Schimmel nach Wasserschaden - was tun und wer zahlt Gutachter?

Hallo Liebe GF-Community, in meiner Wohnung war durch undichte Rohre bei den Mietern über mir ein Wasserschaden. Das ist jetzt ca 6 Wochen her. Seit ca 2 Wochen sitze ich nun in einer Wohnung dessen Badezimmerwand ein riesiges Loch in der Wand hat, weil der Handwerker die Lüftung ausgebaut hat um zu sehen woher das Wasser kommt. Nun ist da ein Riesenloch das den ganzen Lüftungsschacht bloßlegt. Mir wurde kein Trocknungsgerät zur Verfügung gestellt, die Klitschnassen Wände sollen also erstmal schön austrocknen bevor irgendwas saniert wird. Also habe ich noch weiterhin ein Loch in der Wand durch das Ungeziefer kommt und ein muffig riechendes Bad :(( Als wäre das nicht genug... Jetzt hat hat sich auch noch in der Küche Schimmel gebildet (Die Küche liegt ghenau auf der andern Seite und hat auch nasse Wände). Es sind lauter kleine schwarze oder grüne Punkte und die ganze Wand ist gelb (das sind aber glaub ich eher normale Wasserflecken).

Ich hatte heute zum zweiten Mal Blut im Stuhlgang und ich habe Angst , dass das von dem Schimmel in der Küche kommt. Schließlich stehen da meine ganzen Lebensmittel und meine Kaffeemaschine etc, so dass ich den Schimmel ja auch irgendwie mit"esse" und "trinke" wenn ich in der Küche etwas zubereite.... Deshalb möchte ich unbedingt einen Gutachter kommen lassen der mir Sicherheit gibt, was genau los ist und wie genau das beseitigt werden muss.

Bei dem Schimmel im Bad kam nämlich einfach der Hausmeister, hat die oberste, verschimmelte Putzschicht weggespachtelt udn dann behauptet: Da war doch gar kein Schimmel!

Weiß jemand woher man in Berlin einen guten Gutachter bekommt und wer den bezahlen muss? Ich bin Studentin und habe leider keine Rechtschutzversicherung oder genug Geld zur Verfügung. Aber muss ich deshalb in einer Wohnung wohnen die mich evtrl krank macht und mir vom Vermieter alles gefallen lassen?

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Hundehaltung: Darf Vermieter Hundehaltung wegen möglichen Schäden im Dielenboden verbieten?

Hallo,

in unserem Mietvertrag steht die Klausel, "Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt." Nun wollen wir uns einen Hund anschaffen, allerdings hat der Vermieter gesagt, dass es nur möglich sei, wenn die Dielen abgeschliffen werden, da sie in einem so miserablen Zustand sind und der Hund dem Boden irreparable Schäden zufügen kann.

Wir sind gerade erst eingezogen und haben die Wohnung nur ausgesucht, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir einen Hund hier anschaffen können. Den Boden abschleifen lassen hätten wir vor dem Einzug sofort gemacht, allerdings stehen jetzt alle Möbel in der Wohnung und wir müssten das komplette Mobilar irgendwo zwischenlagern und für eine Woche in ein Hotel ziehen. Zudem verlangt er, dass wir die Hälfte der Abschleifkosten übernehmen.

Es handelt sich hierbei um einen wirklich massiven Dielenboden, den man noch nicht einmal mit dem Hammer kaputt bekommt. Kratzer und Macken lassen sich problemlos durch Abschleifen entfernen. Eine französische Bulldogge wie wir sie haben wollen, könnte niemals eine Diele zerstören. Deshalb haben wir vorgeschlagen dann beim Auszug die Abschleifkosten zu übernehmen, aber auch darauf ist der Vermieter nicht eingegangen.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Boden abgeschliffen wird bevor der Hund angeschafft wird? Oder um es mal anders auszudrücken darf der Vermieter Hundehaltung verbieten, wenn im Vertrag steht nach Absprache erlaubt?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Y.

Hund, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, mieten
Wer zahlt für zusätzlichen Wohnungsschlüssel? Vermieter oder Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Wohnungsschlüssel: Meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung, bei Wohnungsübergabe wurden uns 2 Schlüssel übergeben. Da wir beide sehr lange arbeiten, haben wir die groben Putzangelegenheiten an eine Putzfrau "outgesourced", wofür wir einen 3. Wohnungsschlüssel brauchten. Ich habe der Vermieterin diesen Sachverhalt geschrieben, worauf sie mir die Adresse eines Schlüsseldienstes in unserer Stadt nannte, der auch sonst deren Schlüssel vervielfältigt. Die Rechnung von 14,99 € habe ich der Vermieterin geschickt und sie hat anstandslos bezahlt. Jetzt, nach 8 (!) Monaten, habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich die Rechnung bezahlen soll:

"Anbei erhalten Sie die Rechnung für die Anfertigung Ihres 3. Wohnungsschlüssels. Die Rechnung wurde bereits letztes Jahr durch uns beglichen. Wir würden Sie daher bitten den Rechnungsbetrag auf das Ihnen bekannte Mietenkonto zu überweisen."

Jetzt frage ich mich, ob das so ok ist, denn wenn ich den Schlüssel bezahle, ist er mein Eigentum und ich kann ihn behalten, auch wenn ich ausziehe. Das darf doch garnicht sein. Normalerweise ist der Vermieter ja der Eigentümer, und der Mieter ist nur der Besitzer der Schlüssel. Also ich würde sagen, der Vermieter muss zahlen, oder? Klar ist aber auch, dass der Mieter nicht 20 Schlüssel nachmachen darf, die dann zu Lasten des Vermieters gehen.

Also?? Danke im voraus!

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Nachbarin droht mit Anwalt wegen Beschwerde (Fahrlässiges Verhalten der Kinder, verschütten Benzin)

Hallo :o) Ich habe ein akutes und echt krasses Problem mit meiner Nachbarin. Zur Wohnsituation: Wir wohnen in einem 4-Parteinen-Haus zur Miete. Meine Nachbarin ist alleinerziehend und lässt ihre 13 und 10 Jahre alten Kinder mitunter bis spät in die Nacht hinein alleine. Es scheppert, es wird sich angeschrieben, Dinge fliegen umher ect. wenn sie nicht da ist. Ok, sind Kinder. Bisher habe ich auch nichts gesagt. Vor 2 Wochen jedoch roch es im Treppenhaus derart streng nach Benzin, dass mir übel geworden ist und ich Kopfschmerzen bekam. Bin sogleich im Haus umher und habe überall geschnuppert und dann überall geklingelt. War nur die 16 Jährige Tochter der Mieterin unter meiner Wohnung da. Wir sind dann (weil's echt exrem war) rund ums Haus und haben die Garagen abgecheckt. Vor der Garag eben besagter Nachbarin stank es derart, dass wir beide fast umgekippt sind. Wir haben dann, da es zudem auch warm war und Benzindämpfe bekanntlich leicht entzündlich sind überprüft, ob sich die Garage öffnen lässt. Sie war nciht verschlossen und wir haben das Tor geöffnet. Dort stand eine enorme Lache Benzin, ein Rasenmäher etwa 2m daneben. Wir sind nciht in die Garage gegangen, wollten es nur "ausdünsten" lassen. Die Nachbarin haben wir nicht erreicht, die Kinder ebenfalls nciht. Deshalb habe ich den Vermieter angerufen, der in unmittelbarer Umgebung wohnt und um Rat gefragt. Immergin wurde der Geruch nicht weniger und die Feuerwehr wollte ich nicht gleich alamieren. Der Vermieter kam dann auch und hat Fotos gemacht und den Fleck abgestreut. Die Ansage war, dass die Garage erstmal aufzubleiben hat. Die Nachbarin hat er dann erreicht. Die stand jetzt vor meiner Tür und droht mir mit dem Anwalt, da sie wegen mir eine Abmahnung erhalten hätte. Außerdem wäre nur "etwas Benzin" verschüttet gegangen und der Mäher hätte über dem Fleck gestanden. Sprich: Ich soll ihn verrückt haben. Zudem wäre ich ihr in den Rücken gefallen. Wie gesagt: Da war Gefahr in Verzug. Sieht sie aber nicht so. Ich soll ihr das schriftlich geben, dass ich drinne war und mich beim Vermieter beschwert habe. Das würde sie dann ihrem Anwalt geben. Habe ich natürlich nicht gemacht. Außerdem behauptet sie, das wäre auch meine Schuld, da ich ihre Kinder dadurch dass sie unser Rasenstück mitmähen würden angestiftet hätte, zur Tanke zu gehen, obwohl sie das nciht dürften. Hinzu sei gesagt, dass sie an besagtem Tag keine Ahnung hatte, wo ihre Kinder überhaupt waren. Stellte sich dann heraus, dass sie beim Opa waren, aber das wusste sie nicht. Wie soll ich mich da jetzt weiter verhalten? Habe ich was zu befürchten, da ich ja ihre Garage geöffnet habe? Im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich nicht gleich 112 angerufen habe. Soll ich mich mit dem Vermieter diesbezüglich in Kontakt setzen? Da sie wegen jedem Pups zum Mieterverein oder Anwalt rennt, ist damit zu rechnen, dass sie das auch wirklich tut.

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