Undichte Türen und Fenster, sehr hohe Heizkostenabrechnung

Hallo, ich bin 2011 in eine Souterainwohnung mit 58 qm eingezogen, es wird mit einer Zentralölheizung geheizt. Jetzt habe ich meine erste Nebenkostenabrechung bekommen und habe 2011/ 2012 für 912 Euro Öl verbraucht. Ich hatte 60 Euro monatlich an Heizkosten bezahlt und soll jetzt 100 Euro monatlich bezahlen. Das Badezimmer wurde bei der Besichtigung vor dem Einzug renoviert Als Heizung habe ich einen Heizlüfter der mit Strom betrieben wird bekommen, was mir damals beim Einzug nicht gesagt wurde. So komme ich auf über 1000 Euro Heizkosten im Jahr bei 58 qm. Die Außentüre zum Garten und die Flurtür in meiner Wohnung sind sehr veraltet und undicht. Wegen der Flurtüre war ein Schreiner da, leider konnte er nichts reparieren, da die Holztüre komplett verbogen ist Er machte mir einen Wind und Staubfang drunter, dieser hängt schon wieder halb oben in der Türe. Im WZ habe ich zwei verschiedene Fenster, dass eine ist von 1989 was nicht zu öffnen ist und das andere ist zu öffnen und von 1976. Ich hatte versucht mit meiner Vermieterin darüber zu sprechen, sie beschimpfte mich, ich könne doch jetzt nicht für jeden Windzug meinen Vermieter anrufen. Ich solle nicht so unbeholfen sein und in den Baumarkt fahren und mir was kaufen und mir selbst alles abdichten und reparieren. Um des lieben Friedens willen, bin ich in den Baumarkt gefahren und habe versucht selbst alles abzudichten, was aber nicht gerade den gewünschten Erfolg gebracht hat. Nach dieser Nebenkostenabrechnung ist es für mich eindeutig, dass es sich um gravierende Undichtigkeiten handelt. Was kann ich tun und wozu ist meine Vermieterin verpflichtet hier Abhilfe zu leisten? Ich bekomme das WZ nicht warm und habe ständig das Gefühl ich sitze vor einem offenen Fenster oder im Durchzug. Für jede Antwort und Ratschlag wäre ich sehr dankbar. LG Mara

Fenster, Tür, Mieter, Heizkosten, Mietrecht
darf ich als aktueller mieter eine selbstauskunft an nachmieter austeilen?

hallo und einen schönen sonntag vormittag,

ich hoffe das sich einige leute finden werden die vielleicht schon einmal in einer ähnlichenn situation waren - oder sich einfach auskennen.

wir haben von unserem vermieter die zusage bekommen, uns um einen nachmieter zu kümmern. allerdings hat er uns keine angaben dazu gemacht, wie wir die nachmieter an ihn präsentieren sollten.

wir haben zum beispiel keine selbstauskunftsformulare bekommen, welche wir an den vermieter weiterleiten könnten.

meine vorstellung währe die, das ich nun ein selbstauskunftsformular vorbereite (ähnlich welchen, die man von maklern bekommt) und dieses den nachmieter-interessenten zum ausfüllen gebe. danach würde ich diesen formulare an meinen momentanen vermieter senden.

nun frage ich mich aber, ob ich als privatperson das recht habe, potetielle nachmieter nach ihrem netto-einkommen, bzw. arbeitsplatz zu fragen - darf ich das oder darf das nur der vermieter?

ebenfalls haben wir noch eine schöne einbauküche in der wohnung für die wir gerne einen fairen abstand nehmen würden - wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren? nicht, das sich der nachmieter später nicht mehr an die "übernahme der küche" erinnern kann ....

wir suchen einen nachmieter, damit wir früher aus dem mietvertrag herauskommen - unserem mieter ist es egal ob wir früher herauskommen - hauptsache er bekommt sein geld - aber er stellt uns frei einen nachmieter zu stellen.

wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?

diese frage stelle ich da bekannte einen nachmieter ab april gesucht haben - der nachmieter zusagte und später aber zum vermieter sagte er könne erst ab mai. da es dem vermieter egal war wer ab wann miete zahlt mussten die mieter noch einen monat länger miete zahlen -

wäre es vielleicht doch sinnvoller einen makler einzustellen der sich mit solchen sachen auskennt??

würde mich sehr über antworten freuen, vielen dank!

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Nachmieter
Zugang zum Heizungskeller verboten aber anderen Mietparteien erlaubt

Hallo,

ich habe ein Problem, das ich jetzt mal kurz schildere:

Meine Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Mit dem Vermieter haben wir ein sehr schlechtes Verhältnis. Unter anderem wollte er uns verbieten nachts zu duschen, weil sich eine Mietpartei wegen des Lärms beschwert hat. Das haben wir aber nicht eingesehen, weil wir wissen, dass wir das Recht aufs duschen haben.

Seit einigen Tagen wird uns nachts das warme Wasser abgestellt und wir sind uns sicher, dass das die Mieterin, die sich wegen des Duschens beschwert hat, extra abstellt (man kann bei der Heizung von jeder Mietpartei die Heizung einzelnd abstellen - dies ist sogar unterteilt in Warm- und Kaltwasser).

Einen Schlüssel zum Heizungskeller hat die Mieterin, weil sich genau in diesem Raum ihr Keller befindet und sie dort ihre Sachen lagert und die Wäsche aufhängt. Ist das eigentlich erlaubt (Brandschutzgefahr)? Eine weitere Mietpartei (dreiköpfige Familie - Vater ist der Sohn der oben erwähnten Mieterin) hat ebenfalls den Schlüssel. --> Beide Mietparteien haben ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, da sie schon ca. 25 Jahre in diesem Haus wohnen. Die dreiköpfige Familie hängt da zum Beispiel im Winter ebenfalls die nasse Wäsche auf und nutzt den Keller ebenfalls zum Abstellen mit - obwohl sie einen eigenen haben.

Nun haben wir beim Vermieter auch einen Schlüssel zum Heizungskeller angefordert, damit die eine Mieterin uns das warme Wasser nachts nicht einfach abstellen kann, bzw. damit wir es wieder andrehen können. Außerdem würden wir gerne auch unseren Zähler regelmäßig prüfen wollen.

Mein Frage ist: Darf der Vermieter entscheiden, wem er Schlüssel zum Heizungskeller gibt oder nicht? Oder müssen entweder alle oder keiner einen Schlüssel bekommen? Wir finden das sehr ungerecht und vorallem unerhört, dass die Mieterin sich einfach das Recht nimmt, uns das warme Wasser abzustellen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke vorab!!!

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Heizung

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