Wurde geblitzt und weiß nicht mehr weiter....?
Habe einen Anhörungsbogen per Post bekommen und mir wurde geraten, den nicht auszufüllen.
Jedenfalls steht dort nichts an Bußgeld und ich soll anscheinend noch eine Post bekommen, nun ist das schon über 2 Wochen her und ich habe immer noch keine weitere Post erhalten.
Gibt es da eine Frist wo die Strafe verfällt? Ich meine Ich wurde an einem Ort mit einem mobilen Blitzer geblitzt, die Ich seit 13 Jahren befahre und noch nie einen mobilen Blitzer dort gesehen habe, geschweige denn dort geblitzt wurde.
Kann es vielleicht sein das der mobile Blitzer falsch gemessen hat und deswegen nicht mehr kommt? Ich meine hier steht 46 kmh zu schnell, was ich mir niemals vorstellen kann, da ich nicht der 0815 Raser bin.... Was sagt ihr dazu?
5 Antworten
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren grundsätzlich nach 3 Monaten.
Eine Anhörung als Betroffener (nicht als Zeuge) unterbricht diese Verjährung und die 3 Monate beginnen von vorne.
Dass bei Ordnungswidrigkeiten ab 60€ in der Anhörung noch keine konkrete Strafe steht ist normal. Das erfolgt erst mit dem Bußgeldbescheid.
Da du keine Angaben gemacht hast, ermittelt die Bußgeldstelle jetzt anderweitig, z.B. Abgleich mit Daten/Bildern aus den Einwohnermeldedaten oder Nachbarschaftsbefragung. Das dauert ein wenig, denn die Sachbearbeiter haben ja auch noch andere Fälle zu bearbeiten. 2 Wochen nach der Anhörung ist da noch nicht viel Zeit.
Wenn man dich als Fahrer ermittelt, wird der Bußgeldbescheid sicherlich noch fristgerecht kommen.
Wenn man dich nicht als Fahrer ermittelt, wird auf den Halter vermutlich eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage zukommen.
Ob der Blitzer falsch gemessen hat, wie die Beschilderung dort war, wie schnell du tatsächlich gewesen bist; all das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Die Verfolgungsverjährung von drei Monaten ist gehemmt, weil dir ein Anhörungsbogen zugestellt wurde. Da gar nicht drauf zu antworten ist ein verdammt schlechter Rat, wer immer ihn dir auch gegeben hat. Mit der Strafzumessung kann die Bussgeldstelle sich nun drei Jahre zeit lassen. (Vollstreckungsverjährung § 34 OWiG (2) Ziff. 2)
Die Vogel Strauß-Taktik bringt überhaupt nichts. 46 km/h zu schnell als Vorwurf sind kein Pappenstiel, 320 Euro Bussgeld ausserorts, und 400 Euro innerorts sind die Folge plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Ich rate dir, einen Anwalt zu konsultieren.
Also @ZuumZuum sagt 3 Jahre Vollstreckungsverjährung, und du sagst 3 Monate.... was denn jetzt?
Ab Zusendung des Anhörungsbogen erneut 3 Monate.
Das bringt Dir aber sehr wahrscheinlich keinen Vorteil, da in diesen 3 Monaten sicher ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Gegen den kannst Du aber Einspruch einlegen.
Also nach 90 Tagen erhalt vom Anhörungsbogen, kein Bußgeldbescheid kommt, verfällt die Strafe komplett?
Verjährt wäre die Sache, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Anhörungsbogen ein Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen wurde, der Dich dann nach spätestens 2 Wochen erreicht haben muss.
Also: Anhörungsbogen plus 3 Monate plus 2 Wochen.
Und die senden diesen Bußgeldbescheid mit so einem Tracking teil wo die wissen, das der auch 100% ankam, richtig?
Das muß noch nicht einmal ankommen, der Nachweis des Versendens reicht. Starker Tobak, nicht? Ist aber so.
Hahaha unfassbar, ja also bis jetzt hab ich nichts erhalten, hoffentlich hat der Postbote nicht verkackt, denn sonst hätte ich ja ein Problem.
Hahaha unfassbar, ja also bis jetzt hab ich nichts erhalten, hoffentlich hat der Postbote nicht verkackt, denn sonst hätte ich ja ein Problem.
Yap, genauso ist es. Aber keine Angst, Du bekommst noch eine Mahnung. Das die auch nicht ankommt, wäre dann allerdings ein zweifelhafter Zufall
Ja ich werde definitiv mit einem Verkehrsrechtanwalt dagegen vorgehen, weil die Erfolgsquote hoch ist bei mobilen Blitzern, da die sehr oft wohl falsch messen sollen, und bei einer Falschmessung von 1 km/h, wird die Strafe ungültig und verfällt.
Auch das ist ein Mythos.
Ja, es gibt falsche Messungen. Dass die Zahl dafür aber hoch sein soll, konnte noch nie jemand nachweisen, der das behauptete. Oft sind die Quellen dafür Anwaltskanzleien, die damit Geld verdienen, es steht also sehr wahrscheinlich der Eigennutz im Vordergrund.
Wie auch immer, alleine aus Prinzip um die Strafe nicht zu zahlen und dem Staat leicht zu verschenken, alleine deswegen ist es mir schon Wert einen Verkehrsrechtanwalt zu besorgen und die Zahlung zu zögern, wenn der Bußgeldbescheid doch noch ankommen sollte.
Du schenkst dem Staat nichts, Du schuldest dem Staat das Bussgeld, und das kann er sogar mit einer Erzwingungshaft aus dir herauspressen. Aber das wird dir dein Anwalt schon erklären.
Die Erfolgsquote ist hoch? Woher hast Du diese sehr optimistische Information? Aus der Werbung von Online-Verkehrsrechtlern? Um einen mobilen Blitzer anfechten zu können benötigt es eine ganze Menge Informationen, Datum der letzten Eichung, Eichprotokoll, fristgerechte Wartung der Anlage, fehlerhafte Aufstellung, fehlende Zulassung und Ausbildung der Bediener. Das wissen auch die Behörden und halten deshalb alles schön säuberlich vorbereitet in der Dokumentation bereit. Darin dann einen Fehler zu finden ist fast immer ausgeschlossen.
Naja die öffentliche Statistik sagt was anderes.
Ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen:
Oft wird im Anhörungsbogen "vergessen" zu erwähnen, mit welchem Blitzer genau gemessen wurde. Je nach Gerät und Standort kann das von großer Relevanz sein. Ohne dieses Detail kannst du auch keinen Aussagebogen ausfüllen.
Ansonsten stimmt erst mal alles? Name/Adresse, auf dem Foto bist EINDEUTIG DU zu erkennen?
Wenn ja - letztendlich geht es immer darum, möglichst viel Zeit hinauszuzögern und sich an kleinen Details aufzuhängen, was dein gutes Recht ist!
Wenn der Bußgeldbescheid dann irgendwann eintrudeln sollte, gibt es auch da was, was dich dich dazu berechtigt. Manchmal ist allerdings auch deine Fantasie gefragt ;)
*bzw sich ein klein wenig mit dem geltenden Recht auseinanderzusetzen.
Der Anhörungsbogen ist dafür da das du deine Sichtweise schildern kannst.
Es kann bis zu vier Wochen dauern bis der Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Manchmal ist man unaufmerksam, gerade auf bekannten Strecken, da kann es passieren das man mal zu schnell fährt.
Frühestens nach sechs Monsten verjährt ein Bußgeldbescheid.
Gibt es da eine Frist, wenn der Bußgeldbescheid innerhalb einer gewissen Zeit nicht kommt, das die Strafe verfällt?
Frühestens nach sechs Monaten verjährt ein Bußgeldbescheid.
und somit wird dir ein Bussgeldbescheid zugeschickt - das zahlst
Der Anhörungsbogen unterbricht lediglich die Verfolgungsverjährung und lässt diese neu beginnen, also wieder 3 Monate.