubnis eingereicht und einen Antrag auf Wiederherstellende Wirkung dieser beantragt.

wie hoch sind meine Erfolgsaussichten mein Führerschein schnell wieder zu bekommen?

es besteht in der Sache eine sehr hohe Dringlichkeit.

Nach den Ferien muss ich wieder dafür sorgen das mein Stiefsohn in den Kindergarten kommt da meine Partnerin ihre Arbeit sonst nicht rechtzeitig antreten kann.

Ich selber bin aktuell noch Leiter einer Abteilung welche meine Präsenz erfordert.

dieser Job ist gekündigt. Im September beginnt meine neue Position welche Reisetätigkeiten und einen Firmenwagen beinhalten,

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!