Hausmeister beleidigt

Hallo! Bin heute das1.Mal hier und möchte fragen,ob wir mir die Beleidigungen des Hausmeisters,der ein guter Freund unseres Vermieters ist,gefallen lassen muss.Angefangen gat es letzten Sommer,wo er plötzlich aus heiterem Himmel die Mülltonnen,stinkend und voll Fliegen und Maden,in die Garage stellen wollte.Von meinem Mann angesprochen,nannte er diesen einen Idioten uned es würde gemacht,wie er wollte.Daraufhin packte ich ,mein Mann hat eine Schulterverletzung,die Mülltonnen und schob sie wieder an den alten Platz.Zu dieserm Zeitpunkt wussten wir nicht einmal,dass er der neue Hausmeister ist,da er selbst Eigentümer und Vermieter in unserem 10 Einheiten begreifenden Gebäude ist.Er ist gebürtiger Luxemburger,Rentner mit sehr hoher Pension,Eigentumswohnung in Luxemburg und,wie gesagt,Vermieter in Perl-Deutschland.Vorher hatten wir ein deutsches Reinigungs-und Hausmeisterteam,und er hat diesen Leuten,die schon nicht viel verdienen, auch noch den Job genommen.Bei der Arbeitslosigkeit fragt man sich da ,wo hier noch Gerechtigkeit herrscht!?In letzter Zeit begibt er sich nun immer wieder in die von uns gegenüber leerstehende Wohnung unseres Vermieters und hinterlässt dabei immer wieder dreckige Fussspuren.Vorgestern habe ich ihn höflich darauf hingewiesen,worauf er sofort wieder sehr ausfallend wurde und mich u.a.als dummes Luder beschimpfte und ich solle mich in mein Loch verziehen.Ausserdem hätten wir überhaupt nichts als Mieter zu melden.Muss man sich so etwas gefallen lassen? Übrigens habe ich einen Einschreibebrief an unseren Vermieter geschickt,wo ich ihm all dies mitteilte,da er auf meinen Anruf unmittelbar nach dem Vorfall nicht geantwortet hat.Soll ich auch noch Klage bei der Polizei einreichen,oder abwarten was passiert?Wäre froh,könnte jemand mir einen guten Rat geben.MfG Roxylady

Mieter, Hausmeister
Waschbecken im Bad undicht. Wer muss dafür Aufkommen Miter oder Vermieter?

Hallo liebe Community,

ich bin im Dezember in eine neue Wohnung gezogen und habe erst einiges nach der Wohnungsübergabe (diese war 2 Wochen vorher) bemerkt, dass mein Waschbeacken im Bad undicht ist. Leider kann man nicht sehen, was kaputt ist da so ein Porzellanteil am Becken mit dran hängt um die Roghre zu verdecken.

Ich weiß nur dass es tropft und die Wand hinunterläuft, mal mehr mal weniger stark.

Habe den Vermieter im Kundencenter in regelmäßigen abständen darauf aufmerksam gemacht, es ist bsit jetzt nix passiert. Immer nur gesagt man gibt es an den Hausmeister weiter. Vor einigen Tagen habe ich eine Email an den Zuständigen Bearbeiter geschickt (der mit uns die Vertragsunterzeichnung gemacht habe Keinerlei Reaktion.

Ich muss jeden Tag mein Bad putzen und bekomme fast die Krise.

Nun meine Frage(n):

  1. Kann ich eine Frist setzen bis wann sich der Vermieter zumidnest meldet, also stellung nimmt dazu

  2. Wer muss für den Schaden aufkommen? (Wenn der Vermieter, kann ich eine Frist setzen und ggf. Miete kürzen oder ähnliches)

(Ihr könnt mir gerne auch die Gesetzestexte/Abschnitte schicken, damit ich diese gleich dem Vermiter zukommen lassen kann wenn er sich noch immer nicht meldet)

  1. Wenn der Vermieter dafür nicht aufkommt, was soll ich tun? Das ganze Waschbeacken abbauen um erstmal zu sehen was da los ist?

(Bei bedarf kann ich noch Fotos reinstellen vom Waschbecken)

Liebe Grüße und Danke schonmal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten

:)

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Frist, Mietmängel

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