Wird die elternzeit bereits beim Antrag ab Geburt gewertet oder erst nach Mutterschutz. Also, mein Sohn ist im April geboren und theoretisch habe ich ja bis Juni noch Mutterschutz, gebe ich im elterngeldantrag das Datum ab Geburt an oder nach Mutterschutz?
dann wollte ich noch wissen: man hat ja 14 Monate Anspruch auf elternzeit, darf aber seit dem neuen Gesetz nur noch 1 partnermonat zusammen nehmen.darf ich dann 13 Monate Elterngeld beziehen?
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