Rechtsanspruch bei der Rechtschutz Verkehr auch wenn ich nicht der Halter des Wagens bin?

1 Antwort

Kommt drauf an um was es geht. Als Eigentümer kannst du Ansprüche geltend machen, als Halter dann halt nicht.

Übrigens haben Verkehrs RS Versicherungen üblicherweise keine Wartezeit.


AllRoundBoy 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 20:54

Doch bei Vertragsrecht musst du 3 Monate warten