Elternzeit ab Geburt trotz Mutterschutz?
Wird die elternzeit bereits beim Antrag ab Geburt gewertet oder erst nach Mutterschutz. Also, mein Sohn ist im April geboren und theoretisch habe ich ja bis Juni noch Mutterschutz, gebe ich im elterngeldantrag das Datum ab Geburt an oder nach Mutterschutz?
dann wollte ich noch wissen: man hat ja 14 Monate Anspruch auf elternzeit, darf aber seit dem neuen Gesetz nur noch 1 partnermonat zusammen nehmen.darf ich dann 13 Monate Elterngeld beziehen?
3 Antworten
Wird die elternzeit bereits beim Antrag ab Geburt gewertet
Ja. Man hat Anspruch auf insgesamt drei Jahre und da gehört die Zeit nach der Geburt, zu der man schon in Mutterschutz ist, dazu.
gebe ich im elterngeldantrag das Datum ab Geburt an
Hier ähnlich: zwar bekommt man in der Regel während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsleistungen, aber das Elterngeld wird angerechnet. Und: Monate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, gelten als ElterngeldBasis-Monate - auch wenn kein Elterngeld bezogen wurde, weil die Mutterschaftsleistungen höher waren.
man hat ja 14 Monate Anspruch auf elternzeit
Die 14 Monate bekommt man als Paar nur dann, wenn man sie mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilt.
darf ich dann 13 Monate Elterngeld beziehen
Nein. Ein Elternteil alleine hat nur Anspruch auf 12 Monate ElterngeldBasis.
nur noch 1 partnermonat zusammen nehmen
Jein. Es darf nur einen Monat lang gleichzeitig ElterngeldBasis bezogen werden. Für ElterngeldPlus gilt dies nicht.
Er muss mindestens zwei Monate ElterngeldBasis beziehen, um überhaupt einen Anspruch zu haben.
Alternativ möglich wären auch Kombis mit ElterngeldPlus:
1 Monat EGBasis und 2 Monate ElterngeldPlus, oder 4 Monate ElterngeldPlus (weil ein Monat ElterngeldBasis zwei Monaten ElterngeldPlus entspricht)
Die 2 Monate Mutterschutz sind Teil der Elternzeit, d.h. du kannst in Folge nur 10 Monate Basiselterngeld beziehen.
Wenn du den Antrag online stellst, rechnet das System automatisch ab Geburt.
Eine Person darf nur 12 Monate nehmen und entsprechend nur 12 Monate Elterngeld beziehen, der Partner muss 2 (oder gar keine).
Hier wirklich aufpassen, weil es da meiner Erinnerung nach sehr viele Regeln gibt wann dieser eine Monat parallel genommen werden darf UND ich glaube wenn der Partner einen Monat nimmt MUSS er den zweiten Monat dazu nehmen. Sonst kommts zu einer Rückforderung.
Die Elternzeit kannst du dir heraussuchen.
Wenn beispielsweise der Kindsvater zwei Monate Elternzeit unmittelbar nach der Geburt nimmt, zählt deine Elternzeit erst ab 8 Wochen nach der Geburt.
Das ist vor allem im Zusammenhang mit dem Elterngeld durchaus wichtig.
Denn während des Mutterschutzes erhältst du ja Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld.
Oh der Punkt mit dem "Partner nimmt Elternzeit im Mutterschutz" ist interessant, dass muss ich mir auch einmal ansehen! Hilft uns vielleicht beim Timing hinten raus
Das ist allerdings eine inkorrekte Auskunft. Ob der Partner während der Mutterschutzfrist Elternzeit nimmt oder nicht, ist für den Elternzeitanspruch der Mutter irrelevant (s.a. mein Kommentar).
Konkret § 16 Abs. 1 BEEG
"Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet."
Man müsste also als Mutter nach dem Mutterschutz arbeiten gehen und zu einem späteren Zeitpunkt Elternzeit beantragen, damit die Mutterschutzfrist nicht angerechnet wird.
Es reicht, wenn der Vater während dieser Zeit Elternzeit nimmt.
Nein. Ob der Vater während der Mutterschutzfrist Elternzeit nimmt oder nicht, ist für den Anspruch der Mutter unerheblich.
Wenn beispielsweise der Kindsvater zwei Monate Elternzeit unmittelbar nach der Geburt nimmt, zählt deine Elternzeit erst ab 8 Wochen nach der Geburt
Nein.
Jeder Elternteil hat Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, unabhängig vom anderen Elternteil. Und die Mutterschutzfrist zählt zu den drei Jahren dazu.
Denn während des Mutterschutzes erhältst du ja Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld.
Ja, während des Mutterschutzes erhält die Mutter Mutterschaftsleistungen.
ABER: Monate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, zählen als ElterngeldBasis-Monate.
(s. hierzu § 4 Abs. 4 BEEG)
Aber darf er bei Basisgeld auch nur einen Monat nehmen oder muss er 2 Monate beziehen