Hallo,

in unserem Mietvertrag steht die Klausel, "Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt." Nun wollen wir uns einen Hund anschaffen, allerdings hat der Vermieter gesagt, dass es nur möglich sei, wenn die Dielen abgeschliffen werden, da sie in einem so miserablen Zustand sind und der Hund dem Boden irreparable Schäden zufügen kann.

Wir sind gerade erst eingezogen und haben die Wohnung nur ausgesucht, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir einen Hund hier anschaffen können. Den Boden abschleifen lassen hätten wir vor dem Einzug sofort gemacht, allerdings stehen jetzt alle Möbel in der Wohnung und wir müssten das komplette Mobilar irgendwo zwischenlagern und für eine Woche in ein Hotel ziehen. Zudem verlangt er, dass wir die Hälfte der Abschleifkosten übernehmen.

Es handelt sich hierbei um einen wirklich massiven Dielenboden, den man noch nicht einmal mit dem Hammer kaputt bekommt. Kratzer und Macken lassen sich problemlos durch Abschleifen entfernen. Eine französische Bulldogge wie wir sie haben wollen, könnte niemals eine Diele zerstören. Deshalb haben wir vorgeschlagen dann beim Auszug die Abschleifkosten zu übernehmen, aber auch darauf ist der Vermieter nicht eingegangen.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Boden abgeschliffen wird bevor der Hund angeschafft wird? Oder um es mal anders auszudrücken darf der Vermieter Hundehaltung verbieten, wenn im Vertrag steht nach Absprache erlaubt?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Y.