Fehlende Parkett-/Dielenfugen sollen trotz Absprache nicht erneuert werden - was nun?

Hallo alle zusammen,

bei der Wohnungsübergabe haben wir mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, dass er einen Parkettleger vor Ort bestellt, der eine Lösung für die Dielen im Flur findet. Das Problem ist folgendes: die Stäbchen bzw. Fugen zwischen den Dielen im Flur fehlen vollständig. Dadurch ergibt sich eine Lücke von etwa 3-5 cm mit einer Tiefe von ebenfalls 3-5 cm. Dadurch können wir nicht nur nicht barfuß/auf Socken laufen, wir können auch eher schlecht als recht saubermachen - der Staubsauger holt alles hoch, was sich da noch so zwischen den Dielen befindet, einschließlich den Untergrund, der sich unter der Dielung befindet. Soll heißen, die Dielen bekommen Risse und schwingen nach jeder Staubsaugeraktion noch mehr, ganz zu schweigen von den Stabsolken, die sich beim Laufen aus den Ritzen quälen. Nach einem halben Jahr war nun endlich der Parkettleger da. Er hat sich vollständig auf unsere Seite geschlagen und erklärt, dass man irgendwann das gesamte Parkett austauschen muss, weil kein Untergrund mehr da ist. Der Vermieter ist nun aber der Meinung, dass das alles vollkommen unnötig ist, weil die Fugen "nach einem Jahr ja sowieso wieder herausbrechen".

Lange Rede, kurze Frage: was können wir jetzt tun? Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance? Und wenn doch, in welche Richtung können wir argumentieren?

Kurze Info: die Renovierung ist mehr als 10, ich glaube mindestens 12 Jahre her.

Viele Grüße & herzlichen Dank für jegliche Hilfe.

Mieter, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Parkett, Dielen, Instandsetzung, Wohnungsübergabe
Schimmel in der Dusche - Schimmelsorte = Vermieter oder Mieter schuld?

Hallo liebe Nachtschwärmer!

Ich bin vor kurzem in eine WG gezogen. Sehr schöner renovierter Altbau, prima Preis, tolle Mitbewohner. Doch eine Sache ist mir erst kurz nach dem Einzug aufgefallen: In der Dusche schimmelt es! Es ist eine Dusche mit Duschwanne und Trennwänden aus Kunststoff oder Ähnlichem. Die Dusche steht direkt neben einem großen Fenster. Ich habe natürlich gleich an das falsche Lüften meiner Mitbewohner gedacht und die Situation ein paar Tage beobachtet, doch jeder von ihnen unternimmt nach dem Duschen eine 5-minütige Stoßlüftung. Und auch an Wänden, Decke oder anderen sanitären Einrichtungsgegenständen wie zum Beispiel der nebenan liegenden Badewanne sieht man keinen Schimmel - Tatsächlich nur am Übergang von Trennwand zu Duschwanne und an der Schiebetür. Da meine Mitbewohner selten da sind konnten sie sich nie darum kümmern und der Schimmel hat mittlerweile eine enorme Festigkeit und Größe entwickelt.

Nun sind mein Fragen:

  • Wer muss dafür aufkommen? Gibt es da eindeutige Spuren, denn einen teuren Gutachter möchten wir nicht bezahlen müssen?

  • Kann man das noch irgendwie beseitigen lassen? (Ich habe es per Hand mit sämtlichen empfohlenen Schimmelmitteln nicht geschafft und meine Mitbewohner haben sich auch schon vergeblich an den engen und kaum erreichbaren Stellen bei der Schiebetür versucht!

  • Wenn man es nicht beseitigen kann, wie wird das Ganze ausgewechselt? Kann man das selber machen oder braucht man dazu professionelle Hilfe? Wie viel würde das kosten und wie lange würde es dauern?

Vielen Dank!

Gruß Misou

Dusche, Badezimmer, Schimmel, Mieter, Mietrecht

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