Hallo,

unsere WG wird demnächst aufgelöst und mein Vermieter musste vor kurzem die Handwerker rufen weil das Abflussrohr wegen Fett verstopft war.

Nun teilte er mir mit, dass wir WG-Mieter die Kosten komplett selbst übernehmen sollen. Vor 3 Jahren gab allerdings es 1:1 den identischen Fall (Verstopfung wegen Fett) und da mussten wir nur einen Teil zahlen, weil die Kleinreparaturklausel gegriffen hat. Diese Kleinreparaturklausel soll laut Vermieter diesmal nicht greifen weil er meinte vor 3 Jahren wurde aus Kulanz gehandelt, was nicht stimmt (hab es schriftlich, dass damals die Kleinreparaturklausel eingesetzt wurde).

Wer ist nun im Recht? Anbei habe ich Auszüge aus dem Mietvertrag, Vermieter meint die Klauseln (grün eingekreist) gelten und nicht §16 wie beim letzten mal