Wurde geblitzt und weiß nicht mehr weiter....?

5 Antworten

Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren grundsätzlich nach 3 Monaten.

Eine Anhörung als Betroffener (nicht als Zeuge) unterbricht diese Verjährung und die 3 Monate beginnen von vorne.

Dass bei Ordnungswidrigkeiten ab 60€ in der Anhörung noch keine konkrete Strafe steht ist normal. Das erfolgt erst mit dem Bußgeldbescheid.

Da du keine Angaben gemacht hast, ermittelt die Bußgeldstelle jetzt anderweitig, z.B. Abgleich mit Daten/Bildern aus den Einwohnermeldedaten oder Nachbarschaftsbefragung. Das dauert ein wenig, denn die Sachbearbeiter haben ja auch noch andere Fälle zu bearbeiten. 2 Wochen nach der Anhörung ist da noch nicht viel Zeit.

Wenn man dich als Fahrer ermittelt, wird der Bußgeldbescheid sicherlich noch fristgerecht kommen.

Wenn man dich nicht als Fahrer ermittelt, wird auf den Halter vermutlich eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage zukommen.

Ob der Blitzer falsch gemessen hat, wie die Beschilderung dort war, wie schnell du tatsächlich gewesen bist; all das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Die Verfolgungsverjährung von drei Monaten ist gehemmt, weil dir ein Anhörungsbogen zugestellt wurde. Da gar nicht drauf zu antworten ist ein verdammt schlechter Rat, wer immer ihn dir auch gegeben hat. Mit der Strafzumessung kann die Bussgeldstelle sich nun drei Jahre zeit lassen. (Vollstreckungsverjährung § 34 OWiG (2) Ziff. 2)

Die Vogel Strauß-Taktik bringt überhaupt nichts. 46 km/h zu schnell als Vorwurf sind kein Pappenstiel, 320 Euro Bussgeld ausserorts, und 400 Euro innerorts sind die Folge plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Ich rate dir, einen Anwalt zu konsultieren.


Crack  28.07.2024, 12:57

Der Anhörungsbogen unterbricht lediglich die Verfolgungsverjährung und lässt diese neu beginnen, also wieder 3 Monate.

EsKrachtHier 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:02
@Crack

Also @ZuumZuum sagt 3 Jahre Vollstreckungsverjährung, und du sagst 3 Monate.... was denn jetzt?

Crack  28.07.2024, 13:05
@EsKrachtHier

Ab Zusendung des Anhörungsbogen erneut 3 Monate.
Das bringt Dir aber sehr wahrscheinlich keinen Vorteil, da in diesen 3 Monaten sicher ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Gegen den kannst Du aber Einspruch einlegen.

EsKrachtHier 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:06
@Crack

Also nach 90 Tagen erhalt vom Anhörungsbogen, kein Bußgeldbescheid kommt, verfällt die Strafe komplett?

Crack  28.07.2024, 13:12
@EsKrachtHier

Verjährt wäre die Sache, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Anhörungsbogen ein Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen wurde, der Dich dann nach spätestens 2 Wochen erreicht haben muss.

Also: Anhörungsbogen plus 3 Monate plus 2 Wochen.

EsKrachtHier 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:13
@Crack

Und die senden diesen Bußgeldbescheid mit so einem Tracking teil wo die wissen, das der auch 100% ankam, richtig?

ZuumZuum  28.07.2024, 13:14
@EsKrachtHier

Das muß noch nicht einmal ankommen, der Nachweis des Versendens reicht. Starker Tobak, nicht? Ist aber so.

EsKrachtHier 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:16
@ZuumZuum

Hahaha unfassbar, ja also bis jetzt hab ich nichts erhalten, hoffentlich hat der Postbote nicht verkackt, denn sonst hätte ich ja ein Problem.

ZuumZuum  28.07.2024, 13:18
@EsKrachtHier

Hahaha unfassbar, ja also bis jetzt hab ich nichts erhalten, hoffentlich hat der Postbote nicht verkackt, denn sonst hätte ich ja ein Problem.

Yap, genauso ist es. Aber keine Angst, Du bekommst noch eine Mahnung. Das die auch nicht ankommt, wäre dann allerdings ein zweifelhafter Zufall

EsKrachtHier 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 12:55

Ja ich werde definitiv mit einem Verkehrsrechtanwalt dagegen vorgehen, weil die Erfolgsquote hoch ist bei mobilen Blitzern, da die sehr oft wohl falsch messen sollen, und bei einer Falschmessung von 1 km/h, wird die Strafe ungültig und verfällt.

Crack  28.07.2024, 12:59
@EsKrachtHier

Auch das ist ein Mythos.
Ja, es gibt falsche Messungen. Dass die Zahl dafür aber hoch sein soll, konnte noch nie jemand nachweisen, der das behauptete. Oft sind die Quellen dafür Anwaltskanzleien, die damit Geld verdienen, es steht also sehr wahrscheinlich der Eigennutz im Vordergrund.

EsKrachtHier 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:01
@Crack

Wie auch immer, alleine aus Prinzip um die Strafe nicht zu zahlen und dem Staat leicht zu verschenken, alleine deswegen ist es mir schon Wert einen Verkehrsrechtanwalt zu besorgen und die Zahlung zu zögern, wenn der Bußgeldbescheid doch noch ankommen sollte.

ZuumZuum  28.07.2024, 13:03
@EsKrachtHier

Du schenkst dem Staat nichts, Du schuldest dem Staat das Bussgeld, und das kann er sogar mit einer Erzwingungshaft aus dir herauspressen. Aber das wird dir dein Anwalt schon erklären.

ZuumZuum  28.07.2024, 13:23
@EsKrachtHier

Die Erfolgsquote ist hoch? Woher hast Du diese sehr optimistische Information? Aus der Werbung von Online-Verkehrsrechtlern? Um einen mobilen Blitzer anfechten zu können benötigt es eine ganze Menge Informationen, Datum der letzten Eichung, Eichprotokoll, fristgerechte Wartung der Anlage, fehlerhafte Aufstellung, fehlende Zulassung und Ausbildung der Bediener. Das wissen auch die Behörden und halten deshalb alles schön säuberlich vorbereitet in der Dokumentation bereit. Darin dann einen Fehler zu finden ist fast immer ausgeschlossen.

Ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen:

Oft wird im Anhörungsbogen "vergessen" zu erwähnen, mit welchem Blitzer genau gemessen wurde. Je nach Gerät und Standort kann das von großer Relevanz sein. Ohne dieses Detail kannst du auch keinen Aussagebogen ausfüllen.

Ansonsten stimmt erst mal alles? Name/Adresse, auf dem Foto bist EINDEUTIG DU zu erkennen?

Wenn ja - letztendlich geht es immer darum, möglichst viel Zeit hinauszuzögern und sich an kleinen Details aufzuhängen, was dein gutes Recht ist!

Wenn der Bußgeldbescheid dann irgendwann eintrudeln sollte, gibt es auch da was, was dich dich dazu berechtigt. Manchmal ist allerdings auch deine Fantasie gefragt ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

marcelinho20  28.07.2024, 23:16

*bzw sich ein klein wenig mit dem geltenden Recht auseinanderzusetzen.

Der Anhörungsbogen ist dafür da das du deine Sichtweise schildern kannst.

Es kann bis zu vier Wochen dauern bis der Bußgeldbescheid zugestellt wird.

Manchmal ist man unaufmerksam, gerade auf bekannten Strecken, da kann es passieren das man mal zu schnell fährt.

Frühestens nach sechs Monsten verjährt ein Bußgeldbescheid.


EsKrachtHier 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 12:42

Gibt es da eine Frist, wenn der Bußgeldbescheid innerhalb einer gewissen Zeit nicht kommt, das die Strafe verfällt?

und somit wird dir ein Bussgeldbescheid zugeschickt - das zahlst