Mietkaution zurück erhalten?
Hallo zusammen,
ich habe nochmals eine Frage zu meiner Mietkaution. Diese Betrug 920 Euro.
58qm Kellerwohnung 460 kalt. 120 Nebenkosten ( Gas,Wasser, Versicherung).
Aufenthalt vom Mitte August 23, bis 09.7.24.
Übergabeprotokoll war ohne Mängel. Nach Frage meinerseits zwecks Kaution, kam die Antwort vom Makler, das wir wie besprochen die Nebenkostenabrechnung von 2023 abwarten, ca. Oktober und dann je nach dem, etwas von der Kaution auszahlen. Im Mietvertrag steht>
§ 4 Kaution
1. Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von 920,00 € an dem Vermieter zu leisten. Die Kaution darf drei Nettomonatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten.
2. 2. Über die Kaution ist drei Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten. Der Mieter kann fällige Mietzahlungen nicht mit der Kaution aufrechnen.
Sprich, den Rest bekomme ich laut Makler erst mit der Nebenkostenabrechnung 2025 im Herbst.
Mein Vormieter hat noch nicht mal seine Kaution und Nebenkostenabrechnung bekommen, wie er mir schrieb.
Ist das wirklich alles rechtens? Oder lieber zum Mieterbund gehen?
Grüße
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Das ist so in Ordnung. Dem Vermieter steht ein Zeitraum zur Pruefung zu, in dem er feststellen kann, ob nicht dennoch irgendwelche versteckten Maengel vorliegen. Dafuer geben ihm die Gerichte bis zu 6 Monate Zeit. Ihr hattet allerdings vertraglich eine nur dreimonatige Frist vereinbart. Daran duerfte nun wirklich nichts auszusetzen sein.
Richtig ist ebenfalls, dass der Vermieter auch dann noch einen angemessenen Teil der Kaution fuer zu erwartende Nachforderungen aus noch nicht erstellten Betriebskostenabrechnungen einbehalten darf.
Fuer die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen hat er jeweils 1 Jahr ab Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres Zeit. Wenn dieses dem Kalenderjahr entspricht (ist meist der Fall, manchmal wird aber auch ein anderer Einjahreszeitraum gewaehlt), muss euch die Betriebskostenabrechnung fuer 2023 als spaetestens am 13.12. 2024 und die fuer 2024 spaetestens am 31.12.2025 zugehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Haesilein1951/1444744423_nmmslarge.jpg?v=1444744423000)
Wie Wikifreak bereits geschrieben hat, kann der Vermieter einen Einbehalt für noch nicht erstellte NK Abrechnungen einbehalten.
Hier dann eben für 2023 und 2024.
Den Rest muss er Dir auszahlen.
D.h. du setzt ihn eine Frist mit Einschreiben Rückschein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Haesilein1951/1444744423_nmmslarge.jpg?v=1444744423000)
Die Kaution ist 3 Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen.
- Auszug 9.7.2024 dann musst du noch bis Oktober warten. Dies ist korrekt.
Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten.
- Also wenn die NK Abrechnung bis Oktober eingeht, dann nur noch Einbehalt für NK Abr. 2024.
- Sollte die Kaution bis 10.10.24 nicht abgerechnet sein, kannst du handeln. Erst mal mit Fristsetzung von 14 Tagen.
Ich denke mal der Vermieter hat Bedenken wegen der Höhe der Heizkostenabrechnung. Dies kann ich sogar verstehen. Unsere Heizkosten haben sich im Verhältnis zum Vorjahr um 30% erhöht.
Da 2024 sowohl die Preisbremse wegfällt und die Mw.st. seit April wieder 19% erhöht wurde, muss man auch für 2024 noch einmal mindestens 30% drauf rechnen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Der Vermieter kann einen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn eine Nachzahlung für die Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist. Wenn mit 100 € Nachzahlung zu rechnen ist, darf er diesen Betrag zurückbehalten. Aber nicht mehr. So steht es in deinem Mietvertrag und so ist auch die Rechtslage. Setze deinem Vermieter eine Frist für die Rückzahlung der Kaution. Schriftlich per Einwurfeinschreiben. Passiert nichts, wende dich an den Mieterschutzbund, oder einen Anwalt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke dir. Habe ja noch nicht die Abrechnung von 2023 bekommen, dann kann ich ja noch nichts machen oder?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Doch. Auch für 2023 kann der Vermieter schon abschätzen, ob eine Nachzahlung ansteht, oder nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/maja0403/1568096601723_nmmslarge__126_0_768_768_1bd13ba946756314a538fae928a26cbf.jpg?v=1568096602000)
Es ist durchaus legitim, einen Teilbetrag der NeKo für eine eventuelle Nebenkostennachzahlung zurück zu behalten.
Die Betriebskostenabrechnung für 2024 muss dir spätestens am 31.12.2025 vorliegen.
Aber die Nebenkostenabrechnung für 2023 habe ich ja noch nicht bekommen. Macht das das ganze dann nichtig? Er meinte ja, dass ich warten muss bis die Abrechnung kommt im Oktober 23, dann können wir darüber reden, dass ein Teil ausbezahlt wird. So steht es im Mietvertrag auch, dass theoretisch alles einbehalten werden kann.