Wie läuft das wenn man bewerbungsbilder macht und sie einem garnicht gefallen muss man dann trotzdem zahlen?
Wie ist das gesetzlich vorgesehen?🤣🤣🤣🤣 stellt euch mal vor sie sind teuer aber gefallen mir ich am Ende überhaupt nicht, er wiederholt den Vorgang und es passt immer noch nicht wie ihr gerne hättet. Weil ihr der Meinung seit es wurde nicht gut gemacht. Muss man trotzdem bezahlen???? Weil er ja schließlich Zeit und Anspruch genommen hat?
danke für eure Antwort
Trotzdem bezahlen* sorry
2 Antworten
Hallo
Abnahmeverweigerung bei erfüllter Dienstleistung siehe BGB §640 folgend.
www.juraforum.de/lexikon/abnahme
Der Handwerks Fotograf macht aber meist einen Dienstvertrag und keinen Werkvertrag.
www.ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/werkvertrag-dienstvertrag
Wenn der Fotograf die bei dem Gewerk geforderten technischen Standards abliefert ist der Vertrag erfüllt die Werkleistung prüft die Schlichtungstelle der Innung bzw der zuständige Innungsmeister
Bei "Bewerbungsbildern" gibt es eigentlich "bessere"/freundlicher Portrait en Face Passbilder mit Visage vorbereitung, weicherem Licht und zum Gesicht passenden Hintergrund als Mindesstandard.
Man kann/muss sich mit den Kunden unterhalten für welches Tätigkeitsfeld, man variert dann denn Look und evtl. das Outfit aus dem Fundus zum angepielten Job.
Die Wahrheit ist bei grossen Firmen kann man sich Bewerbungsbilder "sparen" die werden beim Posteingang überklebt oder entfernt. Dann geht das Bildmaterial zu denn Betriebspsychologen.
Bei kleinen/mittelständischen Betrieben sortiert meist ein/e Sektärtär/in beim Posteingang die Bewerbungen vor. Da sind Bewerbungsfotos oft ein unterschwelliger Trigger vor allem im Arbeitsbereich verkaufen und repräsentieren.
Sekretärinen stappeln dann in der Reihenfolge denn besten Kandidaten zuerst
Grundsätzlich mußt Du sie zahlen.