Frist setzen an Vermieter? Wohnungstür defekt?

Hallo ihr lieben.

Mein Bruder und ich sind ende Juli umgezogen. Seit dem 10.08. ist es so, das unsere Wohnungstür sich nicht mehr abschließen lässt (Neubau, Erstbezug. Vermutlich verzogen?). Ich habe das zuerst an dem Hausmeister gemeldet, aber keine Antwort bekommen. Im zweiten Anlauf hab ich mich via Mail an meinen Vermieter direkt gewendet. Der bestätigt, das es sich um einen Baummangel handelt und den Bauträger (Züblin) informiert. Seither ist nichts passiert (3x nachgehakt ohne konkrekte Zusagen oder Terminzusagen).

Das alles ist jetzt also fast 2 Monate her und langsam Platzt mir der Kragen. Daher habe ich gerade einen Text formuliert denn ich via Mail verschicken möchte. Hier der verfasste Text:

Nunmehr sind seit meiner ersten Mail fast zwei Monate vergangen. Mit dem Ergebnis das nichts passiert ist. Es gab keine Rückfragen oder irgend ein Lebenszeichen von irgendwem. Ich kann meine Wohnungstür nicht abschließen, was, das können Sie sich sicher denken,bei mir immer ein etwas mulmiges Gefühl hinterlässt. Vor allem dann, wenn wir wegfahren. Von dem nicht bestehenden Versicherunsschutz im Schadenfall mal abgesehen. Ich weiß, es ist ein Neubauprojekt das alle beteiligten einspannt. Uns war auch von Anfang klar, das es Kinderkrankheiten gibt und wir auch bereit sind das zu tolerieren. Was ich allerdings nicht tolerieren kann ist, das ich einfach in der Luft hänge ohne vernünftige Informationen. Ich möchte ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter haben, auch weil mein Bruder und ich uns hier wohlfühlen.
Ich bin mit dieser Situation nicht glücklich. Wir zahlen gutes Geld für unsere Wohnung und da kann ich verlangen, das ich meine Tür abschließen kann.
Ich mach das wirklich nicht gerne. Aber ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 08.10.2021. Bis dahin möchte ich eine konkrete Zusage haben, wann ich mit einem Termin zur beseitigung des Problems rechnen kann.

Meine Frage: Ist das vielleicht noch zu früh? Muss ich mehr Zeit einräumen? Ich bin dahingehend etwas hin und her gerissen.

Wohnung, Recht, Vermieter, Mangel
TÜV trotz erheblicher Mängel reklamiert, weitere Weg?

 Hallo,

 ich habe mir unwissend dessen ein Schrottauto gekauft was eine ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion und einen sauberen neuen TÜV haben sollte. Abgesehen davon dass die Inspektion laienhaft und unzureichend durchgeführt wurde, stellte sich jetzt  bei einem Werkstattbesuch heraus, dass das Auto ganz erhebliche Mängel aufweist, und niemals den TÜV hätte bestehen dürfen. diesbezüglich hätte ich es natürlich dann nicht gekauft. Ich möchte das Auto am liebsten an den Händler zurückgeben, bzw mit einer Sachmängelhaftung ihn auf die Beseitigung der erheblichen Mängel verpflichten. 

 das Auto wurde in einem Ort gekauft, der weit entfernt von meinem Wohnort ist. Dort wurde auch der TÜV durchgeführt. Meine Werkstatt hat den dortigen TÜV telefonisch kontaktiert, und auf die Situation aufmerksam gemacht. Ich weiß nicht, mit wem beim TÜV das Gespräch stattfand, eventuell war es ja sogar der Prüfer, der mein Auto geprüft hat. Wann hat meiner Werkstatt versichert, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Denn es muss ja jetzt eine Nachuntersuchung stattfinden.

Leider  hat sich bisher der TÜV, der am Ort des Händlers natürlich ist, bisher nicht mit mir in Verbindung gesetzt. ich weiß nicht, ob eventuell der Prüfer, hier einfach die Sache auf sich beruhen lassen möchte, oder ob man einfach nur keine Zeit gefunden hat nicht zu kontaktieren. 

Für mich ist die Sache im höchsten Maße unerfreulich! Ich habe sehr viel Geld für dieses Fahrzeug ausgegeben, und kann nun nicht einmal damit fahren. Und ich  kann jetzt einfach nur abwarten, bis ich hier  der Fall weiterentwickelt, was mich natürlich sehr beunruhigt. Ich möchte hier endlich ein Ergebnis haben, und in der Sache weiterkommen. 

Jetzt weiß ich nicht ob es ratsam ist selber einmal dort den TÜV anzurufen? 

Oder ob ich weiterhin einfach  auf seine Kontaktaufnahme zu mir abwarten soll?

Recht, Mangel, TÜV, Nachuntersuchung, Auto und Motorrad
Ab wann ein Arglistig verschwiegender Mangel? KFZ-Autoverkauf?

Huhu zusammen. Ich möchte vorweg sagen, dass ich nicht vor habe jemanden über den Tisch zu ziehen indem ich mängel unerkennbar verschweige. Allerdings möchte ich mir die Mängel auch nicht auf die Stirn schreiben - ich denke ihr wisst was ich meine.. Es geht darum:

Vor etwa 2 Jahren habe ich für knappe 8000€ einen 320d e91 aus 2009 mit 130k km gekauft. Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.

Im ersten Jahr kamen dann bereits knappe 2500€ Reperaturkosten auf mich zu. 

Nun im zweiten Jahr bahnt sich der nächste Spaß an. Alle Dämpfer ölen, der generator quietscht, wasserpumpe und rollen haben starkes Kippspiel und machen teilw. geräusche, schwingungsdämpfer/Riemenscheibe gerissen, winterreifen hatten dieses Jahr ihr letztes.

Die Reperatur dieser Dinge kostet rund 3500€, was mich dazu bringt mein 180.000km gelaufendes Fahrzeug nun gerne verkaufen zu wollen, da die Steuerkette auch noch die erste ist.

Klar, wenn ich den Wagen so verkaufe (Wenn ihn bei den mägeln überhaupt jemand haben möchte) bringt das auto mit glück noch 3000-4000€.

Bei dem Fahrzeug wurde schon relativ viel getauscht (Hardyscheibe, Spurstangen, ABS sensoren, bremsen rundum neu etc)

Nun meine Frage:

Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand. Bis zu welchem Punkt obliegt es dem potenziellen Käufer und seiner Sorgheitspflicht mängel selber zu erkennen?

Selbst erkennbare (auch hörbare) mängel wie quetschende Riemen, ölende Dämpfer etc würde ich dem Käufer am liebsten nicht auf die Nase binden. Gehören diese Dinge zu der eigenen Sorgheitspflicht oder besteht hier bei nicht nennen ein Arglistig verschwiegender Mangel?
Natürlich würde ich auch den letzten Werkstattbericht (von vor einer Woche) beilegen auf dem all diese Mängel deutlich in fettgedruckter schwarzer Schrift aufgeführt sind.
Wenn dieses Dokument bei Besichtigung frei lesbar ist; Muss ich dann überhaupt etwas über die Mängel sagen, oder ist der Käufer "Selbst Schuld" wenn er sich das Dokument nicht anschaut?

So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlichgesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken. Mh.
Würde mich da über eure Meinung freuen.

Auto, KFZ, Recht, BMW, Autokauf, Mangel, 320d, Auto und Motorrad
(Mietrecht) Duscharmatur teilweise defekt und undicht, Duschstange kaputt, Schimmel am Schlauch, diverse andere Mängel, wer kommt dafür auf?

Guten Tag,

wie oben beschrieben ist bei uns schon seit längerem die Duscharmatur "etwas" defekt. Man kann auf der einen Seite das Wasser aufdrehen, und dieses auf der anderen regulieren. Auf der Seite wo man es aufdrehen kann ist der Mechanismus kaputt, und man kann das Wasser nicht mehr "einfach so" zudrehen, da der Griff sich durchdreht und aufgrund der fehlenden Einrastung das Wasserventil sich nur schwer vollständig schließen lässt (in der Regel tropft nach ner Zeit dann ein bisschen Wasser aus dem Duschkopf).

Des weiteren ist die Armatur ja an 2 Wasserzuläufen an der Wand festgeschraubt, und die linke ist undicht. Aufgrund der Tatsache, dass der Schlauch für den Duschkopf auf der linken Seite (unten) festgemacht wird, tropft das Wasser von der undichten Verschraubung im Fall an den Schlauch und läuft an diesem bis zu einem bestimmten Bereich runter. Da dieser dadurch dauerhaft Feuchtigkeit ausgesetzt war, ist dort leider Schimmel entstanden (das ist so ein Schlauch mit Rillen, in diesen sitzt der Schimmel)

Ebenso entstehen durch die Wassertropfen unschöne Flecken auf der Duschwanne.

Die Duschstange ist auch schon seit langem kaputt, da die Verschraubung in der Wand locker ist.

Die Toilettenspülung ist undicht, es läuft so gut wie dauerhaft ein kleines bisschen Wasser aus dem Spülkasten, und oft sogar so viel, dass dauerhaft neues Wasser am nachlaufen ist, wenn man die Spülung "normal" betätigt. Diese muss man dann nochmal ein zweites Mal betätigen, damit innen das "Ding" BESSER abdichtet und dann lediglich "nur" noch ein bisschen Wasser läuft.

Der Wasserzulauf zum Spülkasten tropft innen aber auch so gut wie die ganze Zeit, das hört man schon relativ deutlich.

Das Syphon vom Waschbecken ist auch undicht. Es tropft ab und zu so ekelhafte Grütze am untersten Punkt auf den Boden, wir mussten schon oft die daraus resultierenden Flecken auf den Fliesen entfernen. Ab und zu verstopft das Waschbecken auch aus irgendeinem Grund, das heißt mal Wasche ich mir die Hände und das Waschbecken läuft langsam voll, und mal nicht. In der Regel löst sich die Verstopfung nach einer gewissen Zeit auch immer von selbst wirklich komisch, aber sehr nervig.

Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für Bagatellschäden bis 100 DM im Einzelfall, und bis zu 8% der Jahresmiete im Jahr aufkommen muss.

Ich weiß jetzt aber leider wirklich nicht, wie das ganze einzuordnen ist.

Der Vermieter wurde außerdem schon OFT über die Mängel informiert, und hat einfach nie etwas unternommen (kleine Anmerkung wegen der Schimmelbildung, ist ja dann nicht unsere Schuld, haben es ja gemeldet)

Dieser meinte z. B., dass wir die Duschstange selbst ersetzen müssen, wegen der Armatur wollte er mal vorbeikommen, und kam an dem Tag natürlich (wieder) nicht.

Ich hoffe Ihr könnt mir da vielleicht ein bisschen helfen, inwieweit der Vermieter Recht hat, und wo wir ggf. Anspruch erheben können.

Viele Grüße

Bad, Mietrecht, Vermieter, Mangel
Rolladenspalt Mangel oder hinzunehmen?

Hallo ich melde mich mal wieder mit unserem Dauerproblem an unserem neubau. Leider haben wie mit den meisten Fenstern bzw Rolladen Probleme welche zum Teil bereits behoben wurden.

Nun geht es um den Rolladen im Wohnzimmer. Der Panzer war defekt und wurde komplett ersetzt im August 2020. Nun ist es seit dem Tage des Einbaus so,dass zwischen zwei Lamellen ein Spalt ist welcher nicht weg geht.

Dieser war seit dem Einbau vorhanden und wurde direkt bemängelt (im hellen dringt Licht durch den Spalt). Nun knapp 6Monate später wurde erneut versucht den Mangel zu beheben der Mitarbeiter (ein anderer als im August) teilte bei der Begutachtung mit, dass dies nur eine Einstellungssache sei und bei der Abstellung der anderen Mängel mitgemacht wird. Nun war der Mitarbeiter und ein weiterer diese Woche da und haben versucht die Mängel abzustellen. Plötzlich hieß es der Spalt wäre da da dort sand zwischen sei. Man hat über eine Stunde versucht dies einzustellen und mit WD40 rumgesaut (auf dem Foto nicht zu erkennen da ich es sauber gemacht habe ). Schlussendlich hieß es ich solle im Frühling den Panzer säubern dann wäre das Problem gelöst. Dies sehe ich nicht so da der Mangel bereits beim Einbau (direkt aus der Plastikpackung und ohne Sand) vorhanden war. Ich sehe dies als Mangel an und von nicht bereit die Summe zu zahlen bis der Mangel abgestellt wurde.

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Fenster, Gewährleistung, Mangel, Neubau, rolladen

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