Kann der Mieter einer Eigentumswohnung Abrechnungsbelege fordern?

Die Situation:

  • Eine WEG-Verwaltung erstellt für den Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung eine Jahresabrechnung (Einzelabrechnung).
  • In der Abrechnung sind umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten separat aufgeführt, um dem Eigentümer die Abrechnung mit seinem Mieter zu erleichtern.
  • Die Abrechnung wird durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt und angenommen.
  • Anschließend erstellt der Eigentümer auf Grundlage seiner eigenen Abrechnung eine Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter.

FRAGE 1: Kann nun der Mieter bei der WEG-Verwaltung Einsicht in die Rechnungen fordern?

Nach meiner Meinung NEIN, weil der WEG-Verwalter verpflichtet ist, sämtliche Angelegenheiten der WEG gegenüber Nichteigentümern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber dem Mieterbund und gegenüber Rechtsanwälten.

FRAGE 2: Kann der Mieter bei seinem Vermieter Einsicht fordern?

Nach meiner Meinung JA - allerdings beschränkt sich das auf die Einsicht der Jahresabrechnung für den Eigentümer - nicht aber auf die Belege der Verwaltung, die zu dieser Abrechnung geführt haben. Außerdem kann er Einsicht in alle Belege zu den Positionen fordern, die sich nicht aus der Abrechnung des Eigentümers ergeben (also z.B. Grundsteuer oder Kleinreparaturen).

Mein Bauchgefühl sagt dazu folgendes: Die umlagefähigen Kosten werden für den Vermieter durch die Genehmigung und Annahme der Jahresabrechnung festgesetzt. Nur dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht des Vermieters und damit für die Entstehung der Kosten. Die Grundlagen, auf denen wiederum die Eigentümerabrechnung entstanden ist, sind hierfür nicht von Bedeutung. Selbst wenn die WEG-Abrechnung falsch wäre, aber der Beschluss über die Genehmigung nicht angefochten wurde, würde sich daran nichts ändern.

so, liebe Gemeinde :) Ein BAUCHGEFÜHL ist die eine Sache ... aber wer kennt die Wahrheit?

Mietrecht, Vermietung, Abrechnung, Betriebskosten, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Wegerecht
Übergabe Mietkaution nach Kauf vermieteter Eigentumswohnung?

Hallo, ich habe im Februar eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer sich verpflichtet "eine durch den Mieter gestellte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft) an den Erwerber zu übergeben". Das Geld habe ich bis heute nicht bekommen.

Die Mieter haben eine Einzahlungsquittung über die Kaution bei der Hausverwaltung. Diese behauptet in einem Schreiben, dass sie die Kaution bereits 1994 an den Eigentümer (ist der gleiche, der mir die Wohnung verkauft hat) ausgezahlt habe, Bankbelege existieren wohl nicht mehr). Der Verkäufer behauptet nun, dass er angeblich das Geld nie erhalten hätte und es daher nicht an mich ausreichen könne.

Mir gegenüber hat er auch behauptet, dass die Mieter die Kaution im Falle eines Auszugs nur von ihm zurückverlangen könnten, nicht aber von mir als neuem Eigentümer. Ich müsse mich um diesen Streit daher nicht kümmern. Genau das bezweifele ich aber. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, dass bei Käufen ab 2001 der Mieter die Kaution vom neuen Eigentümer unabhängig davon verlangen kann, ob dieser das Geld vom Alteigentümer erhalten hat oder nicht.

Jetzt ist für mich die Frage:

  • muss ich bei Auszug der Mieter die Kaution zahlen?

  • muss der Verkäufer mir die Kaution aushändigen bzw. wie erreiche ich das?

  • Was könnte mich ein evtl. Rechtsstreit denn kosten (Kaufpreis der Wohnung war 75.000 EUR)?

Mietrecht, Kaution, Eigentumswohnung

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