Diebstahl von Nachbarn begangen?
Nachbarn haben mein Fahrrad gestohlen. Mit einem Zeugen konnte ich das bei der Polizei belegen. Die Staatsanwaltschaft hat diese aber nur `belehrt`.
Ist es erlaubt den Bescheid von der Staatsanwaltschaft, der an mich gerichteten ist, im web zu veröffentlichen?
Brief von der Staatsanwaltschaft
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz
Nein, darfst Du nicht. Wurde ja schon geschrieben. Aber Du darfst den Sachverhalt (ohne Namen zu nennen), beschreiben. Wenn Dir etwas daran liegt.