Muss der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung geben?

5 Antworten

bin im Jahr 2022 im August eingezogen, das bedeutet doch eigt müsste ich noch 3Abrechnungen bekommen oder ? im jahr 22,23 und 24 jetzt ?

Die Abrechnung für 22 hätte der Vermieter bis 31.12.23 zustellen müssen, für die anderen hat er noch etwas Zeit.

Außerdem ziehe ich Ende Juli aus und habe Kaution von 2400 bei dem liegen, jetzt hab ich schiss das der mich verarscht und mir noch was davon abzieht ?

Einen angemessenen Teil der Kaution darf der Vermieter für Betriebskosten einbehalten, wenn abzusehen ist, dass sich daraus eine Nachzahlung ergibt. Dürfte hier nicht möglich sein, wenn Du noch keine Abrechnung bekommen hast.

Muss ich die Wohnung streichen, wenn im Vertrag steht das Schönheitsreparturen anstehen aber beim Einzug war auch nicht gestrichen neu ?

Hast Du die Wohnung unrenoviert übernommen, kannst Du auch unrenoviert übergeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Du die Wände knallbunt gestrichen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Die Abrechnung für 2022 hättest Du vor etwa einem Jahr bekommen sollen. Die Abrechnung für 23 müsste Dir jetzt vorliegen oder mindestens demnächst ankommen.

Die Abrechnung für 2024 kann erst nächstes Jahr kommen. Bisher liegen noch keine Zahlen dafür vor.


Zwischerie 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 15:56

Ich habe noch gar keine bekommen von allen 3 jahren... was kann ich tun ? ich habe dem vermieter dies schon mehrfach gefragt

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Oma1705  10.07.2024, 15:57
@Zwischerie

Kann es sein, dass Du die Nebenkosten in der Miete hast? Oder zahlst Du extra Nebenkosten?

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Zwischerie 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 15:59
@Oma1705

Ich habe nur Heizkostenvorauszahlung und Betriebskostenvorauszahlung als Nebenkosten angegeben im Vertrag

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Oma1705  10.07.2024, 16:01
@Zwischerie

Du kannst den Vermieter darauf ansprechen, musst aber damit rechnen, dass Du nachzahlen musst. Wenn Du Glück hast, bekommst Du was raus.

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Das kommt drauf an was vertraglich vereinbart ist.

Vorauszahlungen oder Pauschale?

Abrechnen muß der Vermieter nur wenn Vorauszahlungen vereinbart sind.

Dann kommt es auf den Abrechnungszeitraum an.

Das müssen zwar 12 Monate sein, aber nicht die Monate Januar - Dezember.

Beispiel:

01.08.2022 - 31.07.2023 sind 12 Monate.

In dem Fall hätte der Vermieter aber noch bis 31.07.2024 Zeit die Abrechnung zuzusenden.

bin im Jahr 2022 im August eingezogen, das bedeutet doch eigt müsste ich noch 3Abrechnungen bekommen oder ? im jahr 22,23 und 24 jetzt ?

Wenn kalenderjährig abgerechnet wird nur eine, im Moment.


Zwischerie 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 16:05

Ja bis her hab ich Garkeine bekommen

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anitari  10.07.2024, 16:07
@Zwischerie

Was steht denn nun im Mietvertrag?

Wie geschrieben, je nach Abrechnungszeitraum kann das schon sein das noch keine Abrechnung fällig ist.

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Zwischerie 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 16:11
@anitari

Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten ist das Kalenderjahr. Steht im Vertrag ist das von dir gemeint ?

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anitari  10.07.2024, 16:16
@Zwischerie

Ja das ist gemeint.

Wenn Vorauszahlungen vereinbart sind hätte die Abrechnung für 2022 spätestens am 31.12.2023 bei dir sein müssen.

Forder in mit Fristsetzung auf das nachzuholen. Denn ein Guthaben für dir noch zustehen.

Für 2023 hat er noch bis 31.12.2024 Zeit und für 2024 bis 31.12.2025.

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Natürlich muss eine Nebenkosten Abrechnungen erfolgen

Bei Alten Abrechnungen muss man aber nichts nachzahlen-der Vermieter muss aber überzahlung ausbezahlt.

Wenn noch Nachzahlung für 2023 bzw 2024 fällig ist kann dies natürlich mit der Kaution verrechnet werden.

Mit Verarschung hat dies doch nichts zu tun.

Wenn beim Einzug nicht gestrichen war müsste eigentlich nicht gestrichen werden beim Auszug


Zwischerie 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 16:12

Ja ich hab eine Abrechnung mal bekommen da hieß aber die sei falsch ich krieg eine neue und lt. der Abrechnung hätte ich 260€ bekommen

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anitari  10.07.2024, 16:27
@Zwischerie

Warum schreibst Du das nicht in deiner Frage :-(

Das Guthaben steht dir noch zu.

Eine Nachforderung kann der Vermieter nicht mehr geltend machen. Außer diese wäre nicht sein Verschulden.

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Zwischerie 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 16:33
@anitari

Weil lt Vermieter dies falsch gerechnet wurde… hab ich jetzt kein Anspruch mehr ? Die Abrechnung hatte ich mal im Oktober bekommen

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NackterGerd  10.07.2024, 21:04
@Zwischerie

Wieso solltest du kein Recht mehr auf dein Geld haben ?

Natürlich hast du ein Recht auf korrekte Abrechnung

Und natürlich hast du recht auf Rückzahlung

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Wenn im Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist, braucht keine Abrechnung erfolgen.Es gibt aber auch nichts zurück und du brauchst keine Nachzahlung zu befürchten.


Zwischerie 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 16:06

Ich zahle Nebenkosten Heizkostenvorauszahlung und Betriebskostenvorauszahlung

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