Ist der Kaufvertrag in meinem Fall gültig (Minderjährige Käuferin)? (Motorradverkauf)

Hallo, ich habe vor einiger Zeit mein altes Motorrad ohne TÜV verkauft. Steht im Kaufvertrag auch drinne, ohne Garantie etc.

Mein Problem ist folgendes: Die erste Besichtigung erfolgte in Anwesenheit der Mutter einer 17-Jährigen, beiden gefiel das Motorrad gut. Um auf Nummer sicher zu gehen kam die Käuferin (die 17 Jährige) ein paar Tage später mit zwei Freunden die sich über den technischen Zustand des Motorrads vergewisserten und beim Kauf anschließenden Kauf ihrerseits dabei waren. Den Kaufvertrag unterschrieb allerdings nur 17-Jährige. Da bei der ersten Besichtigung die Mutter dabei war, bin ich davon ausgegangen das sie natürlich das Einverständnis ihrer Mutter hatte, das Motorrad zu kaufen.

Ein paar Tage späte stellte sich allerdings heraus das ein größerer Mangel an dem Motorrad vorhanden ist (Federgabel hinten). Ich wusste davon aber nichts. Nun droht mir die Mutter damit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da ja ihre Tochter noch Minderjährig ist und die den Vetrag unterschrieben hat, aber nur teilweise geschäftsfähig ist.. Zur Info es handelt sich um ca. 700 Euro.

Wie sieht die Situation jetzt für mich aus? Kann ich es drauf ankommen lassen oder sollte ich versuchen mich mit ihr zu einigen? (Beteiligen an Reperaturkosten)

Habe schon viel dazu gelesen (Taschengeldparagraph etc. aber weiß nicht was davon jetzt auf mich zutrifft)

Vielen Dank für Antworten1

Motorrad, Recht, Kaufvertrag, kaeufer, Mangel, minderjährig, Rückgabe
Hagelschaden bei Vorführwagen nach verbindlicher Bestellung

Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine verbindliche Bestellung für einen neuen Pkw unterschrieben. Es handelt sich dabei um einen Vorführwagen, Erstzulassung 28.02.13, 80 km. Als unverbindlicher Liefertermin wurde mir der 15.08. genannt. Außer der Bestellung habe ich bis heute nichts weiter unterschrieben.

Nun gab es am Sonntag ein schlimmes Unwetter mit golfballgroßem Hagel beim Händler. Mein Wagen stand draußen, deswegen bin ich gestern vorbei gegangen und siehe da, einige Dutzend Beulen auf Dach und Motorhaube. Der Verkäufer versicherte mir, der Wagen werde wie neu gemacht – Teile ausgetauscht, lackiert, etc. Auf meine Frage, ob wir dann noch mal über den Preis reden könnte, da der Schaden m.E.n. eine Wertminderung darstellt und “wie neu” eben nicht gleich “neu” ist, antwortete er sehr schnell und knapp mit “Nein, da kann ich nix mehr machen”! Er würde aber seine Chefin fragen, ob sie evtl. eine Tankfüllung springen lässt.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Wagen mit derartiger Beschädigung zu fahren, sofern diese fachmännisch repariert wurde, aber dass er einen Preisnachlass kategorisch ablehnte, regte mich doch ziemlich auf. Da kann ich auch einen ganz neuen Wagen bestellen und krieg dem zum selben Preis, dafür aber ohne Schaden.

Ich wollte erst die AGBs zur Hilfe ziehen, aber genau die beiden Seiten wo die drauf stehen, fehlen auf meiner Kopie der Bestellung...

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf einen Preisnachlass, ggfs. auch mit Einsicht in das Gutachten, was sicherlich für deren Versicherung erstellt werden muss? Ich gehe davon aus, dass ich auch vom Vertrag zurücktreten kann, da mir der Händler den Wagen eben nicht mehr wie bestellt liefern kann?

Danke im Voraus!

Kaufvertrag, Mangel, PKW, Preis, Rücktritt
Hausverwaltung wird unverschämt und stellt Forderungen?

Hallo,

ich wohne seit knapp 17 Jahren in einer Mietwohnung, Haus Baujahr 1970. In diesem Haus wurde seit meinem Einzug noch nie vom Vermieter saniert oder renoviert, dh alles ist im Zustand von 1970. Vor einiger Zeit wurde nun eine Hausverwaltung zuständig für das Haus und stellt seitdem unverschämte Forderungen wie : das Treppenhaus muss leer sein, es dürfen keine Bänke, Kommoden, Schuhschränke... dort stehen und im Falle eines Nichtnachkommens der Forderung würde alles kostenpflichtig entsorgt. Die ganzen Jahre seit ich hier wohne, hat das niemanden gestört und es wurde nie etwas gesagt! Eine Begründung für diese Forderungen gibt die Hausverwaltung auch nicht.

Zum anderen habe ich undichte Fenster, (die Fenster sind wie gesagt von 1970), die im Winter Schimmel auf den Leisten tragen! Es zieht einfach unglaublich. Der Garten wird seit 3 Jahren regelmäßig auf meine Kosten von Gärtnern geschnitten, gemäht,... aber jedesmal so, dass die ganze Straße dann Einblick in mein Wohnzimmer hat! Gefragt werde ich nie, ob es so passt, wie kurz es geschnitten wird,.... hauptsache ich zahle!!! Das Badezimmer sieht aus wie im 18. Jahrhundert, es riecht oft nach Abwasser. Die Klingel klingt grauenvoll, die Sprechanlage besteht noch aus einem "Telefonhörer" in den man reinsprechen muss - grausam.

Dafür ist die Miete extrem hoch. Die Wohnung über mir stand schon mehrmals monatelang leer.

Habe ich Anspruch auf Verbesserungen dieser Mängel und kann ich meinen Schrank und meine Holzbank im Treppenhaus stehen lassen ?

Viele Grüße

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung, Mangel

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