Miteigentümer zahlt nicht bzw. nur sporadisch / WEG RECHT was tun?

Hallo zusammen!

Mal wieder eine Frage zu der ich im Netz keine passenden Antworten finden konnte.

Sachlage: In unserer Haus Eigentümergemeinschaft gibt es 7 Eigentümer. Bis auf einen Eigentümer zahlen auch alle ihr Hausgeld bzw. Umlagen wegen Sanierungsarbeiten.

1 Eigentümer, den ich hier namentlich nicht erwähne, gerät immer wieder in Verzug und zahlt zum Teil sein Hausgeld nicht und vorallem nicht die Sonderumlagen. Aus diesem Grund mussten wir vor 1 Jahr für den genannten Eigentümer ca. 1000€ auslegen, weil er keine Zahlungen geleiset hat. Das Geld haben wir bis heute nicht wiederbekommen, weil sich der Eigentümer wie gesagt immer wieder im Rückstand befindet.

Unsere Hausverwaltung erreicht bisher immer den Titel zur Mietpfändung und erhält dann auch für einige Monate das Geld von den Mietern. Leider aber immer nur für die Summe, die vom Hausverwalter angegeben wurde. Das bedeutet, dass wir uns quasi in einem Teufelskreis befinden, denn gerade wenn die alte Forderung beglichen ist, sind wieder neue Forderungen offen.

Soweit ich weiß haftet eine WEG für die anderen Eigentümer, aber kann das ein Dauerzustand sein ? Ich frage vorallem, weil das Dach bei uns dran ist und dieses soll gesamt ca. 40.000-50.000€ kosten. WEnn ich jetzt daran denke, dass der Eigentümer wieder nicht zahlt wird mir Angst und Bange, weil wir es wieder auslegen müssten und dann wahrscheinlich darauf sitzen bleiben.

Deshalb meine Frage:

  1. Was kann man außer gerichtlichen Mietpfändungen noch unternehmen ?

  2. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten oder wird man vor Gericht verlieren, weil die WEG gemeinschaftlich haftet ?

  3. Würde eine Zwangsverwaltung Abhilfe schaffen ?

Würde mich total freuen, wenn ihr mir helft :)

Gruß aus Bremen

Bremer1982

Eigentumswohnung, Hausverwalter, Weg, Zwangsverwaltung, hausgeld, miteigentümer
Wasserschaden durch Zuleitungsschlauch im Unterputz-Spülkasten - wer zahlt?

Hallo,

ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage die ich vermietet habe. Der Mieter bemerkte vor kurzem, dass Wasser aus einer Silikonfuge am Boden im Bad austritt. Wir haben sofort einen Installateur beauftragt die Sache zu begutachten. Der wiederum hat uns empfohlen einen Ortungsdienst für Wasserschäden zu beauftragen, der nach dem Wasseraustritt suchen soll. Dies haben wir dann auch getan. Dieser Ortungsdienst hat dann auch herausgefunden, dass der Zulaufschlauch für den Unterputz-Spülkasten (unter dem Spüldeckel in der Wand) defekt ist und dort Wasser austritt. Daraufhin wurde der kaputte Flexschlauch ausgetauscht. Die ganze Sache hat ca. 1000 Euro gekostet. Schäden an der Einrichtung der Wohnung traten nicht auf. Als Eigentümer der Wohnung habe ich mich nun an die Hausverwaltung gewendet, die ja für das Gebäude eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Die Hausverwaltung hat die Rechnungen an die entspechende Versicherung weitergeleitet. Daraufhin bekam ist folgenden negativen Bescheid von der Allianz:

Nicht zu den versicherten Rohrleitungen zählen die geltend gemachten Positionen (Anschlussschlauch des UP Spülkaten) einschließlich aller Nebenkosten. Derartige Armaturen und Einrichtungen sind lediglich im Falle von Frosteinwirkung versichert, welche jedoch nicht vorliegt.

Kann es denn sein, dass hierfür die Gebäudeversicherung nicht zuständig ist? Habe schon von anderen Fällen gehört, dass die Gebäudeversicherung gezahlt hat, wenn der Flexanschluss an ein Waschbecken kaputt gegangen ist. Müsste ich etwa als Eigentürmer der Wohnung hierfür eine separate Gebäudeversicherung oder eine entsprechend andere Versicherung abschließen? Oder zahlt nur die Allianz nicht und andere Gebäudeversicherungen doch?

Vielen Dank schon mal vorab für Euere Antworten

D.Götz

Versicherung, Eigentumswohnung, Wasserschaden
Heizkörperwechsel /-entfernung in Eigentumswohnung

Ich habe in meiner Eigentumswohnung bei der Renovierung des Badezimmers (3 m², fensterlos) den Heizkörper entfernen lassen. Der Ableser hat das Röhrchen mitgenommen und es taucht in der Jahresabrechnung noch auf. Das war kein Problem.

Bei der heutigen Renovierung aller anderer Zimmer wurden die anderen Heizkörper (waren knapp 40 Jahre alt und hatten bereits Rost angesetzt) durch meinen Bruder (Fachkraft) ausgetauscht. Und dabei wurden die Gasröhrchen abmontiert. Die müssen jetzt wieder dran.

Die Frage ist nun, ob ich das über den Verwalter in Auftrag geben muss oder die Firma selbst beauftrage und wer die Kosten hierfür trägt . Lt. meinem Bruder darf das nur eine bestimmte Firma machen, die auch die Röhrchen abliest.

In der Erklärung zum Sondereigentum steht drin: Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Hiernach gehören zum Sondereigentum insbesondere: ... 5. Anlagen und Einrichtungen innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume, soweit sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentumer dienen. Danach stehen im Sondereigentum Elektroherde, Wasch- und Badeeinrichtung, Kücheneinrichtungen, Wandschränke, Garderoben, Heizkörper sowie die Zu- und Ableitungen der Versorgungs-, Heiz- und Entwässerungsanlagen jeder Art von den Hauptsträngen an, soweiot diese Gegenstände nicht wesentliche Bestanteile des Grundstücks im Sinne der §§93 bis 95 des BGBs sind.

Die Frage ist nun, ob ich das über den Verwalter in Auftrag geben muss oder die Firma selbst beauftrage und wer die Kosten hierfür trägt . Lt. meinem Bruder darf das nur eine bestimmte Firma machen, die auch die Röhrchen abliest.

Eigentumswohnung, Heizkörper
fehlerhafte Heizkostenabrechnung

Liebe User, ich habe ein Problem mit meiner Heizkostenabrechnung. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Im Dez 2011 habe ich meine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Leider musste ich feststellen, dass diese Abrechnung fehlerhaft ist. Es wurde mir von Minol 1248 kWh berechnet obwohl ich nur 83 kWh im Jahr 2010 verbraucht habe. Der niedrige Wert (83kWh) wurde auch nochmals von Mitarbeitern von Minol bestätigt und schriftlich festgehalten, die bei einer Ablesung im Feb 2012 in meiner Wohnung waren. Ich habe anfang Januar meine Hausverwaltung über die falsche Abrechnung in Kenntnis gesetzt. Diese behaupten aber jetzt schon seit fast 2 Monaten, dass sie sich mit Minol in Verbindung setzen, bis heute aber ohne Ergebnis. Ich habe mich bereits selbst mit Minol in Verbindung gesetzt. Die bestätigen zwar, dass die Abrechnung falsch ist, aber eine Lösung wird mir da auch nicht aufgezeigt. Deren Aussage ist nur dass ich nicht ihr Vertragspartner bin und ich mich an meine Verwaltung wenden soll. Was kann ich selbst tun um der Sache auf die Sprünge zu helfen. Durch die zu hohe Heizkostenabrechnung muss ich jetzt ja zu viel Zahlen, kann ich hier Geld zurückbehalten? Wie könnte eine Lösung aussehen, die mir Minol oder meine Hausverwaltung anbietet? Ist es mit einer neuen Heizkostenabrechnung überhaupt getan oder stimmt dann evtl die Gesamtbilanz gar nicht mehr und ist es daher gar nicht so einfach meine Heizkostenabrechnung zu ändern? Vielen Dank für die Hilfe

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Heizkostenabrechnung
rechtliche Frage: Sonderumlage bei Eigentumswohnung

Hallo erst mal!

Wir haben am 08.12.2011 eine Wohnung gekauft (Kaufvertrag unterschrieben) & nach Vertrag offiziell am 01.03.2011 diese in Besitz übernommen(Tatsächlich laut Übergabeprotokoll fand es erst am 03.03.2011 statt). Im November 2011 haben wir dann eine Zahlungsaufforderung von der Verwaltung bekommen, laut deren wir für eine Sonderumlage aufkommen müssen. Diese wurde am 10.11.2010 auf der Wo-Eig-Versammlung beschlossen und wurde zum 01.03.2011 fällig. Da unsere Verwaltung äußerst arbeitsscheu ist, wurde die Niederschrift der Beschlüsse dieser Versammlung erst lange nach Kauf der Wohnung verschickt. Wir haben sie erst vor paar Tagen bekommen. Außerdem wurde dieser Beschlüss nirgends vor Vertragsabschluss erwähnt, obwohl der Verkäufer und die Verwaltung danach gefragt wurden. Laut Vertrag " von der Übergabe an gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Käufer über. Die Ansprüche öffentlicher & privater Versorgungsunternehmen übernimmt der Käufer ebenfalls ab Übergabe. Sämtliche Erschließungs- &sonstige Anliegerbeiträge werden unabhängig vom bautechnischen Beginn der Maßnahmen ab sofort vom Käufer bezahlt, soweit diese von der Gemeinde beim Verkäufer noch nicht angefordert sind. Der Verkäufer versichert, dass Zahlungsrückstände aus rechtskräftigen Beitragsbescheiden nicht bestehen." Außerdem laut Verwalterin (im September 2011 in der letzten Versammlung): "die Sanierungsarbeiten können nicht ausgeführt werden, solange alle Eigentümer diese Sonderumlage nicht bezahlt haben." Die entsprechenden Arbeiten wurden aber schon im August 2011 durchgeführt. Wer muss in diesem Fall rechtlich gesehen zahlen? Darf die Verwaltung mit Zahlungsaufforderungen so lange warten? Wer kann helfen?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus.

P.S.: Übrigens die Niederschrift der Beschlüsse der letzten Versammlung, diese fand Anfang September statt, haben wir immer noch nicht bekommen. Ist es normal? Entschuldigung für so viel Text.

Recht, Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Frist, Rechtliche Frage

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